TOP Ö 2: Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Neustadt/Weinstraße bzw. des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der Aufnahme von Frau Pollmann, Frau Stuppy, Frau Weber, Herrn Schlemmer, Herrn Radolak und Herrn Jakob in die Vorschlagslisten für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Neustadt/Weinstraße bzw. Herrn Danneck und Herrn Droll-Mosel in die des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zu.

 

 


Gemäß § 5 Abs. 3 VwGO bzw. § 9 Abs. 3 VwGO wirken in den Kammern und Senaten der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mit.

 

Die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungs-gerichtes Neustadt an der Weinstraße bzw. des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz endet am 31.12.2023. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden daher aufgefordert, die gemäß § 28 Satz 1 VwGO aufzustellenden Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richterinnen und Richter spätestens bis zum 30.08.2023 dem jeweiligen Präsidenten des Gerichts zuzuleiten. Aus den eingehenden Vorschlagslisten wählen die bei den Verwaltungsgerichten gebildeten Wahlausschüsse die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die Dauer von 5 Jahren.

 

Nach Mitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 26.01.2023 beträgt die Anzahl der in die jeweilige Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen

 

a) für das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße 6 Personen und

b) für das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz                        2 Personen

Bei der Auswahl der in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen sind die Voraussetzungen für die Berufung und etwaige Ausschluss- und Hinderungsgründe nach

§§ 20 bis 23 VwGO zu beachten.

 

Bei entsprechender Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens nach § 41 KWG würde sich bei der Aufstellung der Vorschlagslisten für die im Kreistag vertretenen politischen Gruppen folgende Sitzverteilung ergeben:

 

 

Partei

Verwaltungsgericht

 Neustadt

OVG

Rheinland-Pfalz

SPD

2

1

CDU

2

1

FWG

1

0

AfD

1

0

Bündnis 90/Die Grünen

0

0

FDP

0

0

Die Linke

0

0

Fraktionslos

0

0

Fraktionslos

0

0

SUMME

6

2

 

 

Die im Kreistag vertretenen Fraktionen wurden mit Schreiben vom 26.04.2023 gebeten, entsprechende Personen für die Aufnahme in die Vorschlagslisten mitzuteilen. Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht:


 

 

A) Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße (6)

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Wohnort

SPD

Karin Pollmann

66914 Waldmohr

 

 

 

Nadine Stuppy

66869 Schellweiler

 

 

 

CDU

Monika Weber

66901 Schönenberg-Kübelberg

 

 

 

Michael Schlemmer

66871 Theisbergstegen

 

 

FWG

Olaf Radolak

67752 Wolfstein

 

AfD

Alwin Zimmer

66903 Altenkirchen

 

 

 

 

 

 

 

B) Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (2)

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Wohnort

 

SPD

Thomas Danneck

66887 Rammelsbach

 

CDU

Kurt Droll-Mosel

66885 Altenglan

 

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft bleiben unberührt (§ 28 Satz 4 und 5 VwGO). Nach VV Nr. 2 zu § 33 LKO handelt es sich bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste um eine Wahl im Sinne von § 33 LKO.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

Herr Dr. Wolfgang Frey, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sprach sich gegen die Wahl mittels gemeinsamen Wahlvorschlags aus und beantragte für Unterpunkt A) eine geheime Einzelwahl.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass es ausreichend sei, wenn ein Kreistagsmitglied gegen die Wahl per gemeinsamen Wahlvorschlag und die offene Abstimmung sei.

Es müsse also zunächst ein Wahlvorstand gebildet werden. Er fragte nach Vorschlägen. Aus der Mitte des Kreistages wurden Pia Bockhorn, Charlotte Jentsch sowie Tobias Weber vorgeschlagen und vom Vorsitzenden als Wahlvorstand beauftragt. Zu Wahlhelfern wurden Philipp Gruber und Christoph Dinges bestellt.

Der Vorsitzende verpflichtete den Wahlvorstand und die Helfer zur unparteiischen Amtswahrnehmung.

