Sitzung: 06.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1446/2023
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien für die Gewährung
von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel, wie von
der Verwaltung vorgeschlagen, ab dem 01.01.2024.
Ergänzend zum
Entwurf der Verwaltung beschließt der Jugendhilfeausschuss, dass neben der
JULEICA auch entsprechende Jugendleiterausbildungen förderfähig sind sowie im
Bereich „Projekttage ohne Übernachtungen“ die Mindestteilnehmerzahl auf fünf
Personen reduziert und auch die Teilnahme 6-jähriger oder eingeschulter Kinder
bezuschusst werden sollen.
Die weltweit und national
andauernden Krisen stellen die Jugendarbeit vor enorme Herausforderungen. Die
Auswirkungen der Corona-Pandemie, dauerhaft gestiegene Kosten in allen
Bereichen des täglichen Lebens und grundsätzliche Verunsicherungen und Ängste
sind gerade für junge Menschen außerordentlich weitreichend.
Vereinsstrukturen müssen neu aufgebaut werden, Nachwuchs und Multiplikatoren
müssen akquiriert und motiviert werden. Eine finanzielle Planungssicherheit
bildet die Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten. Um der
aktuellen Situation ein Stück weit gerecht zu werden ist eine dauerhafte
Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der
Jugendarbeit im Landkreis Kusel sinnvoll und notwendig.
Mit Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 1. Juli 2020 wurde im Zuge der Corona-Krise die
Förderung der Jugendarbeit für das zweite Halbjahr 2020 zum ersten Mal
ausgeweitet und erhöht. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurde die
Änderung der Richtlinien danach noch zweimal, zuletzt bis 31.12.2022
verlängert, da die Situation unverändert schwierig war und ist. In diesem
Zusammenhang wurden schon damals Tagesveranstaltungen im Rahmen des
Förderbereichs „Projekttage ohne Übernachtung“ dauerhaft etabliert.
Zusammen mit den im Rahmen des
Ferienprogramms des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und
Verbraucherschutz beschlossenen Änderungen der VV-JuFöG sollte somit ein
Beitrag geleistet werden, damit junge Menschen in ihrer Freizeit Angebote der
Jugendarbeit nutzen konnten. Die geänderten Regelungen aus 2022 wurden 2023 nochmals
zeitlich befristet fortgesetzt. Auf Basis der beschriebenen Entwicklung sollten
die Richtlinien noch im Jahr 2023 nachhaltig überarbeitet werden.
In Abstimmung mit dem
Kreisjugendring sollen die im Rahmen der Corona-Krise geänderten Punkte der
Richtlinien nunmehr allesamt dauerhaft etabliert werden.
Dies umfasst die Änderung des
Betreuungsschlüssels (5 TN 1 Betreuer) sowie
die Anhebung der Förderung pro
Tag und Teilnehmer*in im Bereich Freizeiten/Soziale Bildung von 2,00 € auf 4,00
€. Ebenso wird die Förderung für Projekttage ohne Übernachtung auf 3,00 €
verdoppelt. Diese Verstetigung ist im Hinblick auf die stark gestiegenen Kosten
aber auch für die finanzielle Planungssicherheit der Träger dringend
erforderlich.
Ergänzend soll im Förderbereich
Projekttage ohne Übernachtung die Mindestteilnehmer*innenzahl von 10 auf 7
Personen herabgesetzt werden. In Anlehnung an die Landesförderung soll somit
den Ansprüchen kleinerer Verbände und Vereine mit geringeren Gruppengrößen
Rechnung getragen werden.
Die mit der JULEICA verbundene
qualifizierte Ausbildung soll auch weiterhin entsprechend honoriert werden. Deshalb
sollen die Fördersätze für Betreuer mit der Jugendleitercard für
Freizeiten/Soziale Bildung und Projekttagen ohne Übernachtung um jeweils 1,00 €
angehoben werden.
