TOP Ö 2: Beratung und Beschlussfassung über den Zuschussantrag und den Betrauungsakt der Westpfalz-Klinikum GmbH

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

(Abstimmungsergebnis: Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltung: 4)

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses stimmt der Kreistag Folgendem zu:

 

  1. Der Landkreis Kusel verpflichtet sich in der 1. Phase des Strukturierungsmodells zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Westpfalz- Klinikum GmbH liquide Mittel in Höhe von 3.750.000 € im Finanzhaushalt 2023 zur Verfügung zu stellen und der Westpfalz-Klinikum GmbH einen Überbrückungskredit zu gewähren.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kommunalaufsicht über das Vorgehen zu unterrichten, um mögliche Bedenken zu Rechtsverletzungen auszuschließen.

  3. Der Kreistag stimmt den Inhalten des beigefügten Überbrückungskreditvertrages zu.

  4. Die Verwaltung wird ermächtigt, Modifikationen des Beschlusses vorzunehmen, solange diese zu keiner Ausweitung des finanziellen Engagements über den heutigen Beschluss hinausführen. Ansonsten ist der Kreistag erneut zu beteiligen.

 

 

 

 


Die Westpfalz-Klinikum GmbH hat zum Gegenstand des Unternehmens die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern und die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern behandelten Patienten in Abänderung des Antrages der Gesellschafter vom 08.02.1995 gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz und der von diesem mit Vorbescheid erteilten Genehmigungen vom 22.01.1996.

 

Der Betrieb der Krankenhäuser umfasst stationäre und teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante und tagesklinische Behandlung sowie Rehabilitation, Pflege und medizinisch-technische sowie physikalische Leistungen.

 

Die Westpfalz-Klinikum GmbH (WKK GmbH) sichert die Versorgung der Bewohner der Westpfalz durch die vier Betriebsstätten in:

 

Kaiserslautern (Standort I)

Kusel (Standort II)

Kirchheimbolanden (Standort III)

Rockenhausen (Standort IV).

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 3.609.800 € und verteilt sich wie folgt auf die Gesellschafter:

Universitätsstadt Kaiserslautern 2.165.880 € (60 %)

Landkreis Kusel 902.450 € (25 %)

Donnersbergkreis 541.470 € (15 %)

 

 

Die Westpfalz-Klinikum GmbH (WKK) ist an den Standorten Kaiserslautern und Kusel im Rahmen der Maximalversorgung und an den Standorten Kirchheimbolanden und Rockenhausen im Rahmen der Grundversorgung tätig. Darüber hinaus ist die WKK ein Akademisches Lehrkrankenhaus der Universitäten Mainz und Heidelberg.

Mit diesem Beschluss wird die Verpflichtung der WKK zur Erbringung der im Folgenden festgelegten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) - im Folgenden: „DAWI“ - und gemäß den Kriterien des „Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind“ (2012/21/EU) – „Freistellungsbeschluss“ gefasst.

 

Die kommunalen Gesellschafter können den gemeinwirtschaftlichen Zweck des Krankenhausbetriebs durch Finanzierungsmaßnahmen (bspw. Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften) nach Maßgabe der kommunalrechtlichen Vorschriften fördern. Auf diese Weise wird die WKK in die Lage versetzt, entsprechend ihres originären Geschäftszwecks unternehmerisch tätig zu werden. Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WKK ist Gegenstand des Unternehmens die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern und die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern behandelten Patienten gem. § 1 LKHG RLP. Der Betrieb der Krankenhäuser umfasst stationäre und teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante und tagesklinische Behandlung sowie Rehabilitation, Pflege und medizinisch-technische sowie physikalische Leistungen.

Die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, sowie wirtschaftlich und eigenverantwortlich handelnden Krankenhäusern ist eine öffentliche Aufgabe nach § 2 des Landeskrankenhausgesetzes, die eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse darstellt.

 

Etwaig gewährte Mittel sollen damit ausschließlich und unmittelbar der Förderung des Unternehmenszwecks im Rahmen der in dieser Betrauung bestimmten Tätigkeitsgebiete dienen und sind vorrangig gemeinwohlpolitisch motiviert. Die WKK erhält durch diesen Beschluss keinen Anspruch auf etwaige Finanzierungsmaßnahmen der kommunalen Gesellschafter.

