Sitzung: 26.05.2023 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Der Büroleiter der Kreisverwaltung, Herr Christian Flohr, erläuterte das entsprechende Förderprogramm kurz. Der Fördermittelgeber habe die Antragsberechtigung jüngst dahingehend geändert, dass nicht die Landkreise sondern nur Kommunen (Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden, Städte) und kommunale Zusammenschlüsse antragsberechtigt seien. Insofern handele es sich lediglich um eine Information für den Kreisausschuss.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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