TOP Ö 3: Wahl der Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreistag wählt als Vertrauenspersonen für den Amtsgerichtsbezirk Kusel Frau Ute Lauer, Herrn Thomas Danneck, Herrn Xaver Jung, Herrn Sven Eckert, Herrn Herwart Dilly, und Herrn Peter Jakob sowie für den Amtsgerichtsbezirk Landstuhl Herrn Dr. Jürgen Schneider und Herrn Tobias Weber.

 


In diesem Jahr ist die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 durchzuführen.

 

Bei den Amtsgerichten tritt in jedem Wahljahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffen bzw. Jugendschöffen aus den Vorschlagslisten der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse wählt. Der Ausschuss besteht gemäß § 40 Abs. 2 GVG aus dem Richter beim jeweiligen Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern. Die Vertrauenspersonen werden aus der Bevölkerung des Amtsgerichtsbezirks von den Kreistagen der Landkreise und den Stadträten der kreisfreien Städte gewählt (§ 40 Abs. 3 GVG).

 

Aufgrund der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften sind

 

a) für den Amtsgerichtsbezirk Kusel:                        7 Vertrauenspersonen und   

b) für den Amtsgerichtsbezirk Landstuhl:                 2 Vertrauenspersonen

zu wählen.

 

Für die Vertrauenspersonen zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen gelten gemäß

§ 3 des Landesgesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) die §§ 32 bis 35 GVG entsprechend.

 

Bei entsprechender Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens nach § 41 KWG würde sich folgende Sitzverteilung ergeben:

 

 

Partei

Amtsgerichtsbezirk

Kusel

Amtgerichtsbezirk

Landstuhl

SPD

2

1

CDU

2

1

FWG

1

0

AfD

1

0

Bündnis 90/Die Grünen

1

0

FDP

0

0

Die Linke

0

0

Parteilos

0

0

Parteilos

0

0

 

 

Die Vertrauenspersonen sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen (§ 40 Abs. 3 GVG).

 

Die im Kreistag vertretenen Fraktionen wurden mit Schreiben vom 26.04.2023 gebeten, entsprechende Wahlvorschläge vorzulegen. Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht:

 


 

A) Amtsgerichtsbezirk Kusel (7)

 

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Wohnort

SPD

Ute Lauer

66887 Sankt Julian

 

Thomas Danneck

66887 Rammelsbach

 

CDU

Xaver Jung

66887 Rammelsbach

 

Sven Eckert

67742 Adenbach

 

FWG

Herwart Dilly

67752 Wolfstein

 

AfD

Karl Kreutzer

66903 Altenkirchen

 

Bündnis 90/ Die Grünen

Christine Fauß

66869 Kusel

 

 

 

 

 

 

B) Amtsgerichtsbezirk Landstuhl (2)

 

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Anschrift

SPD

Dieter Schnitzer

66885 Altenglan

 

CDU

Tobias Weber

66901 Schönenberg-Kübelberg

 

 

 

Der Vorsitzender leitete ein und fragte, ob es Änderungswünsche zu dem vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag gebe?

Er stellte darüber hinaus fest, dass Herr Dieter Schnitzer für den Amtsgerichtsbezirk Landstuhl nicht gewählt werden könne, da er seinen Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk Kusel habe. Ebenso sei Herr Karl Kreutzer nicht für den Amtsgerichtsbezirk Kusel wählbar. Herr Kreutzer schlug daraufhin Herrn Marco Staudt an seiner Stelle vor. Herr Dr. Wolfgang Frey beantragte daraufhin erneut die geheime Einzelwahl.

Herr Marco Staudt trat als Reaktion darauf vom Wahlvorschlag zurück. Da keine weiteren Wahlvorschläge gemacht wurden, zog Herr Dr. Frey auch seinen Antrag auf geheime Einzelwahl zurück. Herr Marco Staudt stellte dann aber einen Antrag auf geheime Einzelwahl.