 

Die Betrauung der WKK mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEUV erfolgt gemäß den Vorgaben des Freistellungsbeschlusses 2012/21/EU.

 

Die Betrauung darf 10 Jahre nicht überschreiten.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gleichlautenden Zustimmung der Gremien der beiden weiteren Gesellschafter Stadt Kaiserslautern und Donnersbergkreis zum Betrauungsakt.

 

Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter haben bereits Gespräche mit den zuständigen Ministerien und der ADD geführt und die Gesellschaft hat am 17.04.2023 eine Informationsveranstaltung für diesen Personenkreis und Ratsmitglieder durchgeführt.

 

Die Beschlussvorlage wurde der ADD zur Kenntnis vorgelegt.

 

 

Anlage/n:

Entwurf Betrauungsakt WKK

 

Der Vorsitzende leitete in die Thematik ein und wies auf die Informationsveranstaltung zu dem Thema am 17.04.2023 hin. Für die Kreistagsmitglieder, die nicht teilnehmen konnten, bat er den zu diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Geschäftsführer der Westpfalz-Klinikum GmbH, Herrn Thorsten Hemmer, die Situation nochmals kurz zusammenzufassen.

 

Herr Hemmer bedankte sich für die Möglichkeit zur Teilnahme an der Kreistagssitzung. Er ging zunächst kurz auf die Ursachen für die finanzielle Schieflage der GmbH ein. Die Coronapandemie und deren Folgen sowie der Fachkräftemangel seien die wesentlichen Probleme. Spätestens nach dem Wegfall der Coronazahlungen durch den Bund sei klar gewesen, dass der Wirtschaftsplan 2023 eine Unterdeckung ausweisen werde. In den Häusern habe man aufgrund der Pandemie, aber auch aufgrund fehlenden Personals Betten nicht belegen können und wegen der Fallzahlenbezahlung zu wenig Erträge erzielt, um die Aufwendungen decken zu können. Mittlerweile sei zwar eine leichte Verbesserung zu verzeichnen, was aber weiterhin nicht zur Kostendeckung ausreiche.

Schließlich ging er noch auf die Versuche zum Erhalt von Unterstützungen durch Bund, Land und Banken sowie die bisherigen Beratungen im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung ein. Auch sei eine Rechtsanwaltskanzlei und eine Beratungsgesellschaft hinzugezogen worden, um ein zukunftsfähiges Konzept zu erarbeiten.

Heute liege ein zweistufiges Konzept vor. In der ersten Phase bis 31.10.2023 sei die Darlehnsgewährung und im Folgenden eine Kapitalerhöhung durch die Gesellschafter vorgesehen.

Für den Landkreis Kusel sehe das Konzept die Bereitstellung eines Darlehens in Höhe von 3,75 Mio. Euro vor. Wie die Finanzierung ab November genau aussehe, müsse in der Zwischenzeit erarbeitet werden. Ausschlaggebend dafür sei im Wesentlichen die Gesundheitsreform, die derzeit auf Bundesebene beraten werde. Ohne diese Rechtsgrundlage sei eine längerfristige Planung nicht möglich.

 

Herr Dr. Reinhard Reiser (CDU) fragte, ob die Patienten, die nicht versorgt werden konnten nun „nachgeholt“ werden. Darüber hinaus interessierte ihn die Reaktion des Ministeriums nachdem auf die finanzielle Situation hingewiesen wurde.

 

Herr Hemmer berichtete von den Wartezeiten der Patienten und des nach wie vor bestehenden Personalmangels. Eine Unterversorgung der Patienten sei leider immer noch gegeben und man habe bisher leider nicht alle Rückstände aufarbeiten können. Mit dem Ministerium sei er in ständigem Kontakt, insbesondere bezüglich der Investitionsfinanzierung von künftigen Bauvorhaben. Relativ eindeutig habe man dort eine Darlehen- oder Bürgschaftsgewährung abgelehnt.

 

Herr Dr. Oliver Kusch (SPD) betonte, dass es nun wichtig sei, bis zum Herbst ein Konzept zu erarbeiten und auch die Umstellung auf Leistungsgruppen angegangen werden müsse.

 

Herr Alwin Zimmer, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion, fragte, wie die Bettenbelegung und die Zukunftsprognosen am Standort Kusel seien.

