Beschluss:
Der Kreistag wählt als Vertrauenspersonen für den
Amtsgerichtsbezirk Kusel Frau Ute Lauer, Herrn Thomas Danneck, Herrn Xaver
Jung, Herrn Sven Eckert, Herrn Herwart Dilly, und Herrn Peter Jakob sowie für
den Amtsgerichtsbezirk Landstuhl Herrn Dr. Jürgen Schneider und Herrn Tobias
Weber.
Bei den Amtsgerichten tritt in jedem Wahljahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffen bzw. Jugendschöffen aus den Vorschlagslisten der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse wählt. Der Ausschuss besteht gemäß § 40 Abs. 2 GVG aus dem Richter beim jeweiligen Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern. Die Vertrauenspersonen werden aus der Bevölkerung des Amtsgerichtsbezirks von den Kreistagen der Landkreise und den Stadträten der kreisfreien Städte gewählt (§ 40 Abs. 3 GVG).
Aufgrund der hierzu ergangenen
Verwaltungsvorschriften sind
a) für den Amtsgerichtsbezirk Kusel: 7 Vertrauenspersonen und
b) für den Amtsgerichtsbezirk
Landstuhl: 2 Vertrauenspersonen
zu wählen.
Für die Vertrauenspersonen zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen gelten gemäß
§ 3 des Landesgesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) die §§ 32 bis 35 GVG entsprechend.
Bei entsprechender Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens nach § 41 KWG würde sich folgende Sitzverteilung ergeben:
Partei |
Amtsgerichtsbezirk Kusel |
Amtgerichtsbezirk Landstuhl |
SPD |
2 |
1 |
CDU |
2 |
1 |
FWG |
1 |
0 |
AfD |
1 |
0 |
Bündnis 90/Die Grünen |
1 |
0 |
FDP |
0 |
0 |
Die Linke |
0 |
0 |
Parteilos |
0 |
0 |
Parteilos |
0 |
0 |
Die Vertrauenspersonen sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen (§ 40 Abs. 3 GVG).
Die im Kreistag vertretenen
Fraktionen wurden mit Schreiben vom 26.04.2023 gebeten, entsprechende
Wahlvorschläge vorzulegen. Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht:
A) Amtsgerichtsbezirk Kusel (7) |
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Partei |
Vorname, Name |
Wohnort |
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SPD |
Ute Lauer |
66887 Sankt Julian |
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Thomas Danneck |
66887 Rammelsbach |
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CDU |
Xaver Jung |
66887 Rammelsbach |
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Sven Eckert |
67742 Adenbach |
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FWG |
Herwart Dilly |
67752 Wolfstein |
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AfD |
Karl Kreutzer |
66903 Altenkirchen |
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Bündnis
90/ Die Grünen |
Christine Fauß |
66869 Kusel |
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B) Amtsgerichtsbezirk Landstuhl (2) |
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Partei |
Vorname, Name |
Anschrift |
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SPD |
Dieter Schnitzer |
66885 Altenglan |
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CDU |
Tobias Weber |
66901 Schönenberg-Kübelberg |
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Der Vorsitzender
leitete ein und fragte, ob es Änderungswünsche zu dem vorliegenden gemeinsamen
Wahlvorschlag gebe?
Er stellte darüber
hinaus fest, dass Herr Dieter Schnitzer für den Amtsgerichtsbezirk Landstuhl
nicht gewählt werden könne, da er seinen Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk Kusel
habe. Ebenso sei Herr Karl Kreutzer nicht für den Amtsgerichtsbezirk Kusel
wählbar. Herr Kreutzer schlug daraufhin Herrn Marco Staudt an seiner Stelle
vor. Herr Dr. Wolfgang Frey beantragte daraufhin erneut die geheime Einzelwahl.
Herr Marco Staudt
trat als Reaktion darauf vom Wahlvorschlag zurück. Da keine weiteren
Wahlvorschläge gemacht wurden, zog Herr Dr. Frey auch seinen Antrag auf geheime
Einzelwahl zurück. Herr Marco Staudt stellte dann aber einen Antrag auf geheime
Einzelwahl.
