Sitzung: 06.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1444/2023
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Festsetzung der
Elternbeiträge zur Förderung von Kindern vor dem vollendeten zweiten Lebensjahr
in Kindertagesstätten im Landkreis Kusel, ab dem 01.01.2024, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen, zuzustimmen.
Für die Förderung von Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht
vollendet haben (=U2‑Kinder), erheben die Träger der Kindertagesstätten
einen Elternbeitrag zur anteiligen Deckung der Personalkosten. Diese
Elternbeiträge werden gemäß § 26 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz vom
Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt.
Seit der letzten Festsetzung der
Elternbeiträge zum 01.09.2015 gab es einige Veränderungen, welche die Anpassung
erfordern. So haben sich mit Inkrafttreten des KiTaG zum 01.07.2021 die
gesetzlichen Grundlagen geändert, welche neue Standards bei der Ausgestaltung
der Betriebserlaubnisse mit sich brachte. Zum einen ist jeder U2-Platz nunmehr
gesondert auszuweisen und zu personalisieren, während die Grenze vorher im Bereich
U3 (Krippengruppen und Altersgemischte Gruppen) lag. Zum anderen ist jeder
Platz nun exakt hinsichtlich des Betreuungsumfanges definiert, während es zuvor
nur eine einrichtungsbezogene Kapazität an Ganztagsplätzen gab. Für den
Altersbereich U2 hatten diese strukturellen Änderungen zur Folge, dass die
entsprechenden Betreuungsangebote deutlich an Flexibilität eingebüßt haben und
den Eltern oft keine Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Betreuungsumfanges
bleibt.
Aus diesem Grund soll im Landkreis Kusel künftig
ein einheitlicher Elternbeitrag unabhängig vom Betreuungsumfang des Platzes
erhoben werden. Zu diesem Zweck wurde eine Mischkalkulation durchgeführt. Nach
dieser Berechnung liegen die monatlichen Kosten eines U2-Betreuungsplatzes im
Jahr 2024 bei durchschnittlich rd. 1.929,- €. Unter Berücksichtigung der
bisherigen Quote von 17,5 % zur Bemessung des Elternbeitragsanteils ergibt sich
ein Beitrag von 380,-€ pro Monat.
Dieser Betrag wird dem durchschnittlichen Haushaltseinkommen im
Landkreises Kusel und unter Berücksichtigung von Familien mit 2 Kindern
zugeordnet. Ausgehend hiervor werden, wie bisher, bei der Staffelung der
Elternbeiträge wirtschaftlich leistungsfähigere Familien zu höheren
Elternbeiträgen herangezogen als Familien, die in eine niedrigere
Einkommensgruppe einzustufen sind. Insbesondere wird die
Beitragsfreiheitsgrenze von bisher 1.000,- €/Monat auf künftig 2.700,- €/Monat
angehoben und in den niedrigen Einkommensgruppen die Zumutbarkeitsgrenzen nach
§ 90 Abs. 4 SGB VIII berücksichtigt. Gleichzeitig wird nach der neuen
Staffelung der Maximalbetrag künftig ab einem verfügbaren Einkommen von über
5.000,-€/Monat (bisher über 4.000,-€/Monat) fällig und steigt von bisher 474,-
€ auf künftig 550,- €. Nach wie vor wird bei der Beitragsstaffelung die Anzahl
der Kinder einbezogen und für Familien mit 4 Kindern ist der Kindergartenbesuch
weiterhin beitragsfrei.
Der Entwurf der Elternbeitragstabelle ist
der Beschlussvorlage im Anhang (Anlage 1) beigefügt.
Der Leiter der Abteilung Jugend und Soziales, Herr Marc Wolf, ging zunächst kurz auf die Rechtsgrundlagen sowie die sonstigen Vorgaben und Herr André Mahler anschließend auf die Bemessung der Elternbeiträge ein.
Weil keine Rückfragen oder Anmerkungen vorlagen, leitete der Vorsitzende zur Beschlussfassung über.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
1 |
0 |