Sitzung: 08.03.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1362/2023/2
Beschluss:
(Abstimmungsergebnis: Dafür: 28, Dagegen: 0,
Enthaltung: 1)
Der
Landkreis Kusel tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet er sich,
seine Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an
Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Er benennt
dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren
ein:
Klimawandelfolgen:
Ziele |
Maßnahmen |
Strukturen und
Zusammenarbeit schaffen |
|
|
Berücksichtigung der Anpassung an
Klimawandelfolgen bei allen relevanten kommunalen Planungsprozessen,
Strategien, Strukturen und Zielen |
|
Zuständigkeit mind. einer Person für die Bearbeitung des Themas „Anpassung an Klimawandelfolgen“ (z. B. Klimawandel-Anpassungsmanager*in)
Schulung von Verwaltungsmitarbeiter*innen zum
Thema Klimawandel und Anpassung an Folgen |
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Erarbeitung und
Umsetzung einer Kommunikations-strategie zur klimagerechten Stadtentwicklung; Festlegung von Zielen, Beteiligten und Motivations-potentialen der Öffentlichkeitsarbeit und
Partiziation |
Klimaschutz:
Ziele |
Maßnahmen |
Kommunale Verwaltung:
Aufgaben und Funktionen, Organisation, know-how |
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Entsprechende Schulung der
Verwaltungsmitarbeiter/innen bzw. der Vergabestellen. |
Energiemanagement |
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Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften und erstmalige Einführung eines
systematischen Energiemanagements
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Mobilität, ÖPNV, Fuhrpark
und Dienstreisen |
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Erstellung von Leitlinien für die Beschaffung klimagerechter Fahrzeuge bezogen auf die jeweiligen
Einsatzbereiche (Dienst-PkW,
Einsatzfahrzeuge, ÖPNV, Baumaschinen usw.); |
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Systematische Ermittlung von Standorten für den Ausbau
der Ladeinfrastruktur |
Ausbau der erneuerbaren
Energien |
|
|
Unterstützung der
Gemeinden bei Errichtung und Betrieb von Nahwärmenetzen |
Auf
dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,
·
die vollständige
Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an
das MKUEM abzugeben,
·
zu prüfen, welche der über den KKP
zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen
und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
·
entsprechende personelle
Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen,
um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.
Anlagen:
1.
Gemeinsame Erklärung
2.
Formular der Beitrittserklärung zum KKP
3.
Liste der möglichen Maßnahmen
Die
kommunalen Spitzenverbände (KSV), die Energieagentur RLP (EARLP), der Verband
kommunaler Unternehmen (VKU) und die Landesregierung einschließlich ihres
Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (RLP-KfK) haben sich daher darauf
verständigt, gemeinsam einen Kommunalen Klimapakt einzurichten.
Gemäß
dieser Gemeinsamer Erklärung können Kommunen ab dem 01.03.2023 dem Kommunalen
Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) beitreten.
Die
beitretenden Kommunen bekennen sich mit ihrem Beitritt zu den Klimaschutzzielen
des Landes (Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes, Zukunftsvertrag
Rheinland-Pfalz 2021-2026, Klimaneutrales RLP im Korridor 2035-2040) und
verpflichten sich besonders ambitioniert auf die Klimaschutzziele einzuzahlen.
Im Gegenzug erhalten sie bedarfsgerechte Beratungs- und
Unterstützungsleistungen vom Land.
Für
den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt wird unter anderem der Beschluss des
Kreistages und die ausgefüllte Beitrittserklärung benötigt. Im Beschluss sollen
fünf konkrete Maßnahmen; benannt werden, die der Landkreis umsetzen will.
Als
Anlage ist die Gemeinsame Erklärung und das Beitrittsformular beigefügt. Ebenso
wie die Auflistung möglicher Maßnahmen und Ziele.
Der
Tagesordnungspunkt wurde im Rahmen der Kreisausschusssitzung am 17.02.2023 vorberaten.
Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Dr. Wolfgang Frey,
regte an auch das Thema klimafreundliche Ernährung
(vegan-biologisch-fleischlos) in die Maßnahmenliste zum Klimaschutz
aufzunehmen. Einige Ausschussmitglieder äußerten sich sehr kritisch
hinsichtlich Vorgaben bezüglich der Ernährung. Man könne sich höchstens die
Aufnahme der Überbegriffe „Ernährung und Landwirtschaft“ vorstellen. Im
Ergebnis sollte geprüft werden, ob man die Begriffe überhaupt aufnehmen könne,
da sich diese nicht in der Maßnahmenliste befinden.
Die
zwischenzeitlich erfolgte Prüfung der Verwaltung ergab, dass man das Thema
aufnehmen könne, dafür allerdings ein anderes streichen müsse (maximale Anzahl
der Klimaschutzmaßnahmen sind fünf).
Herr Herwart Dilly
sprach sich für die FWG-Fraktion dagegen aus, den Menschen vorzuschreiben, was
diese essen sollen.
Herr Dr. Wolfgang
Frey regte die Änderung des Beschlussvorschlages gemäß den von ihm
vorgetragenen Änderungen an.
Nach einer kurzen
Beratung zu den Änderungsvorschlägen sagte der Vorsitzende, dass Herr Dr. Frey
ihm die Vorschläge bereits am Vormittag zugeleitet habe und er deswegen
versucht habe einen Kompromissbeschlussvorschlag zu erstellen. Die Verwaltung
habe die Änderungen im Vergleich zu dem im Kreisausschuss gefassten Beschluss
gelb hinterlegt. Den Mitgliedern des Kreistages wurde auch der
Kompromissbeschlussvorschlag ausgeteilt.
Insbesondere über
den ersten in Gelb hinterlegten Punkt „Bei Ausschreibungen des Landkreises im Lebensmittelbereich (Schulessen)
sollen klimabewusst erzeugte Lebensmittel ein pré erhalten.“ ergab sich eine
Diskussion. Die anderen in Gelb hinterlegten Kompromissvorschläge wurden
akzeptiert.
Nach einer kurzen Aussprache stellte der Vorsitzende die Aufnahme des Punktes:
„Bei
Ausschreibungen des Landkreises im Lebensmittelbereich (Schulessen) sollen
klimabewusst erzeugte Lebensmittel ein pré erhalten.“
zur Abstimmung (Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7, Dagegen: 21, Enthaltung: 1).
Anschließend
stellte der Vorsitzende den vorgelegten Kompromissvorschlag ohne den Passus
„Bei
Ausschreibungen des Landkreises im Lebensmittelbereich (Schulessen) sollen
klimabewusst erzeugte Lebensmittel ein pré erhalten.“
zur Abstimmung und
der Kreistag fasste folgenden Beschluss:
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
28 |
0 |
1 |