Sitzung: 14.06.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltung: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1409/2023/1
Beschluss:
Entsprechend der
Empfehlung des Kreisausschusses stimmt der Kreistag der Teilnahme am Programm
„Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in RLP“ (PEK-RP) grundsätzlich zu
und beauftragt die Verwaltung mit der Antragstellung.
Der
rheinland-pfälzische Landtag hat am 25.01.2023 das Landesgesetz über die
Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) mit
breiter Mehrheit verabschiedet. Das Programm richtet sich ausdrücklich an die
von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Kommunen
und befreit diese unmittelbar und effektiv von Schulden mit einem Gesamtvolumen
von 3 Milliarden Euro. Eine Antragstellung zur Programmteilnahme soll ab Ende
April möglich sein. Erfasst werden alle Kommunen in Rheinland-Pfalz,
Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, Verbandsfreie Gemeinden, Landkreise sowie
kreisfreie Städte. Sie sollen im Rahmen des Programms in der Spitze von mehr
als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite entlastet werden. Im Ergebnis
können aus heutiger Sicht rund 600 Kommunen an dem Programm zur Entschuldung
teilnehmen. Durch das von der Verfassung primär vorgesehene
Entschuldungsinstrument der Schuldübernahme nimmt das Land den Kommunen das
Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab. Dies umfasst
sowohl die Tilgungs- als auch die Zinszahlungen, sodass die mittel- und
langfristige Entlastung der Kommunen deutlich über 3 Milliarden Euro
hinausgehen dürfte.
Die
Antragstellung ist in einem Onlineportal möglich. Bis zum 30. September 2023
haben die betroffenen Kommunen Zeit, ihren Antrag zu stellen. Teilnehmende
Kommunen schließen mit dem Land einen Vertrag zur Teilnahme am Programm PEK-RP.
Mit Zusendung eines Bewilligungsbescheides seitens des Landes wird das
Verwaltungsverfahren abgeschlossen. Die Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz (ISB) wird das Programm PEK-RP im Auftrag des Landes umsetzen.
Als
Bemessungsgrundlage werden die Liquiditätskredite zum 31.12.2020 herangezogen.
Zu diesem Stichtag hatte der Landkreis Kusel 171.300.000 € an
Liquiditätskrediten aufgenommen. Hiervon werden die liquiden Mittel von rd.
1,15 Mio. € bereinigt, sodass die Bemessungsgrundlage rd. 170 Mio. € beträgt.
Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes wurde für den Landkreis Kusel
ein vorläufiges Entschuldungsvolumen von 134.889.150 € ermittelt. Je nach den
tatsächlichen landesweiten Antragstellungen wird ein endgültiges
Entschuldungsvolumen von rd. 138 Mio. € durch das Land in Aussicht gestellt.
Diese Teilnahme
hätte erhebliche Auswirkung auf die Bilanzstruktur (Verbindlichkeiten aus
Kreditaufnahmen) sowie auch in den Folgejahren auf die Zinsbelastung im
Ergebnishaushalt. Die restlich verbleibenden Liquiditätskredite sollen
innerhalb von 30 Jahre getilgt werden. Nach der derzeitigen Finanzlage sind
hierfür erhebliche Kraftanstrengungen und gegebenenfalls weitere Verbesserung
bei den allgemeinen Finanzzuweisungen / Umlagen notwendig.
Herr Raphael
Reichhart, Mitarbeiter der Kämmerei, erläuterte die Beschlussvorlage kurz und
beantwortete Rückfragen der Kreistagsmitglieder. Es entwickelte sich eine lebhafte
Debatte über die Finanzsituation des Landkreises mit verschiedenen
Wortmeldungen.
Der Vorsitzende
leitete sodann zur Beschlussfassung über.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
25 |
0 |
2 |