Sitzung: 22.11.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1448/2023/1
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses
beschließt der Kreistag, der Übertragung von Ermächtigungen aus dem
Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr 2023 zuzustimmen.
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2022 konnten
einige Maßnahmen, für die im Haushaltsplan 2022 Ermächtigungen vorgesehen
waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden. Da die Ermächtigungen nach
Abschluss des Haushaltsjahres 2022 grundsätzlich verfallen würden, diese
Maßnahmen aber bereits vergeben bzw. geplant sind und die Durchführung bzw.
Abrechnung erst im Jahr 2023 oder noch später stattfinden wird, empfiehlt die
Verwaltung, diese Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen (siehe
Anlage).
Hierbei handelt es sich um folgende
Übertragungen:
Kreditermächtigung 2022 : 2.400.000,00 €
Außerdem werden nicht mehr benötigte Auszahlungsermächtigungen aus Vorjahren in
Höhe von 383.092,88 € in Abgang gestellt. Der Verzicht auf diese Ermächtigungen
wirkt sich verbessernd auf den Investitionskredit 2022 aus.
Nach § 17 GemHVO können Ansätze für ordentliche
Aufwendungen sowie für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das folgende
Haushaltsjahr übertragen werden. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird für die
Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die
Zustimmung des Kreistages benötigt.
Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden
keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
32 |
0 |
0 |