Darüber hinaus besteht die
Notwendigkeit, die Richtlinien in den Bereichen der Ausbildung und der außerschulischen
Jugendbildung anzupassen, um sich zukunftsweisend aufzustellen. Im Vergleich zu
den Antragszahlen vor Corona, sind diese im Bereich außerschulische
Jugendbildung stark gesunken (42 auf 10). Um diesem Trend entgegenzuwirken, soll
in diesem Förderbereich die Förderung auf 4,00 € pro Tag und Teilnehmer*in mit
Übernachtung (vorher 3,00 €) und 3,00 € pro Teilnehmer*in bei
Tagesveranstaltungen und Seminarreihen (vorher 2,00 €) erhöht werden. Um
außerdem einen Anreiz für eine stetige Qualifikation der Multiplikatoren als
Basis der Jugendarbeit zu schaffen, soll die Förderung für die Ausbildung von
Mitarbeitenden auf 6,00 € (vorher 5,00 €) und 4,00 € für Tagesveranstaltungen
(vorher 2,50 €) angehoben werden.
Letztlich soll die
Antragstellung für Menschen mit Anspruch auf erhöhten Zuschuss vereinfacht
werden. In Anlehnung an die Förderrichtlinien des Landes haben Kinder und
Jugendliche, für die Lernmittelfreiheit oder die unentgeltliche Ausleihe von
Lernmitteln besteht, Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss.
Die Jugendverbände beschreiben stetig
wachsende Belastungen und kaum zu bewältigende Herausforderungen. Mit den
vorgenannten Änderungen sollen Vereine und Jugendverbände nachhaltig
unterstützt werden, damit für geplante Maßnahmen auch langfristig eine
finanzielle Planungssicherheit gewährleistet wird und erhöhte Teilnehmer*innenkosten
vermieden werden können.
Dadurch entstehen Mehrkosten in
Höhe von ca. 10.000 €/Jahr. Die entsprechenden Mittel sollen im Haushalt 2024 berücksichtigt
werden.
Herr Thosten Ellmer
erläuterte die vorgesehen Änderungen eingehend und begründete diese anhand
einiger Praxisbeispiele.
Nach der
Vorstellung durch Herrn Ellmer fragte Herr Marco Staudt (AfD), ob nur Betreuer
mit JULEICA-Nachweis anerkannt werden, oder auch vergleichbare Zertifikate. Gleiches
regte Herr Daniel Größl an. Des Weiteren fragte Herr Staudt nach, bezüglich der
Förderung für sozialschwache Teilnehmer.
Herr Ellmer
antwortete, dass die Richtlinien vorsehen nur die JULEICA-Ausbildung
anzuerkennen. In der weiteren Diskussion zur Frage der Anerkennung einer
entsprechenden Jugendleiterausbildung neben der JULEICA zuzulassen,
verständigte man sich jedoch darauf, dies in den Richtlinien zu
berücksichtigen. Hinsichtlich der Förderung der sozialschwachen Teilnehmer
erklärte Herr Ellmer, dass darauf ein besonderes Augenmerk gerichtet werde, da
die erhöhte Förderung speziell für diese Person Anwendung finde.
Der
Kreisbeigeordnete Helge Schwab regte an, die Mindestteilnehmerzahl bei der
Förderung der Projekttage ohne Übernachtung auf fünf Personen zu reduzieren und
in den Richtlinien auf das Gendern zu verzichten.
Frau Margot Schillo
(FWG) sprach sich ebenfalls für eine Reduzierung der Mindestteilnehmerzahl aus.
Darüber hinaus fragte sie, ob man die Altersgrenze in diesem Bereich auf fünf
Jahre reduzieren könne.
Es entwickelte sich
eine kurze Debatte über die Altersgrenze. Der Landrat fasste zusammen, dass man
die Altersgrenze „6 Jahre oder Kind eingeschult“ ebenso in die Richtlinien
aufnehmen könne.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
1 |
0 |