Herr Dr. Leo Reiser und Herr Dr. Reinhard Reiser verließen daraufhin die Sitzung.

Der Vorsitzender teilte mit, dass der gemeinsame Wahlvorschlag damit vom Tisch sei und bat um Wahlvorschläge. Folgende Wahlvorschläge wurden gemacht:

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Wohnort

SPD

Ute Lauer

66887 Sankt Julian

 

Thomas Danneck

66887 Rammelsbach

 

CDU

Xaver Jung

66887 Rammelsbach

 

Sven Eckert

67742 Adenbach

 

FWG

Herwart Dilly

67752 Wolfstein

 

FDP

Peter Jakob

67742 Lauterecken

 

Bündnis 90/ Die Grünen

Christine Fauß

66869 Kusel

 

 

Der Vorsitzende wies vor der Wahl auf die Benutzung der Abstimmungskabine und die Benutzung des dort hinterlegten Kugelschreibers hin. Der Wahlvorstand habe Wahlzettel mit den Namen der Wahlvorschläge angefertigt. Jede Wählerin/jeder Wähler könne maximal sieben Personen Wählen. Der Wahlzettel solle anschließend in einem Briefumschlag verschlossen in die Wahlurne eingeworfen werden.

Anschließend wurden die Kreistagsmitglieder einzeln aufgerufen und zur Stimmabgabe aufgefordert.

Nachdem alle Kreistagsmitglieder gewählt hatten schloss der Vorsitzende den Wahlgang und bat den Wahlvorstand die Stimmzettel auszuzählen.

 

Der erste Wahlgang brachte folgendes Ergebnis:

 

 

Partei

Vorname, Name

Wohnort

Stimmen

SPD

Ute Lauer

66887 Sankt Julian

23

 

 

Thomas Danneck

66887 Rammelsbach

23

 

 

CDU

Xaver Jung

66887 Rammelsbach

20

 

 

Sven Eckert

67742 Adenbach

23

 

 

FWG

Herwart Dilly

67752 Wolfstein

22

 

 

FDP

Peter Jakob

67742 Lauterecken

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

Christine Fauß

66869 Kusel

13

Der Vorsitzende teilte mit, dass Frau Ute Lauer, Herr Thomas Danneck, Herr Xaver Jung, Herr Sven Eckert, Herr Herwart Dilly, und Herr Peter Jakob gewählt seien und Frau Christine Fauß das erforderliche Quorum nicht erreicht habe.

 

Damit seien für den Amtsgerichtsbezirk Kusel nur sechs Vertrauenspersonen gewählt worden.

 

Herr Jürgen Conrad zitierte die entsprechende Rechtsnorm und stellte die Frage, ob man sieben Personen wählen müsse oder die Benennung von sechs Personen rechtmäßig sei.

 

Der Vorsitzende schlug daraufhin vor, dass man gerne nochmals offen über den Wahlvorschlag Christine Fauß abstimmen könne.

 

Herr Jürgen Conrad bezweifelte, dass Frau Fauß nochmals vorgeschlagen werden könne, da Frau Fauß im ersten Wahlgang nicht gewählt worden sei.

 

Der Vorsitzende sagte daraufhin, dass man die gewählten sechs Vertrauenspersonen vorschlage und keinen weiteren Wahlgang mehr starte.

 

Er leitete zu Unterpunkt B) über und Frau Pia Bockhorn schlug anstelle von Herrn Dieter Schnitzer Herr Dr. Jürgen Schneider aus Waldmohr vor.

 

Der Vorsitzende beantragte die Abstimmung per Akklamation über den gemeinsamen Wahlvorschlag. (Abstimmungsergebnis: Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0).

 

Anschließend bat er um Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag Dr. Jürgen Schneider und Tobias Weber. (Abstimmungsergebnis: Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0).


Dafür

Dagegen

Enthaltung