 

Herr Hemmer antwortete, dass keine großen Unterschiede zwischen den Standorten bezüglich der Belegung bestehen. Auch in Kusel habe man leider zu wenig Personal, um alle Betten belegen zu können. Für die gesamte GmbH sei es sehr wichtig, wie sich der Standort Kusel entwickele, da Kusel zu einem Maximalversorger weiterentwickelt worden sei. Entscheidend sei, ob Kusel nach der Reform ein Haus der Grund/-Schwerpunkt/- oder Maximalversorgung sei. Es müsse alles dafür werden, dass Kusel nicht als Krankenhaus der Grundversorgung abgestuft werde.

 

Herr Dr. Leo Reiser (CDU) ging auf die Gesundheitsreform, die seiner Meinung nach vermutlich erst im nächsten Jahr verabschiedet werde, ein und wies auf die Verantwortung des Landes, insbesondere bei der Baufinanzierung, hin. Er fragte nochmals, wie sich das Gesundheitsministerium verhalten habe, als man nach finanzieller Unterstützung gefragt habe.

 

Der Vorsitzende wiederholte, dass man leider erfolglos bezüglich einer Landesbürgschaft nachgefragt habe und Herr Hemmer ergänzte, dass auch ein ISB-Kredit nicht gewährt werden konnte.

 

Herr Olaf Radolak (FWG) ging auf die Anpassung der Basisfallwerte und die Masterfallpläne der Westpfalz-Klinikum GmbH ein. Trotz steigender Aufwendungen der Krankenhäuser seien die Zahlungen der Länder an die Krankenhäuser seit 20 Jahren nicht angepasst worden. Deswegen habe die GmbH alleine in verschiedene Gegenstände investieren müssen, welche das Land eigentlich mitfinanzieren müsse. Er plädierte dafür, alles dafür zu tun um den Standort Kusel zu erhalten.

 

Herr Jürgen Neu (AfD) sagte, dass mehr Geld von Bund und Land an Krankenhäuser gezahlt werden müsse. Denn mit den Ausgleichszahlen während der Pandemie habe z.B. das Westpfalzklinikum belegbar schwarze Zahlen geschrieben.

 

Herr Dr. Reinhard Reiser (CDU) fragte wie die finanziellen Perspektiven für die Westpfalz-Klinikum GmbH nach dem Überbrückungskredit gesehen werden. Er erwarte ein Konzept, damit die Gesellschafter nicht in ein paar Monaten nochmals finanzieren müssen.

 

Herr Hemmer ging nochmals auf das zweistufige Konzept ein, das insgesamt dann erfolgreich sei, wenn die GmbH am 31.12.2026 wieder schwarze Zahlen schreibe. Es sei also ein langfristiger Prozess, der ständig überprüft und angepasst werden müsse.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass man leider heute kein Konzept bis 2026 vorlegen könne, da insbesondere mit der Gesundheitsreform rechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen müssen um über die erste Phase hinaus planen zu können.

 

Herr Xaver Jung (CDU) ging auf die „Verweigerung“ der Hilfen durch Bund und Land ein. Er forderte die drei Landtagsabgeordneten aus den Reihen des Kuseler Kreistages auf, dafür zu sogen, dass der Landkreis nicht ein weiteres Mal über die Gewährung eines Überbrückungskredites beraten müsse.

 

Herr Dr. Oliver Kusch (SPD) ging auf die gemeinsamen Besprechungen und Termine mit Herrn Hemmer ein. Er setze sich beispielsweise dafür ein, dass die Krankenkassengelder früher gezahlt werden. Wie er schon gesagt habe, sei es wichtig sich mit der Ambulantisierung und den Leistungsgruppen zu beschäftigen um die GmbH zukunftsfähig aufzustellen.

 

Der Kreisbeigeordnete Helge Schwab sagte, dass 2/3 der Abgeordneten der Opposition angehören und in diesem Rahmen ebenfalls tätig werden können. Des Weiteren wies er auf seine bisherigen Aktivitäten in Sachen Krankenhausfinanzierung hin.

 

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Herr Peter Jakob, fragte, ob eine Erlössteigerung bei weiteren Einstellungen von Personal möglich sei.

 

Herr Hemmer sagte dazu, dass man den Wirtschaftsplan mit Leistungssteigerungen erstellt habe, aber auch klar sei, dass es weiterer Steigerungen bedürfe.

 

Vor der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt trug Herr Alwin Zimmer noch eine ausführliche Stellungnahme seiner Fraktion vor.

