TOP Ö 1.3: Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in RLP“ (PEK-RP)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in RLP“ (PEK-RP) grundsätzlich zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung mit der Antragstellung.

 


Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 25.01.2023 das Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) mit breiter Mehrheit verabschiedet. Das Programm richtet sich ausdrücklich an die von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Kommunen und befreit diese unmittelbar und effektiv von Schulden mit einem Gesamtvolumen von 3 Milliarden Euro. Eine Antragstellung zur Programmteilnahme soll ab Ende April möglich sein. Erfasst werden alle Kommunen in Rheinland-Pfalz, Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, Verbandsfreie Gemeinden, Landkreise sowie kreisfreie Städte. Sie sollen im Rahmen des Programms in der Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite entlastet werden. Im Ergebnis können aus heutiger Sicht rund 600 Kommunen an dem Programm zur Entschuldung teilnehmen. Durch das von der Verfassung primär vorgesehene Entschuldungsinstrument der Schuldübernahme nimmt das Land den Kommunen das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab. Dies umfasst sowohl die Tilgungs- als auch die Zinszahlungen, sodass die mittel- und langfristige Entlastung der Kommunen deutlich über 3 Milliarden Euro hinausgehen dürfte.

 

Die Antragstellung ist in einem Onlineportal möglich. Bis zum 30. September 2023 haben die betroffenen Kommunen Zeit, ihren Antrag zu stellen. Teilnehmende Kommunen schließen mit dem Land einen Vertrag zur Teilnahme am Programm PEK-RP. Mit Zusendung eines Bewilligungsbescheides seitens des Landes wird das Verwaltungsverfahren abgeschlossen. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) wird das Programm PEK-RP im Auftrag des Landes umsetzen.

 

Als Bemessungsgrundlage werden die Liquiditätskredite zum 31.12.2020 herangezogen. Zu diesem Stichtag hatte der Landkreis Kusel 171.300.000 € an Liquiditätskrediten aufgenommen. Hiervon werden die liquiden Mittel von rd. 1,15 Mio. € bereinigt, sodass die Bemessungsgrundlage rd. 170 Mio. € beträgt. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes wurde für den Landkreis Kusel ein vorläufiges Entschuldungsvolumen von 134.889.150 € ermittelt. Je nach den tatsächlichen landesweiten Antragstellungen wird ein endgültiges Entschuldungsvolumen von rd. 138 Mio. € durch das Land in Aussicht gestellt.

Diese Teilnahme hätte erhebliche Auswirkung auf die Bilanzstruktur (Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen) sowie auch in den Folgejahren auf die Zinsbelastung im Ergebnishaushalt. Die restlich verbleibenden Liquiditätskredite sollen innerhalb von 30 Jahre getilgt werden. Nach der derzeitigen Finanzlage sind hierfür erhebliche Kraftanstrengungen und gegebenenfalls weitere Verbesserung bei den allgemeinen Finanzzuweisungen / Umlagen notwendig.

Bevor über die Teilnahme an dem Programm abgestimmt wurde, erläuterte der Kämmerer der Kreisverwaltung, Herr Carsten Schnitzer, die Beschlussvorlage und das Verfahren.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0