TOP Ö 9: Anfragen von Fraktionen des Kreistags, hier: Schülerbeförderung nach Freisen (Bündnis 90/Die Grünen)

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte eine Anfrage zum Thema „Schülerbeförderung nach Freisen“ mit der Bitte um mündliche Beantwortung in der Kreistagssitzung gestellt, welche den Mitgliedern des Kreistags vorlag. Der Vorsitzende beantwortete die Anfrage inhaltlich im Wesentlichen wie folgt:

 

Frage 1

Trifft es zu, dass Schülerinnen und Schüler der genannten Orte für den Schulweg nach Freisen einen unverhältnismäßig langen Schulweg mit mehrmaligem Umsteigen und Umwegen, teilweise in entgegen gesetzte Richtung, in Kauf nehmen müssen?

 

Frage 2

Erhöht sich durch diese Umwege und die Zahl der durchfahrenen Waben der Fahrpreis im Verhältnis zu einer möglichen Direktverbindung?

 

Frage 3

Gibt es Bestrebungen des Kreises bzw. des Verkehrsverbundes diese Situation zu verbessern und Direktverbindungen für die genannten Orte oder eines Teils davon für den Schülertransport zur Verfügung zu stellen?

 

Nach § 69 Abs. 1 Schulgesetz obliegt es dem Landkreis als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in seinem Gebiet gelegenen Schulen zu sorgen.

Wird eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz besucht, trägt der Landkreis, in dessen Gebiet die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz hat, lediglich die Beförderungskosten (§ 69 Abs. 1 Satz 3 Schulgesetz). Dies bedeutet, dass in diesen Fällen den Eltern die Beförderungskosten bis zu der Höhe erstattet werden, wie sie bei der Übernahme der notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel (Kosten einer Schülerjahresfahrkarte) beim Besuch der nächstgelegenen vergleichbaren Schule entstehen würden.

 

Die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis könnten nur dann eine Direktverbindung zur Schule in Freisen nutzen, wenn hierfür eine eigene Linie eingerichtet werden würde. Um alle Schülerinnen und Schüler dieser Schule in einer angemessenen Zeit von Ihren Wohnorten im Landkreis Kusel nach Freisen und nachmittags wieder zurück befördern zu können, müssten hierfür zwei Fahrzeuge eingesetzt werden. Entsprechend einer vorläufigen Kostenkalkulation würden dem Landkreis hierdurch zusätzliche Ausgaben in Höhe von ca. 114.000,-- € pro Jahr entstehen. Die sei nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der finanzielle Situation des Landkreises nicht zu leisten und würde auch aufsichtsbehördliche nicht genehmigt werden.

 

Der Landkreises Kusel ist nicht für die Einrichtung und Finanzierung der Schülerbeförderung zu einer Schule im Saarland zuständig. Würde dennoch außerhalb einer gesetzlichen Verpflichtung eine Schulbuslinie nach Freisen eingerichtet, wäre dies eine freiwillige Leistung. Es gibt keine Bestrebungen des Landkreises eine solche Direktverbindung einzurichten.

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

-

-

-