TOP Ö 4: Abfallwirtschaft
hier: Auftragsvergabe zur Sammlung, Beförderung und Umschlag von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK Abfällen)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, unter Vorbehalt der Informations- und Wartefrist des § 134 GWB und des laufenden Nachprüfungsverfahrens zur ersten Ausschreibung vom 11.11.2022, den Auftrag über die Sammlung, die Beförderung und den Umschlag von PPK-Abfällen zur Brutto-Angebotssumme in Höhe von 943.120,22 € pro Jahr an den wirtschaftlichsten Bieter, das Einzelunternehmen Kurt Preis e.K. Ver- und Entsorgung, Schellweiler Straße 2, 66871 Konken zu vergeben.

 


Entsprechend der Empfehlungen des Abfallwirtschaftsausschuss bzw. des Kreisausschusses hat der Kreistag in seiner Sitzung am 18.05.2022 die Einführung einer Papiertonne zum 01.01.2024 beschlossen. Auf Basis dieses Beschlusses wurden die hierzu erforderlichen Leistungen in zwei getrennten EU-weiten Ausschreibungen wie folgt ausgeschrieben:

 

Ausschreibung        

Wesentlicher Leistungsumfang

Laufzeit

Behälterbeschaffung und Behälter-verteilung

·        Behälterbeschaffung und Behälterverteilung in einem Los

·        Abschluss einer Rahmen-vereinbarung zur Nach-lieferung von Behältern

Neuausstattung beginnt frühestens am 01.09.2023; Abschluss bis spätestens 15.11.2023.

Nachlieferoption für 4 Jahre ab dem 01.01.2024

Sammlungs-leistungen

  • Sammlung, Beförderung u. ggfls. Umladung von PPK-Abfällen

01.01.2024 – 31.12.2028 (5 Jahre)

+ 2 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption für den Landkreis

 

Der geschätzte Auftragswert beider Ausschreibungen überschreitet den geltenden Schwellenwert für Liefer-, und Dienstleistung von 215.000 € netto. Die Vergabeverfahren mussten somit im europaweiten „Offenen Verfahren“ gemäß den § 119 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB i.V.m. § 15 VgV erfolgen.

Der Auftrag zur Behälterbeschaffung und Behälterverteilung wurde bereits vergeben.

 

In dem Ausschreibungsverfahren der Sammlungsleistungen wurde gemäß dem Kreisvorstandsbeschlusses vom 15.02.2023, bekanntgegeben in der Sitzung des Kreisausschusses vom 17.02.2023, folgende Änderungen vorgenommen:

 

Die Vergabeunterlagen wurden mit konkreten Vorgaben zu den Beistellungen in der Leistungsbeschreibung bzw. in den Vertragsbedingungen ergänzt. Ebenfalls wurden essenzielle Regelungen zur Einhaltung des Gesetzes betreffend die Beschaffung sauberer Fahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) aufgenommen.

 

Die beschlossene Zurückversetzung in den Stand vor der Angebotsöffnung wurde am 30.03.2023 an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (TED) in Form einer Änderungsbekanntmachung übermittelt. Die bereits im ersten Verfahren beteiligten Bieter, sowie weitere mögliche Interessenten, wurden in einer gesonderten Nachricht über die Vergabeplattform hierüber informiert.

 

Während der Angebotsfrist wurde eine Aufklärungsfrage bezüglich des PPK-Umschlags und den Regelungen zur Anwendung des SaubFahrzeugBeschG gestellt. Diese Anfrage wurde entsprechend sachbehandelt und beantwortet.

 

Verfahrensrügen wurden nicht erhoben.

 

Zum Öffnungstermin am 03.05.2023 um 11:00 Uhr lagen insgesamt 3 Angebote von 3 Bietern vor.

Es wurden keine Nebenangebote zugelassen oder abgegeben.

 

Zur fachlichen Unterstützung wurden die Firmen GE/CON GmbH und Oexle Kopp-Assenmacher Lück Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB beauftragt das Vergabeverfahren zu begleiten.

 

Die Bindefrist endet am 20.07.2023.

 

Bei der inhaltlichen und formalen Wertung wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.

Bei der fachtechnischen Prüfung und Wertung stellte sich, unter Beachtung des alleinigen Zuschlagskriteriums (Angebotspreis), das Angebot des Einzelunternehmen Kurt Preis e.K. Ver- und Entsorgung, Schellweiler Straße 2, 66871 Konken mit einem Brutto-Angebotspreis von 943.120,22 € pro Jahr als wirtschaftlichstes aller Angebote heraus.

 

Aufgrund des geringen Preisabstandes der beteiligten Bieter untereinander und zu der aktualisierten Kostenschätzung, sind keine Anhaltspunkte ersichtlich die eine nähergehende Auskömmlichkeitsprüfung in Sinne des § 60 VgV erforderlich machen.

 

Das Angebot der erstplatzierten Firma war daher als auskömmlich und wirtschaftlich zu werten.

 

Das Einzelunternehmen Kurt Preis e.K. Ver- und Entsorgung besitzt die fachlichen Voraussetzungen, um den Auftrag termingerecht und zuverlässig auszuführen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe der Dienstleistung zur geprüften Brutto-Angebotssumme in Höhe von 943.120,22 € pro Jahr an den wirtschaftlichsten Bieter, das Einzelunternehmen Kurt Preis e.K. Ver- und Entsorgung.

 

Für die Regelvertragslaufzeit von 5 Jahren ergibt sich hiernach eine Gesamtauftragssumme von 4.715.601,10 € vorbehaltlich möglicher Änderungen aufgrund vertraglicher Preisanpassungsklauseln.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0