Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte eine Anfrage zum Thema „Schülerbeförderung nach Freisen“ mit der Bitte um mündliche Beantwortung in der Kreistagssitzung gestellt, welche den Mitgliedern des Kreistags vorlag. Der Vorsitzende beantwortete die Anfrage inhaltlich im Wesentlichen wie folgt:
Frage 1
Trifft es
zu, dass Schülerinnen und Schüler der genannten Orte für den Schulweg nach
Freisen einen unverhältnismäßig langen Schulweg mit mehrmaligem Umsteigen und
Umwegen, teilweise in entgegen gesetzte Richtung, in Kauf nehmen müssen?
Frage 2
Erhöht sich
durch diese Umwege und die Zahl der durchfahrenen Waben der Fahrpreis im
Verhältnis zu einer möglichen Direktverbindung?
Frage 3
Gibt es
Bestrebungen des Kreises bzw. des Verkehrsverbundes diese Situation zu
verbessern und Direktverbindungen für die genannten Orte oder eines Teils davon
für den Schülertransport zur Verfügung zu stellen?
Nach § 69 Abs. 1
Schulgesetz obliegt es dem Landkreis als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung
für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in seinem Gebiet
gelegenen Schulen zu sorgen.
Wird eine Schule
außerhalb von Rheinland-Pfalz besucht, trägt der Landkreis, in dessen Gebiet
die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz hat, lediglich die Beförderungskosten
(§ 69 Abs. 1 Satz 3 Schulgesetz). Dies bedeutet, dass in diesen Fällen den
Eltern die Beförderungskosten bis zu der Höhe erstattet werden, wie sie bei der
Übernahme der notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel (Kosten
einer Schülerjahresfahrkarte) beim Besuch der nächstgelegenen vergleichbaren
Schule entstehen würden.
Die Schülerinnen
und Schüler aus dem Landkreis könnten nur dann eine Direktverbindung zur Schule
in Freisen nutzen, wenn hierfür eine eigene Linie eingerichtet werden würde. Um
alle Schülerinnen und Schüler dieser Schule in einer angemessenen Zeit von Ihren
Wohnorten im Landkreis Kusel nach Freisen und nachmittags wieder zurück
befördern zu können, müssten hierfür zwei Fahrzeuge eingesetzt werden.
Entsprechend einer vorläufigen Kostenkalkulation würden dem Landkreis hierdurch
zusätzliche Ausgaben in Höhe von c
Der Landkreises
Kusel ist nicht für die Einrichtung und Finanzierung der Schülerbeförderung zu
einer Schule im Saarland zuständig. Würde dennoch außerhalb einer gesetzlichen
Verpflichtung eine Schulbuslinie nach Freisen eingerichtet, wäre dies eine
freiwillige Leistung. Es gibt keine Bestrebungen des Landkreises eine solche
Direktverbindung einzurichten.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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