Der Wahlvorstand stellte fest, dass die Wahlurne leer ist und verschloss diese.

 

Der Vorsitzende fragte sodann nach Wahlvorschlägen:

 

Folgende Wahlvorschläge wurden gemacht:

 

Partei

Vorname, Name

Wohnort

SPD

Karin Pollmann

66914 Waldmohr

 

 

 

Nadine Stuppy

66869 Schellweiler

 

 

 

CDU

Monika Weber

66901 Schönenberg-Kübelberg

 

 

 

Michael Schlemmer

66871 Theisbergstegen

 

 

FWG

Olaf Radolak

67752 Wolfstein

 

AfD

Alwin Zimmer

66903 Altenkirchen

 

FDP

 

Peter Jakob

 

67742 Lauterecken

 

 

Der Vorsitzende wies vor der Wahl auf die Benutzung der Abstimmungskabine und die Benutzung des dort hinterlegten Kugelschreibers hin. Der Wahlvorstand habe Wahlzettel mit den Namen der Wahlvorschläge angefertigt. Jede Wählerin/jeder Wähler könne maximal sechs Personen Wählen. Der Wahlzettel solle anschließend in einem Briefumschlag verschlossen in die Wahlurne eingeworfen werden.

Anschließend wurden die Kreistagsmitglieder einzeln aufgerufen und zur Stimmabgabe aufgefordert.

Nachdem alle Kreistagsmitglieder gewählt hatten, schloss der Vorsitzende den Wahlgang und bat den Wahlvorstand die Stimmzettel auszuzählen.

 

Der erste Wahlgang brachte folgendes Ergebnis:

 

Partei

Vorname, Name

Wohnort

Stimmen

SPD

Karin Pollmann

66914 Waldmohr

21

 

 

 

 

Nadine Stuppy

66869 Schellweiler

23

 

 

 

 

CDU

Monika Weber

66901 Schönenberg-Kübelberg

23

 

 

23

 

Michael Schlemmer

66871 Theisbergstegen

23

 

 

 

FWG

Olaf Radolak

67752 Wolfstein

23

 

 

AfD

Alwin Zimmer

66903 Altenkirchen

5

 

 

FDP

 

Peter Jakob

 

67742 Lauterecken

 

17

 

 

Der Vorsitzende teilte mit, dass das in der Beschlussvorlage festgelegte Quorum von den Herren Zimmer und Jakob nicht erreicht wurde und somit ein zweiter Wahlgang um den 6. Sitz zwischen Herrn Zimmer und Herrn Jakob durchgeführt werden müsse.

 

Herr Marco Staudt zweifelte die Rechtmäßigkeit der Wahl an, da der Vorsitzende gesagt habe, dass man „mindestens“ sechs Personen ankreuzen müsse.

 

Der Vorsitzende berichtete, dass er gesagt habe, dass „maximal“ sechs Kreuze gemacht werden können. Der Kreistag stimmte dem Vorsitzenden zu (Abstimmungsergebnis: Dafür: 25, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0) und wies den Einwand von Herrn Staudt damit zurück.

 

Der Vorsitzende startete sodann den zweiten Wahlgang zwischen Herrn Jakob und Herrn Zimmer. Der zweite Wahlgang brachte folgendes Ergebnis:

 

Partei

Vorname, Name

Wohnort

Stimmen

AfD

Alwin Zimmer

66903 Altenkirchen

5

 

 

FDP

 

Peter Jakob

 

67742 Lauterecken

 

21

 

Damit war auch Herr Peter Jakob gewählt.

 

Während des ersten Wahlgangs traf Herr Matthias Doll im Sitzungsraum ein. Er wählte allerdings nicht mit, auch nicht im zweiten Wahlgang.

 

 

Für Unterpunkt B) beantragte der Vorsitzende die Wahl per Akklamation und mit dem vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag (Abstimmungsergebnis: Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0).

 

Der Kreistag stimmte dem gemeinsamen Wahlvorschlag einstimmig zu (Abstimmungsergebnis: Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0).


Dafür

Dagegen

Enthaltung