 

Der Vorsitzende leitete anschließend zur Beschlussfassung über. Er wies auf die beiden zu fassenden Beschlüsse hin.

 

 

Beschluss:

(Abstimmungsergebnis: Dafür: 28, Dagegen: 0, Enthaltung: 4)

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses stimmt der Kreistag der Betrauung der der Westpfalz-Klinikum GmbH mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Sicherstellung von Krankenhausleistungen der Grund-, Regel- und Maximalversorgung für die Bevölkerung auf Grundlage des Beschlusses 2012/21/EU der Kommission zu.

 

 

 

 


Die Westpfalz-Klinikum GmbH hat zum Gegenstand des Unternehmens die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern und die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern behandelten Patienten in Abänderung des Antrages der Gesellschafter vom 08.02.1995 gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz und der von diesem mit Vorbescheid erteilten Genehmigungen vom 22.01.1996.

 

Der Betrieb der Krankenhäuser umfasst stationäre und teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante und tagesklinische Behandlung sowie Rehabilitation, Pflege und medizinisch-technische sowie physikalische Leistungen.

 

Die Westpfalz-Klinikum GmbH (WKK GmbH) sichert die Versorgung der Bewohner der Westpfalz durch die vier Betriebsstätten in:

 

Kaiserslautern (Standort I)

Kusel (Standort II)

Kirchheimbolanden (Standort III)

Rockenhausen (Standort IV).

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 3.609.800 € und verteilt sich wie folgt auf die Gesellschafter:

Universitätsstadt Kaiserslautern 2.165.880 € (60 %)

Landkreis Kusel 902.450 € (25 %)

Donnersbergkreis 541.470 € (15 %)

 

Die Westpfalz-Klinikum GmbH als einer der größten Maximalversorger in Rheinland-Pfalz verwaltet die Klinikstandorte Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen und diverse medizinische Versorgungszentren. Auf eine operative Betriebsoptimierung in den Jahren 2017 bis 2019 folgten herausfordernde Jahre der COVID-19 Pandemie. Die Pandemie hat für viele Krankenhäuser, so auch für das Westpfalz-Klinikum, große Herausforderungen mit sich gebracht. Ein dynamischer „Krisen-"Betrieb in Verbindung mit sich stetig verschärfendem Mangel an Fachpersonal, führt zuletzt zu sehr hohen Volumina gesperrter Betten. In Verbindung mit einer zu großen Teilen auf behandlungsabhängigen Fallpauschalen basierenden Vergütung hat dies zu einer starken Ergebnis- und Liquiditätsbelastung geführt. Nicht nur die finanzwirtschaftliche, sondern auch die strategische Weiterentwicklung der Kliniken ist hierdurch ins Stocken geraten. Ein entsprechendes Unternehmenskonzept wird erarbeitet und muss in die jeweiligen Prozesse implementiert werden.

 

Im maßgeblichen Planungszeitraum bis zum 31.12.2026 ist jedoch eine reine Fallzahl- und Fallwertsteigerung nicht ausreichend, um eine nachhaltige Sanierung der Westpfalz-Klinikum GmbH zu gewährleisten. Insoweit muss das derzeit bestehende Konzept erweitert werden, um eine Durchfinanzierung der Westpfalz-Klinikum GmbH fortlaufend sicherzustellen. Die bereits umfangreich eingeleiteten Maßnahmen müssen daher fortentwickelt und vertieft werden.

Vor diesem Hintergrund muss kurzfristig die Durchfinanzierung der Gesellschaft über einen 2-Phasen-Plan sichergestellt werden. In der 1. Phase benötigt die Gesellschaft schnellstmöglich eine Überbrückungsfinanzierung, um in der 2. Phase bis Oktober 2023 ein abschließendes Unternehmenskonzept zu erstellen. Dabei wird die bislang vorliegende Mehrjahresplanung vor allem durch Restrukturierungsmaßnahmen weiterentwickelt. Im Ergebnis soll dabei ein langfristiges Konzept entwickelt und umgesetzt werden.

 

Für die in der 1. Phase erforderliche Überbrückungsfinanzierung sind insbesondere auch liquiditätswirksame Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter erforderlich.

