TOP Ö 1: Zuschüsse des Landkreises an Träger von Kindertagesstätten
hier: Kommunale Kindertagesstätte Grumbach

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinde Grumbach wird für die Umbaumaßnahme zur Schaffung von  weiteren 11 U3-Plätzen in der Kindertagesstätte unter Berücksichtigung der anerkannten zuschussfähigen Kosten von 61.160,45 € ein Zuschuss des Landkreises in Höhe von 15.444,41 € bewilligt.


Die Kindertagesstätte in Grumbach ist eine 3-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Grumbach. Zum Einzugsbereich gehören die Ortsgemeinden Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Langweiler, Merzweiler und Unterjeckenbach.

Für den bedarfsgerechten Ausbau von 11 zusätzlichen Plätzen für  Kinder unter drei Jahren (U3-Plätze) wurde im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens die Verbesserung des Raumkonzeptes gefordert, das die Bedürfnisse von Kleinkindern erfüllt. So wurden durch eine Umbaumaßnahme, sowie unter gleichzeitiger Umnutzung bereits vorhandener Räume, 1 Förderraum, ein Schlafraum, 1 Wickelraum, 

1 Personalraum und ein Leitungsbüro neu geschaffen. Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahme betragen 63.704,07 €.

 

Förderung von zusätzlichen U3-Plätzen

Nach Nr. 1.4 der Zuschussrichtlinien des Landkreises  beträgt der Kreiszuschuss für 11 Plätze je 4.000,- €, insgesamt 44.000,- €, höchstens jedoch 90 % der zuschussfähigen Kosten nach Abzug der Landeszuwendung.

 

Berechnung:

Die auf die Schaffung von U3-Plätzen entfallenden zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich nach baufachlicher Prüfung auf                                                               61.160,45 €

abzgl.  Landeszuwendung                                                                            44.000,00 €

verbleibende zuwendungsfähige Kosten                                                     17.160,45 €

 

Hieraus errechnet sich der Kreiszuschuss von höchstens 90 %                    15.444,41 €

 

Die im Teilfinanzhaushalt des Landkreises für 2012 unter der Leistung 36502 bereitgestellten Zuschussmittel können in 2013 aufgrund der übertragenen Auszahlungsermächtigung („Haushaltsausgaberest“) verausgabt werden. Die Mitglieder des Kreisausschusses  wurden bereits in der Sitzung am 02.12.2011 über die von der Ortsgemeinde Grumbach beantragte Bezuschussung der Baumaßnahme informiert. Nach Abschluss der Prüfung hinsichtlich der geänderten Planung und der zuschussfähigen Kosten ist erst jetzt eine Zuschussbewilligung möglich.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0