Herr Dr. Leo Reiser
und Herr Dr. Reinhard Reiser verließen daraufhin die Sitzung.
Der Vorsitzender
teilte mit, dass der gemeinsame Wahlvorschlag damit vom Tisch sei und bat um
Wahlvorschläge. Folgende Wahlvorschläge wurden gemacht:
Partei |
Vorname, Name |
Wohnort |
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SPD |
Ute Lauer |
66887 Sankt
Julian |
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Thomas Danneck |
66887 Rammelsbach |
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CDU |
Xaver Jung |
66887 Rammelsbach |
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Sven Eckert |
67742 Adenbach |
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FWG |
Herwart Dilly |
67752 Wolfstein |
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FDP |
Peter Jakob |
67742 Lauterecken |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
Christine Fauß |
66869 Kusel |
Der Vorsitzende
wies vor der Wahl auf die Benutzung der Abstimmungskabine und die Benutzung des
dort hinterlegten Kugelschreibers hin. Der Wahlvorstand habe Wahlzettel mit den
Namen der Wahlvorschläge angefertigt. Jede Wählerin/jeder Wähler könne maximal
sieben Personen Wählen. Der Wahlzettel solle anschließend in einem
Briefumschlag verschlossen in die Wahlurne eingeworfen werden.
Anschließend wurden
die Kreistagsmitglieder einzeln aufgerufen und zur Stimmabgabe aufgefordert.
Nachdem alle
Kreistagsmitglieder gewählt hatten schloss der Vorsitzende den Wahlgang und bat
den Wahlvorstand die Stimmzettel auszuzählen.
Der erste Wahlgang
brachte folgendes Ergebnis:
Partei |
Vorname, Name |
Wohnort |
Stimmen |
SPD |
Ute Lauer |
66887 Sankt
Julian |
23 |
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||
Thomas Danneck |
66887 Rammelsbach |
23 |
|
|
|
||
CDU |
Xaver Jung |
66887 Rammelsbach |
20 |
|
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Sven Eckert |
67742 Adenbach |
23 |
|
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FWG |
Herwart Dilly |
67752 Wolfstein |
22 |
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|
||
FDP |
Peter Jakob |
67742 Lauterecken |
20 |
|
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Bündnis 90/ Die Grünen |
Christine Fauß |
66869 Kusel |
13 |
Der Vorsitzende
teilte mit, dass Frau Ute Lauer, Herr Thomas Danneck, Herr Xaver Jung, Herr
Sven Eckert, Herr Herwart Dilly, und Herr Peter Jakob gewählt seien und Frau
Christine Fauß das erforderliche Quorum nicht erreicht habe.
Damit seien für den
Amtsgerichtsbezirk Kusel nur sechs Vertrauenspersonen gewählt worden.
Herr Jürgen Conrad
zitierte die entsprechende Rechtsnorm und stellte die Frage, ob man sieben
Personen wählen müsse oder die Benennung von sechs Personen rechtmäßig sei.
Der Vorsitzende schlug
daraufhin vor, dass man gerne nochmals offen über den Wahlvorschlag Christine
Fauß abstimmen könne.
Herr Jürgen Conrad
bezweifelte, dass Frau Fauß nochmals vorgeschlagen werden könne, da Frau Fauß
im ersten Wahlgang nicht gewählt worden sei.
Der Vorsitzende
sagte daraufhin, dass man die gewählten sechs Vertrauenspersonen vorschlage und
keinen weiteren Wahlgang mehr starte.
Er leitete zu
Unterpunkt B) über und Frau Pia Bockhorn schlug anstelle von Herrn Dieter
Schnitzer Herr Dr. Jürgen Schneider aus Waldmohr vor.
Der Vorsitzende
beantragte die Abstimmung per Akklamation über den gemeinsamen Wahlvorschlag.
(Abstimmungsergebnis: Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0).
Anschließend bat er
um Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag Dr. Jürgen Schneider und
Tobias Weber. (Abstimmungsergebnis: Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0).
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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