TOP Ö 7: Vollzug des Haushaltsplanes 2022
hier: Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes in das Haushaltsjahr 2023

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag, der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr 2023 zuzustimmen.

 


Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2022 konnten einige Maßnahmen, für die im Haushaltsplan 2022 Ermächtigungen vorgesehen waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden. Da die Ermächtigungen nach Abschluss des Haushaltsjahres 2022 grundsätzlich verfallen würden, diese Maßnahmen aber bereits vergeben bzw. geplant sind und die Durchführung bzw. Abrechnung erst im Jahr 2023 oder noch später stattfinden wird, empfiehlt die Verwaltung, diese Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen (siehe Anlage).

 

Hierbei handelt es sich um folgende Übertragungen:

 

  • Finanzhaushalt:
    Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus 2022:               13.121.062,71 €
    Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus Vorjahren:       14.254.837,09 €

Kreditermächtigung 2022                                          :                         2.400.000,00 €


Außerdem werden nicht mehr benötigte Auszahlungsermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 383.092,88 € in Abgang gestellt. Der Verzicht auf diese Ermächtigungen wirkt sich verbessernd auf den Investitionskredit 2022 aus.

 

  • Aufwendungen im Ergebnishaushalt
    Aufwandermächtigungen aus 2022:                                                    699.050,28 €
    Aufwandsermächtigungen aus Vorjahren:                                             13.069,22 €


Nach § 17 GemHVO können Ansätze für ordentliche Aufwendungen sowie für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird für die Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die Zustimmung des Kreistages benötigt.

 

Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

32

0

0