TOP Ö 1: Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), hier: Vorstellung eines Maßnahmeprogramms durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Kaiserslautern

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass die oberirdischen Gewässer ein gutes ökologisches Potential erreichen. Bereits im Jahr 2008 hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Kaiserslautern, die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und die vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung dem Kreisausschuss vorgestellt. Seinerzeit stimmte der Kreisausschuss dem Maßnahmeprogramm grundsätzlich zu.

 

Das Maßnahmeprogramm beinhaltet, die vorhandenen Wehranlagen (Querbauwerke) an den Gewässern durchgängig zu gestalten und durch Linienmaßnahmen einen guten ökologischen Zustand zu erreichen.

 

Bislang wurden am Glan eine Reihe von Linienmaßnahmen durchgeführt. Darüber hinaus wurde am Wehr in Erdesbach eine Fischaufstiegsanlage errichtet. Eine weitere Fischaufstiegsanlage befindet sich derzeit in Offenbach-Hundheim im Bau.

 

Zu Beginn der Beratung wies der Vorsitzende auf die Bedeutung der Durchwanderbarkeit von Glan und Lauter hin. Anschließend erläuterte Herr Lorig als Vertreter der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Kaiserslautern, die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Landkreis Kusel.

 

Ein Ziel der Wasserrahmenrichtlinie sei es, bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen. Hierzu habe die SGD eine Maßnahmenplanung entwickelt, bei der insbesondere die Durchwanderbarkeit der Gewässer eine große Rolle spiele. Bestimmte Fischarten würden bis zu mehrere hundert Kilometer zurücklegen um Laichhabitate zu erreichen. Die Durchwanderbarkeit sei somit Voraussetzung zur Erhaltung der Fischbestände und der genetischen Vielfalt. Als Beispiel einer nachweisbar erfolgreich umgesetzten Maßnahme führte Herr Lorig den Fischaufstieg bei Medard an. Weiterhin erläuterte Herr Lorig die Folgen von Stauhaltungen. Schlammauflagen in der Gewässersohle würden das natürlich vorhandene Lückensystem bedecken. Dadurch gingen Lebensräume für Kleinlebewesen verloren. Andere Faktoren wie Strömung, Temperatur und Sauerstoffgehalt würden negativ beeinflusst.

 

Im Landkreis Kusel seien derzeit 14 Wasserkraftanlagen (WKA) in Betrieb, die 450 kW Strom erzeugen würden. Die Stauhaltungen an Glan und Lauter würden 22 km betragen. Ursprünglich hätte es 17 Querbauwerke am Glan, 10 an der Lauter und 3 am Kuselbach gegeben. Hiervon seien bereits 8 abgerissen bzw. durchgängig gestaltet. Im Jahr 2013 sollen 4 Querbauwerke durchgängig gestaltet werden. Größtes Projekt sei hierbei eine geplante Fischaufstiegsanlage am Wehr der Streitmühle bei Altenglan. Im Jahr 2014 sollen 7 und im Jahr 2015 weitere 5 Querbauwerke durchgängig gestaltet werden. Hiernach wären die vorgesehenen Maßnahmen am Glan abgeschlossen. Die Vorhaben an der Lauter sollen bis 2021 fertig gestellt werden.

 

Der weitere Betrieb der Wasserkraftanlagen werde nicht in Frage gestellt. Mittels Fischaufstiegsanlagen solle hier die Durchgängigkeit erreicht werden. An den übrigen Querbauwerken ohne Wasserkraftnutzung komme in erster Linie ein Abriss bzw. Teilabriss als kostengünstigere Lösung in Betracht.

 

Im Anschluss an die nachfolgende Diskussion wies Herr Lorig auf Anfrage von Herrn Dr. Frey darauf hin, dass es für alle Querbauwerke Möglichkeiten gebe, diese durchgängig zu gestalten und auch wenn die Folgen der Stauhaltungen durch die Fischaufstiegsanlagen nicht alle beseitigt werden könnten, gebe es genügend frei fließende Strecken, so dass der Glan die Funktion eines Schwerpunktgewässers für Fischarten wie Barbe und Nase erfüllen könne und Nebengewässer wie Reichenbach und Steinalb wieder besser erreichbar würden.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass bei der Umsetzung von Maßnahmen die Eigentumsverhältnisse und die Standsicherheit von Gebäuden immer berücksichtigt werden müssten. Der Landkreis trage unter Berücksichtigung von Zuschüssen letztlich 10 % der Kosten einer Maßnahme.

 

Insgesamt nahmen die Mitglieder des Ausschusses die Ausführungen von Herrn Lorig sowie die beabsichtigte Vorgehensweise zur weiteren Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zustimmend zur Kenntnis.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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