TOP Ö 3.5: Fortschreibung Schulentwicklungsplanung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes in der vorliegenden Fassung anzunehmen und diesen als Grundlage für anstehende Planungen und Investitionsentscheidungen zu verwenden.

 


Nach § 91 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) haben die Verbandsgemeinden einen Schulentwicklungsplan für die auf ihrem Gebiet liegenden Schulen zu erstellen. Die Landkreise müssen für alle andere auf ihrem Gebiet liegenden Schulen einen Schulentwicklungsplan aufstellen.

 

Der regionale Schulentwicklungsplan dient der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung aller am Prozess einer Schulstrukturentwicklung beteiligten Gremien. Es ist Aufgabe der Schulentwicklungsplanung, ein ausgewogenes, wohnortnahes und demographiefestes schulisches Bildungsangebot mit allen Bildungsgängen und Abschlüssen zu erhalten und gegebenenfalls weiter zu entwickeln.

 

Da Schulen und schulische Angebote nicht nur für eine kurze Zeitspanne, sondern langfristig erhalten, errichtet oder eingerichtet werden sollen, tragen das Land Rheinland-Pfalz und die kommunalen Schulträger nach den Bestimmungen der Landesverfassung für eine mittel- und längerfristige Bildungsplanung im Bereich der Schulen gemeinsame Verantwortung. Der Planungszeitraum für die durch die Landkreise zu erstellenden Schulentwicklungspläne beträgt daher in der Regel 10 Jahre.

 

Der Schulentwicklungsplan des Landkreises Kusel basiert auf einer validen statistischen Grundlage der letzten drei Jahre. Die Prognosen ergeben sich aus den Daten der amtlichen Schulstatistik unter Einbeziehung einer gemeindescharfen Einschulungsquote sowie des bisherigen Klassenübergangsverhaltens der Schülerinnen und Schülern, jeweils auf Basis der letzten drei Jahre, den Vorausberechnungen zur Bevölkerungsentwicklung sowie der derzeit vorhandenen Schulraumbestände.

 

Der Schulentwicklungsplan für den Landkreis Kusel soll als aussagekräftige und zeitnahe Grundlage für Planungen dienen sowie den schulischen Bestand als auch zukünftigen Bedarf unserer Region aufzeigen.

 

Der Schulentwicklungsplan wurde durch die Verwaltung selbst erstellt. Hierzu wurde das Programm PRIMUS Schulen der Firma Bitwerft, Hamburg verwendet.

 

Der Vorsitzende leitete ein und berichtete von dem FWG-Antrag und der CDU-Anfrage zu dem Thema. Über den Antrag werde im nächsten Tagesordnungspunkt abgestimmt und die Anfrage zur Kreistagssitzung vorgelegt. Thematisch könne man die Punkte jedoch zusammengefasst betrachten.

 

Der zuständige Referatsleiter, Herr Wolfgang Borm, stellte die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes vor und berichtete insbesondere über die fehlenden Kapazitäten im Bereich der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr. Weil man jährlich Schüler abweisen müsse, habe man beim zuständigen Ministerium in Mainz nachgefragt, ob eine Aufstockung von vier auf fünf bzw. sechs Zügen möglich sei. Das sei allerdings abgelehnt worden, da für integrierte Gesamtschulen eine Regelzügigkeit von vier Zügen im Schulgesetz vorgesehen sei. Die Schaffung einer zweiten IGS hingegen sei möglich, praktisch allerding mit immensen Kosten verbunden.

 

Es folgte eine kurze Debatte zu dem Thema. Es wurde auch erörtert, welche Schulen die abgewiesenen Schüler besuchen und wie viele Schüler ohnehin schon Schulen außerhalb des Landkreises besuchen.

 

Frau Margot Schillo (FWG) begründete in diesem Zusammenhang den Antrag der FWG-Fraktion bezüglich der Erstellung eines Masterplanes. Dieser solle ermöglichen, dass man schneller auf Förderprogramme, etc. reagieren könne, weil man die Planung bereits gemacht habe.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0