Sitzung: 19.04.2024 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1497/2024
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt den Auftrag von „Unterstützungsleistungen
innerhalb der Umsetzungsphase – Modellprojekt Smart City im Landkreis Kusel“
zur Brutto-Angebotssumme in Höhe von 126.389,90€ an die
wirtschaftlichste Bieterin, Firma eadiz GmbH, Husarenäcker 32, 67659
Kaiserslautern zu vergeben.
Im Rahmen der Phase 2 (Umsetzung) des LAND L(i)EBEN Projekts sollen im
Landkreis Kusel fünf integrierte Maßnahmen (Schlauer Landkreis, MediKUS,
Mobiltät im FoKUS, Liebenswertes Kuselerland und Gemeinschaft l(i)eben)
umgesetzt werden.
Ziel ist es durch die Ausschreibung, die Chief Digital Officer sowie die
Projektkoordinatoren bei der weiteren Entwicklung und Umsetzung der o.g.
Maßnahmen (auch technisch) zu unterstützen. Besonders in den Schwerpunkten
„Unterstützung im Projektmanagement“ und in der „Fachlich, technischen Beratung
und Unterstützung bei der Umsetzung des Gesamtprojekts bzw. der fünf
integrierten Maßnahmen“ ist Unterstützung notwendig.
Der Auftragswert dieser Dienstleistung im Sinne des § 3 Abs. 1
Verordnung über die Vergabe /VgV) öffentlicher Aufträge wird auf insgesamt
113.520 € netto / 135.088,80 € brutto durch die Projektleitung anhand von
aktuellen Markterkundungsangeboten geschätzt. Da der zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung geltende Schwellenwert für Liefer-, und Dienstleistung (221.000 €
netto) nicht überschritten wurde, war der Auftrag nach den Regelungen des
nationalen Vergaberechts zu vergeben.
Mit der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Die Umsetzung des Auftrages muss gemäß den Vorgaben des Förderbescheides bis
zum 31.12.2026 abge-schlossen sein.
Der Auftrag wurde nach den Vorschriften der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) am Donnerstag den 06.02.2024 öffentlich
ausgeschrieben.
Zur Submission, am 05.03.2024 um 11:00 Uhr, lagen 7 Hauptangebote vor.
Nebenangebote wurden keine abgegeben.
Bei der formalen, rechnerischen und fachlichen Prüfung musste ein Angebot
aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden. Dieses wurde unvollständig und
nicht verifiziert über die Vergabeplattform eingereicht.
Der Zuschlag soll, gemäß § 43 UVGO, auf das wirtschaftlichste Angebot,
d.h. auf jenes mit dem besten Preis- Leistungs-Verhältnis erfolgen.
Die eingehenden Angebote wurden entsprechend den Kriterien bewertet, die
in der veröffentlichten Bewertungsmatrix, aufgeführt sind.
Die Leistung ging mit 70 Prozent in die Wertung, der Preis mit 30 Prozent
ein.
Die Wertung der abgegebenen Angebote ergab
folgende Rangfolge:
Platzierung nach erreichter
Gesamtwertungspunktzahl |
Wertungspunkte |
|
1. |
eadiz
GmbH |
100,00 |
2. |
Nächstbietende/r |
93,04 |
3. |
Nächstbietende/r |
88,41 |
4. |
Nächstbietende/r |
61,67 |
5. |
Nächstbietende/r |
44,61 |
6. |
Nächstbietende/r |
26,71 |
Der Angebotspreis von 126.389,90€ (brutto) des erstplatzierten Bieters
wurde geprüft und ist als insgesamt auskömmlich und marktüblich zu bewerten.
Vergleich der Auftragssumme mit der in der für die Vergabe maßgeblichen
Kostenschätzung
|
Kostenschätzung -brutto- |
Auftragssumme -brutto- |
|
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|
Unterstützungsleistungen innerhalb der Umsetzungsphase des Modellprojektes Smart City im Landkreis Kusel |
135.088,80 € |
126.389,90 € |
|
|
|
Vergabesumme
unter der Kostenschätzung |
8.698,90 € |
Die Firma besitzt die fachlichen
Voraussetzungen, um den Auftrag termingerecht und zuverlässig auszuführen.
Entsprechende Referenzen / Erklärungen und Nachweise wurden angefordert und
geprüft.
Die erforderlichen Finanzmittel stehen im
Haushalt unter der Haushaltsstelle 51123.5625 zur Verfügung.
Die Verwaltung
empfiehlt die Vergabe des Dienstleistungsauftrages zum angebotenen und
geprüften Angebotspreis in Höhe von 126.389,90€ an die wirtschaftlichste
Bieterin, Firma eadiz GmbH, Husarenäcker 32, 67659 Kaiserslautern.
Herr Dr. Wolfgang
Frey fragte, wozu die Leistungen benötigt werden. Der Landkreis habe für das
Projekt doch Personal eingestellt.
Frau Kira Keßler
antwortete, dass in diesem Bereich leider keine Kapazitäten vorhanden seien und
der Fördermittelgeber die Gelder dafür bereits bewilligt habe.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |