TOP Ö 5: Kommunale Wärmeplanung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Der Büroleiter der Kreisverwaltung, Herr Christian Flohr, erläuterte das entsprechende Förderprogramm kurz. Der Fördermittelgeber habe die Antragsberechtigung jüngst dahingehend geändert, dass nicht die Landkreise sondern nur Kommunen (Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden, Städte) und kommunale Zusammenschlüsse antragsberechtigt seien. Insofern handele es sich lediglich um eine Information für den Kreisausschuss.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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