TOP Ö 3: Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2011/2012

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplan.

 


Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses lag ein Entwurf des Kindertagsstätten-bedarfsplans vor. Herr Werner Kronenberger erläuterte die Entwicklung der Bedarfsplanung im Vergleich zum Vorjahr. Schwerpunkt der Bedarfsplanung 2011/2012 sei die kontinuierliche Anpassung der Kindergartenplätze an den Betreuungsbedarf für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, sowohl im Teilzeit-Bereich als auch im Ganzzeit-Bereich, gewesen.

 

Gegenüber der Bedarfsplanung 2011/2012 gebe es mit 2.711 Plätzen 1 Platz mehr als im abgelaufenen Kindergartenjahr und zu den bisherigen 493 Plätzen für Kinder unter drei Jahren wurden 25 weitere Plätze neu eingerichtet. Somit würden für 553 Kleinkinder 518 Plätze in altersgemischten Gruppen und geöffneten Regelgruppen zur Verfügung stehen, was dem in diesem Kindergartenjahr dem zu erwartenden Bedarf entspreche. Dabei verfüge jede Kindertagesstätte im Landkreis über Kleinkindplätze, entsprechend des Bedarfs an dem jeweiligen Kindergartenstandort. Soweit standortbezogen darüber hinaus Bedarf bestehe, werde dieser im Rahmen der Kindertagespflege abgedeckt. Somit können kreisweit alle Ansprüche auf Betreuung von Kindern ab dem 2. Lebensjahr erfüllt werden. Anschließend ging er auf die Versorgung innerhalb der Verbandsgemeinden ein. Schwerpunkt der weiteren Bedarfsplanung sei im Hinblick auf den 2013 in Kraft tretenden Betreuungsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr der Ausbau von Plätzen für Kinder unter 2 Jahren.

 

Auch das Ganztagsbetreuungsangebot sei weiter ausgebaut und die Anzahl der Ganztagesplätze von bisher 899 um 85 Plätze auf nunmehr insgesamt 984 Plätze bedarfsgerecht erhöht worden. Somit betrage der Anteil der Ganztagesplätze an den Gesamtplätzen kreisweit  36,31 %. Von den 45 Kindergärten verfügen inzwischen 36 über ein Ganztagsangebot.In diesem Zusammenhang sprach er an, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets für Eltern die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz oder den Kinderzuschlag erhalten, das Mittagessen in Kindertagesstätten vergünstigt sei, wovon sie einen Eigenanteil vom 1,00 € pro Mittagessen übernehmen müssen. Weiterhin hob er hervor, dass das Jugendamt die Kindertagesstätten weiterhin in ihrem Bemühen unterstütze, die Ziele der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowohl in der Gestaltung der Konzeption und Qualitätssicherung als auch der Barrierefreiheit zu erfüllen.

 

Im Rahmen der Kindertagespflege seien 65 Kinder durch qualifizierte Tagespflegepersonen betreut worden, welche außer bei den 0-2 jährigen nur in Randzeiten von institutioneller Betreuung (Kindergarten, Schule) vorgesehen sei. Dafür würden kreisweit 190 Kindertagespflegeplätze bei 71 qualifizierten Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen. Diese erfolge weiterhin bedarfsorientiert auch im Hinblick auf den ab 2013 entstehenden Betreuungsanspruch für die Einjährigen.

 

Auch weiterhin soll die Qualität der Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sichergestellt und weiterentwickelt werden. Dabei stelle die vom Landkreis Kusel eingerichtete Fachberatung für die kommunalen Kindertagesstätten ein wesentliches Instrument für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität in den Einrichtungen dar. Schließlich ging Herr Kronenberger auf die Sprachförderung und die Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Grundschule ein. Im laufenden Kindergartenjahr seien kreisweit für 303 Kinder 44 Sprachfördermodule in Kindertagesstätten angeboten worden. Damit sei die Anzahl der Kinder, die einen zusätzlichen Sprachförderbedarf haben, um 11 Kinder gestiegen. Maßnahmen zur Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule seien gemeinsame Projekte der Kindertagesstätten und der Grundschulen, wobei insgesamt kreisweit 11 solcher Projekte geplant seien.

 

Anschließend ergänzte Herr Leonhard Müller, dass der vorgestellte Bedarfsplan zeige, dass sich die Planung von einer reinen Statistik hin zu inhaltlichen Themen gewandelt habe und sprach den Kindertagesstätten seine Anerkennung für ihre Arbeit aus.

 

Herr Karl Walla begrüßte insbesondere die Bemühungen im Bereich der Sprachförderung.

 

Herr Karl-Heinz Becker erklärte, dass die hohe Zahl der Geburtenrückgänge eine Planung schwierig mache und wohl auf Dauer kleinere Kindergärten gefährdet seien. Hierzu erklärte Herr Kronenberger, dass für die nächsten zwei Jahre keine Änderungen der Standorte zu erwarten seien. Anschließend bestätigte Frau Ulrike Nagel auf Anfrage von Herrn Becker, dass der Kindergarten Altenkirchen weiterhin ein notwendiger Standort für ein wohnortnahes und alle Betreuungsmöglichkeiten umfassendes Angebot bleibe. Die nunmehr vorgesehene Sanierung sei daher zu unterstützen.

 

Schließlich wurde über die Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplans abgestimmt.

 

 

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

7

0

0