TOP Ö 6: Beiträge der POLLICHIA an den Zweckverband Pfalzmuseum für Naturkunde

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag, der Senkung des POLLICHIA-Anteils an der Zweckverbandsumlage von derzeit 3% auf 1% ab dem laufenden Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen. Der entstehende Fehlbetrag wird nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel (§ 16 Zweckverbandsordnung) von den kommunalen Mitgliedern getragen (s. Berechnung Anlage 3).

 

 

 

Anlagen

Anlage 1: Erläuterungen des Vereins zur Situation und der Bedeutung der POLLICHIA

Anlage 2: Beschluss des Zweckverbands Pfalzmuseum für Naturkunde vom 19.12.2023 (Protokoll)

Anlage 3: Berechnung der Umlage der einzelnen Körperschaften des Zweckverbands

 


Der Zweckverband Pfalzmuseum für Naturkunde ist Träger des Pfalzmuseums für Naturkunde in Bad Dürkheim sowie dessen geowissenschaftlicher Zweigstelle, des Urweltmuseums GEOSKOP auf Burg Lichtenberg bei Kusel.

Die Sammlungen, die der Zweckverband satzungsgemäß bewahrt, pflegt und bearbeitet, umfassen nach aktuellem Stand rund 600.000 naturwissenschaftliche Objekte (Pflanzen, Pilze, Tiere, Minerale, Gesteine, Fossilien). Die Sammlungen stehen im Eigentum des POLLICHIA-Vereins für Naturforschung, Naturschutz und Umweltbildung e.V. Zudem trägt der Verein unter anderem durch zahlreiche Veranstaltungen im Museum, Beratung und Sammeltätigkeit zum erfolgreichen Betrieb der Museen sowie der Entwicklung der Sammlungen bei (siehe Anlage 1).

Die Mittel zum Betrieb des Pfalzmuseums werden durch Umlagen aufgebracht.

Gem. § 16 Nr. 2 der Verbandsordnung werden die nicht durch die Einnahmen gedeckten Kosten für den laufenden Betrieb von den Verbandsmitgliedern wie folgt getragen:

 

Museum Bad Dürkheim

Museum Kusel

POLLICHIA

3 %

3 %

Vom verbleibenden Betrag tragen

 

 

Bezirksverband Pfalz

70/95

70/95

Stadt Bad Dürkheim

15/95

 

Landkreis Bad Dürkheim

10/95

 

Landkreis Kusel

 

25/95

 

Wie aus der Tabelle hervorgeht, trägt die POLLICHIA derzeit gemäß § 16 der Zweckverbandsordnung 3% der ungedeckten Gesamtkosten. Dies entspricht einem durchschnittlichen Beitrag von 50.000 € per anno.

Der Verein finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden/Erbschaften sowie Fördergelder. Die Bilanz aus Zuwendungen und Ausgaben ergibt ein durchschnittliches jährliches Defizit von rund 50.000 Eur. Dies bedeutet mittelfristig ein Risiko für das Fortbestehen des Vereins.

Daher ist der Verein an den Vorstand des Zweckverbands in Austausch getreten, um die Möglichkeit einer Reduzierung des Anteils an der Zweckverbandsumlage zu erörtern. In der Zweckverbandsversammlung vom 19.12.2023 wurde ausführlich beraten und die Rückfragen und Kritikpunkte der Gebietskörperschaften diskutiert. Es wurde eine Einigung dahingegen erzielt, dass der Anteil der POLLICHIA vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Gebietskörperschaften ab dem laufenden Haushaltsjahr 2024 auf 1% gesenkt werden soll (siehe Anlage 2). Die Zweckverbandsversammlung empfiehlt den Gremien der Gebietskörperschaften, einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen, in dem auch die Übernahme der dadurch fehlenden Umlagezahlungen durch die übrigen Zweckverbandsmitglieder geregelt wird. Die in der

Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Umlageanteile der POLLICHIA werden auf 1 % reduziert und die Differenz wird von den kommunalen Zweckverbandsmitgliedern nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel (§ 16 Verbandsordnung) getragen. Die Zweckverbandsmitglieder haben sich dafür ausgesprochen, die finanzielle Situation der POLLICHIA 2026 nach Ablösung des Kredits für das Haus der Artenvielfalt neu zu bewerten (siehe Anlage 2).

Die Zweckverbandsordnung wird im laufenden Jahr 2024 auf Grund von Anmerkungen des Rechnungshofs aktualisiert. Hier fließt auch die neue Verteilung der Zweckverbandsumlage ein (Anpassung § 16 Verbandsordnung). Im Falle einer Änderung der Umlage nach Neubewertung im Jahr 2026 ist eine weitere Änderung der Zweckverbandsordnung notwendig.

Die Neuberechnung der geplanten Änderung der Zweckverbandsumlage zeigt im Ergebnis folgende Veränderungen der Umlage für die Gebietskörperschaften im Haushalt 2024.

 

Die detaillierte Berechnung entnehmen Sie bitte der Anlage 3. ZV-Mitglied

Umlage Plan 2024

Änderung bei Senkung des Beitrags der POLLICHIA

Bezirksverband Pfalz

1.407.199 €

+ 29.014 €

Stadt Bad Dürkheim

226.877 €

+ 4.678 €

Landkreis Bad Dürkheim

151.251 €

+ 3.119 €

Landkreis Kusel

124.443 €

+ 2.566 €

POLLICHIA

59.065 €

- 39.377 €

 

Der Vorsitzende erläuterte die Beschlussvorlage und ging auf die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses ein. Demnach solle der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages nur für 2024 zugestimmt werden und in den Folgejahren sodann andere Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Aufgrund dieser Empfehlung des Kreisausschusses habe der Zweckverband die Verwaltung angeschrieben und darum gebeten die Ergänzung des Beschlussvorschlages nochmals zu überdenken und die Befristung auf 2024 im Kreistag nicht zu beschließen. Im Jahr 2026 solle ohnehin nochmals eine Evaluation erfolgen.

Wie im Kreisausschuss bereits erläutert habe er aufgrund der defizitären Haushaltslage und der Ungewissheit bezüglich der Finanzierung in 2025 ursprünglich den Mehrausgaben nur für ein Jahr zustimmen wollen.

 

Der erste Kreisbeigeordnete ging kurz auf die Sitzung der Zweckverbandsversammlung ein, wo er den Landrat vertreten habe und regte an, bei dem ursprünglichen Beschlussvorschlag zu bleiben. Ansonsten müsse die Zweckverbandsordnung nächstes Jahr nochmals geändert werden, mit der Folge, dass in allen kommunalen Gremien nochmals Beraten werden müsste.

 

Herr Christoph Lothschütz, Vorsitzender der CDU-Fraktion, mahnte ebenfalls die Haushaltssituation an, sei aber aufgrund des relativ geringen Betrages geneigt auch dem ursprünglichen Vorschlag zuzustimmen.

 

Die Anderen Fraktionen äußerten sich ähnlich, da der Zweckverband auch das Geoskop auf Burg Lichtenberg betreibe.

 

Der Vorsitzende fasste zusammen und schlug dem Kreistag vor über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abzustimmen.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

30

1

0