Sitzung: 27.09.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt den von der Verwaltung vorgelegten
Kindertagesstättenbedarfsplan.
Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses lag ein
Entwurf des Kindertagsstätten-bedarfsplans vor. Herr Werner Kronenberger
erläuterte die Entwicklung der Bedarfsplanung im Vergleich zum Vorjahr. Schwerpunkt der
Bedarfsplanung 2011/2012 sei die kontinuierliche Anpassung der
Kindergartenplätze an den Betreuungsbedarf für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr
bis zum Schuleintritt, sowohl im Teilzeit-Bereich als auch im Ganzzeit-Bereich,
gewesen.
Gegenüber der Bedarfsplanung 2011/2012 gebe es mit 2.711 Plätzen 1 Platz
mehr als im abgelaufenen Kindergartenjahr und zu den bisherigen 493 Plätzen für
Kinder unter drei Jahren wurden 25 weitere Plätze neu eingerichtet. Somit
würden für 553 Kleinkinder 518 Plätze in altersgemischten Gruppen und
geöffneten Regelgruppen zur Verfügung stehen, was dem in diesem
Kindergartenjahr dem zu erwartenden Bedarf entspreche. Dabei verfüge jede
Kindertagesstätte im Landkreis über Kleinkindplätze, entsprechend des Bedarfs
an dem jeweiligen Kindergartenstandort. Soweit standortbezogen darüber hinaus Bedarf
bestehe, werde dieser im Rahmen der Kindertagespflege abgedeckt. Somit können kreisweit
alle Ansprüche auf Betreuung von Kindern ab dem 2. Lebensjahr erfüllt werden.
Anschließend ging er auf die Versorgung innerhalb der Verbandsgemeinden ein. Schwerpunkt
der weiteren Bedarfsplanung sei im Hinblick auf den 2013 in Kraft tretenden
Betreuungsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr der Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 2 Jahren.
Auch das Ganztagsbetreuungsangebot sei weiter ausgebaut und die Anzahl
der Ganztagesplätze von bisher 899 um 85 Plätze auf nunmehr insgesamt 984
Plätze bedarfsgerecht erhöht worden. Somit betrage der Anteil der Ganztagesplätze
an den Gesamtplätzen kreisweit 36,31 %.
Von den 45 Kindergärten verfügen inzwischen 36 über ein Ganztagsangebot.In
diesem Zusammenhang sprach er an, dass im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepakets für Eltern die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII,
Wohngeldgesetz oder den Kinderzuschlag erhalten, das Mittagessen in
Kindertagesstätten vergünstigt sei, wovon sie einen Eigenanteil vom 1,00 € pro
Mittagessen übernehmen müssen. Weiterhin hob er hervor, dass das Jugendamt die
Kindertagesstätten weiterhin in ihrem Bemühen unterstütze, die Ziele der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowohl in der
Gestaltung der Konzeption und Qualitätssicherung als auch der Barrierefreiheit
zu erfüllen.
Im Rahmen der Kindertagespflege seien 65 Kinder durch qualifizierte
Tagespflegepersonen betreut worden, welche außer bei den 0-2 jährigen nur in
Randzeiten von institutioneller Betreuung (Kindergarten, Schule) vorgesehen sei.
Dafür würden kreisweit 190 Kindertagespflegeplätze bei 71 qualifizierten
Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen. Diese erfolge weiterhin
bedarfsorientiert auch im Hinblick auf den ab 2013 entstehenden
Betreuungsanspruch für die Einjährigen.
Auch weiterhin soll die Qualität der Einrichtungen durch geeignete
Maßnahmen sichergestellt und weiterentwickelt werden. Dabei stelle die vom Landkreis
Kusel eingerichtete Fachberatung für die kommunalen Kindertagesstätten ein
wesentliches Instrument für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität
in den Einrichtungen dar. Schließlich ging Herr Kronenberger auf die
Sprachförderung und die Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte
in die Grundschule ein. Im laufenden Kindergartenjahr seien kreisweit für 303
Kinder 44 Sprachfördermodule in Kindertagesstätten angeboten worden. Damit sei
die Anzahl der Kinder, die einen zusätzlichen Sprachförderbedarf haben, um 11
Kinder gestiegen. Maßnahmen zur
Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule seien gemeinsame
Projekte der Kindertagesstätten und der Grundschulen, wobei insgesamt kreisweit
11 solcher Projekte geplant seien.
Anschließend ergänzte Herr Leonhard Müller, dass der vorgestellte
Bedarfsplan zeige, dass sich die Planung von einer reinen Statistik hin zu
inhaltlichen Themen gewandelt habe und sprach den Kindertagesstätten seine
Anerkennung für ihre Arbeit aus.
Herr Karl Walla begrüßte insbesondere die Bemühungen im Bereich der
Sprachförderung.
Herr Karl-Heinz Becker erklärte, dass die hohe Zahl der
Geburtenrückgänge eine Planung schwierig mache und wohl auf Dauer kleinere
Kindergärten gefährdet seien. Hierzu erklärte Herr Kronenberger, dass für die
nächsten zwei Jahre keine Änderungen der Standorte zu erwarten seien.
Anschließend bestätigte Frau Ulrike Nagel auf Anfrage von Herrn Becker, dass
der Kindergarten Altenkirchen weiterhin ein notwendiger Standort für ein
wohnortnahes und alle Betreuungsmöglichkeiten umfassendes Angebot bleibe. Die
nunmehr vorgesehene Sanierung sei daher zu unterstützen.
Schließlich wurde über die Fortschreibung des
Kindertagesstättenbedarfsplans abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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7 |
0 |
0 |
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