 

Die Überbrückungsfinanzierung in Höhe von bis zu 3,75 Mio. € zzgl. Zinsen ist von der Westpfalz-Klinikum GmbH an den Landkreis Kusel zurückzuzahlen. Es handelt sich um ein nicht gesichertes Darlehen. Da der gesamte Gesellschafterbeitrag liegt bei 15,0 Mio. €. Aufgrund des Gesellschaftsanteils des Landkreises Kusel in Höhe von 25% an der Westpfalz-Klinikum GmbH beträgt der Beitrag des Landkreises Kusel 3,75 Mio. €.

 

Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, insbesondere der 1. Phase, sind die Beschlüsse bis spätestens Ende Mai zu fassen.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gleichlautenden Zustimmung der

Gremien der beiden weiteren Gesellschafter Stadt Kaiserslautern und

Donnersbergkreis.

 

Gemäß Landeskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz (LKG) dienen qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen patienten- und bedarfsgerechten sowie wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung (§ 1 Abs. 1 LKG). Auch wenn das deutsche Krankenhauswesen durch den Grundsatz der Trägervielfalt geprägt ist (§ 1 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) verlangt ausdrücklich eine Sicherung der Existenz freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser) handelt es sich beim Betrieb von Krankenhäusern kommunalrechtlich um eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Nach § 2 Abs. 1 LKG ist die Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte (Sicherstellungsauftrag). Gemäß § 2 Abs. 2 LKG erfüllen die Landkreise und die kreisfreien Städte ihre Aufgabe nach Absatz 1 als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung, indem sie Krankenhäuser errichten und unterhalten, soweit Krankenhäuser nicht von freigemeinnützigen, privaten oder anderen geeigneten Trägern errichtet und unterhalten werden.

 

Die danach erforderliche Pflicht zur Errichtung und Unterhaltung von eigenen Krankenhäusern durch den Landkreis Kusel (und den betroffenen Landkreis, betroffene Stadt) wäre kurzfristig weder umsetzbar noch finanzierbar. Mit der Beschlussempfehlung erscheint es möglich, die gesetzlich geforderte krankenhaustechnische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Kommunen aufrechterhalten zu können.

 

Auf Grund der genannten rechtlichen Verpflichtungen sind die Mittel im Haushalt 2023 bereitzustellen. Der Landkreis hat auf Grund rechtlicher und faktischer Zwänge weder sachlich noch zeitlich eine Handlungsalternative. Eine geforderte Landesbürgschaft durch das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz wurde am 13.04.2023 in einem Gespräch zwischen Vertretern des Innenministeriums, des Gesundheitsministeriums, der Aufsichtsbehörde und den Gesellschaftsvertretern ablehnend beschieden. Damit liegt die alleinige Verantwortung bei den bereits heute nicht dauernd finanziell leistungsfähigen Kommunen.

 

Die Mittelbereitstellung beinhaltet ein Darlehen zur Überbrückungsfinanzierung mit einer Laufzeit bis 31.10.2023. Für diese Fälle (Darlehen mit einer vereinbarten Laufzeit von weniger als einem Jahr) erfolgt die Zuordnung zum Umlaufvermögen (Kto. 17202) der Gemeinde. Die Auszahlung erfolgt im Finanzhaushalt (F31) als Auszahlung für Sonstige Investitionsauszahlungen (Sachkonto 787221 Kredite an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht). Der Ergebnishaushalt 2023 ist hiervon nicht betroffen, da sich aus dem Geschäftsvorgang keine Auswirkungen auf das Eigenkapital ableiten lassen. Der Investitionskreditbedarf 2023 ist hiervon ebenfalls nicht betroffen, da im gleichen Haushaltsjahr (2023) die Rückzahlung des Kredites eingeplant wird (Sachkonto 68722 Einzahlungen aus Kreditgewährungen).

 

Die Zahlungsverpflichtung besteht im Übrigen nur, wenn und soweit die Westpfalz- Klinikum GmbH einen entsprechenden Bedarf nachweist.

 

Aus o.g. Gründen muss ggf. eine vorübergehende Aufnahme eines Kredites zur Liquiditätssicherung gemäß § 105 GemO erfolgen.

 

Eine Beratung im Kreistag über das weitere finalisierte Vorgehen ist zum jetzigen Zeitpunkt im 3. Quartal 2023 vorgesehen. Die Beschlussvorlage wurde der ADD zur Kenntnis vorgelegt.

 

Anlage:

Entwurf Überbrückungskreditvertrag

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

28

0

4