TOP Ö 1.2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Kusel für das Haushaltsjahr 2023

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

(Abstimmungsergebnis: Dafür: 9, Dagegen: 0, Enthaltung: 2)

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2023 mit einem Kreisumlagehebesatz von 44,25 % zuzustimmen.


Der Vorsitzende fasste die bisherigen Beratungsergebnisse zum Haushalt 2023 kurz zusammen und ging auf die bestehenden Möglichkeiten zur Gestaltung des Kreisumlagehebesatzes ein. Eine Erhöhung in Höhe von 0,22 % sei zur Finanzierung der Investitionen erforderlich. Noch abzustimmen sei, ob man vorsorglich für die Finanzierung des Westpfalz-Klinikums darüber hinaus erhöhe, da die GmbH voraussichtlich im Oktober eine weitere Finanzspritze benötige.

 

Herr Helge Schwab sprach sich dafür aus, die Kapitalerhöhung, die im Herbst bei dem Klinikum anstehe, gleich zu berücksichtigen und den Umlagehebesatz auf 44,25 festzusetzen.

 

Die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Frau Pia Bockhorn, beantragte eine kurze Sitzungsunterbrechung vor der Abstimmung, um kurz innerhalb der Fraktion über den Hebesatz beraten zu können.

 

Der Vorsitzende unterbrach daraufhin um 11.45 Uhr die Sitzung für fünf Minuten.

 

Um 11.50 Uhr wurde die Sitzung fortgeführt.

 

Frau Bockhorn erklärte, dass sich Teile ihrer Fraktion bei der Abstimmung enthalten werden, und vor der Kreistagssitzung nochmals eine fraktionsinterne Abstimmung erfolgen solle.

 

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Christoph Lothschütz, regte an, dass der Kreisausschuss dem Kreistag eine Umlageerhebung von bis zu 44,25 % vorschlagen könne und dieser dann als entscheidendes Gremium dann den Hebesatz festlege.

 

Herr Jürgen Conrad äußerte sich skeptisch bezüglich der Zulässigkeit eines solchen Beschlusses. Er halte es für besser, wenn der Kreisausschuss dem Kreistag einen konkreten Hebesatz vorschlage. Dieser könne als oberstes Beschlussorgan des Landkreises dann selbstverständlich Abweichungen beschließen.

 

Herr Helge Schwab fragte nach den vorgesehenen Mitteln für die Datenplattform, über die im nachfolgenden Tagesordnungspunkt noch beraten werden solle.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass man im Rahmen des Projektes den Eigenanteil im Haushaltsplan eingestellt habe. Wofür dieser verwendet werde, müsse im Einzelfall entschieden werden. Lehne der Kreistag die interkommunale Zusammenarbeit bezüglich der Datenplattform ab, werde man ein anderes Projekt planen. Die Mittelbereitstellung erfolge in dem Fall nicht für eine konkrete Maßnahme.

 

Wegen der Unstimmigkeiten bezüglich des Umlagehebesatzes beantragte der Vorsitzende zunächst die Abstimmung über den Hebesatz und schlug vor 44,25 % vor.

 

Beschluss:

(Abstimmungsergebnis: Dafür: 9, Dagegen: 1, Enthaltung: 1)

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag den Kreisumlagehebesatz für das Jahr 2023 auf 44,25 % festzusetzen.

 

Anschließend beantragte der Vorsitzende die Abstimmung über Haushaltsplan und Haushaltssatzung mit dem gerade beschlossenen Kreisumlagehebesatz von 44,25 %.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

2