Sitzung: 19.04.2024 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1498/2024
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes in der vorliegenden Fassung
anzunehmen und diesen als Grundlage für anstehende Planungen und
Investitionsentscheidungen zu verwenden.
Nach § 91 Abs. 3 Schulgesetz
(SchulG) haben die Verbandsgemeinden einen Schulentwicklungsplan für die auf
ihrem Gebiet liegenden Schulen zu erstellen. Die Landkreise müssen für alle
andere auf ihrem Gebiet liegenden Schulen einen Schulentwicklungsplan aufstellen.
Der regionale
Schulentwicklungsplan dient der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung aller
am Prozess einer Schulstrukturentwicklung beteiligten Gremien. Es ist Aufgabe
der Schulentwicklungsplanung, ein ausgewogenes, wohnortnahes und demographiefestes
schulisches Bildungsangebot mit allen Bildungsgängen und Abschlüssen zu
erhalten und gegebenenfalls weiter zu entwickeln.
Da Schulen und schulische Angebote nicht nur für eine
kurze Zeitspanne, sondern langfristig erhalten, errichtet oder eingerichtet
werden sollen, tragen das Land Rheinland-Pfalz und die kommunalen Schulträger
nach den Bestimmungen der Landesverfassung für eine mittel- und längerfristige
Bildungsplanung im Bereich der Schulen gemeinsame Verantwortung. Der
Planungszeitraum für die durch die Landkreise zu erstellenden
Schulentwicklungspläne beträgt daher in der Regel 10 Jahre.
Der Schulentwicklungsplan des Landkreises Kusel basiert
auf einer validen statistischen Grundlage der letzten drei Jahre. Die Prognosen
ergeben sich aus den Daten der amtlichen Schulstatistik unter Einbeziehung
einer gemeindescharfen Einschulungsquote sowie des bisherigen
Klassenübergangsverhaltens der Schülerinnen und Schülern, jeweils auf Basis der
letzten drei Jahre, den Vorausberechnungen zur Bevölkerungsentwicklung sowie
der derzeit vorhandenen Schulraumbestände.
Der Schulentwicklungsplan für den Landkreis Kusel soll als
aussagekräftige und zeitnahe Grundlage für Planungen dienen sowie den
schulischen Bestand als auch zukünftigen Bedarf unserer Region aufzeigen.
Der Schulentwicklungsplan wurde durch die Verwaltung
selbst erstellt. Hierzu wurde das Programm PRIMUS Schulen der Firma Bitwerft,
Hamburg verwendet.
Der Vorsitzende
leitete ein und berichtete von dem FWG-Antrag und der CDU-Anfrage zu dem Thema.
Über den Antrag werde im nächsten Tagesordnungspunkt abgestimmt und die Anfrage
zur Kreistagssitzung vorgelegt. Thematisch könne man die Punkte jedoch
zusammengefasst betrachten.
Der zuständige
Referatsleiter, Herr Wolfgang Borm, stellte die Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes vor und berichtete insbesondere über die fehlenden
Kapazitäten im Bereich der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr. Weil man
jährlich Schüler abweisen müsse, habe man beim zuständigen Ministerium in Mainz
nachgefragt, ob eine Aufstockung von vier auf fünf bzw. sechs Zügen möglich
sei. Das sei allerdings abgelehnt worden, da für integrierte Gesamtschulen eine
Regelzügigkeit von vier Zügen im Schulgesetz vorgesehen sei. Die Schaffung
einer zweiten IGS hingegen sei möglich, praktisch allerding mit immensen Kosten
verbunden.
Es folgte eine
kurze Debatte zu dem Thema. Es wurde auch erörtert, welche Schulen die
abgewiesenen Schüler besuchen und wie viele Schüler ohnehin schon Schulen
außerhalb des Landkreises besuchen.
Frau Margot Schillo
(FWG) begründete in diesem Zusammenhang den Antrag der FWG-Fraktion bezüglich
der Erstellung eines Masterplanes. Dieser solle ermöglichen, dass man schneller
auf Förderprogramme, etc. reagieren könne, weil man die Planung bereits gemacht
habe.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |