TOP Ö 2: „Energetische Sanierungsarbeiten am Dienstgebäude C der Kreisverwaltung Kusel“
hier: Vergabe der Arbeiten zu den Gewerken:

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

2.1.        Tischlerarbeiten

2.2.        Putz- und Stuckateurarbeiten

2.3.        Maler- und Lackierarbeiten

2.4.        Bodenbelagsarbeiten

2.5.        Trockenbauarbeiten, aufgeteilt in 3 Teillose:

               2.5.1 Los 1 „Decken“

               2.5.2 Los 2 „Wände“

               2.5.3 Los 3 „Brandschutz

 

 

Einleitung zu den Auftragsvergaben:

 

Am Bestandsgebäude der Kreisverwaltung Kusel soll das bestehende Dienstgebäude C, Baujahr Ende der 60ziger Jahre, energetisch und brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Durch vorherige Sanierungen hat sich ergeben, dass im Bestand brandschutztechnische Mängel zu erwarten sind, die in der Gefahrenverhütungsschau von 2015 nicht erfasst wurden. Diese sollen in der Gesamtmaßnahme ebenfalls saniert werden. Ebenfalls sollen im Rahmen der Gebäudesanierung auch die Büros und Flure renoviert werden.

Die in dieser Beschlussvorlage behandelten Gewerke beziehen sich auf den Innenausbau des Dienstgebäudes.

 

 Die Kostenschätzung für das Gesamtprojekt der energetischen Sanierung am Dienstgebäude C der Kreisverwaltung Kusel beläuft sich auf ca. 3.526.202,-€ mit einem Fördervolumen von 2.115.000,- € aus dem Investitionsstock 2022 des Landes.

 

Die hier vorliegenden zu vergebenden Gewerke hatten ein geschätztes Kostenvolumen von 1.528776,94 €. Die Gesamtsumme der nun zu vergebenden Aufträge beläuft sich auf 661.731,12 €.

 

 

 

Für die Sanierung des Dienstgebäude C ist eine Ausführungsbauzeit vom 03.04.2023 bis 16.05.2025 geplant.

 

Die zu vergebenden Arbeiten / Gewerke wurden nach den Vorschriften der VOB/A in Fachlose aufgeteilt und als einzelne Vergabeverfahren ausgeschrieben.

 

2.1.      Tischlerarbeiten

Bei Fachlos „Tischlerarbeiten“ werden die vorhandenen Innentüren sowie die Oberlichter, der Büro- u. Sanitärräume ersetzt.

 

2.2.        Putz- und Stuckateurarbeiten

Bei Fachlos „Putz- und Stuckateurarbeiten“ werden die vorhandenen Geschossdecken, welche wegen mangelnder unterseitiger Betondeckung keinen ausreichenden Brandschutz aufweisen, zu F 90 Decken ertüchtigt.

 

2.3.        Maler- und Lackierarbeiten

Das Fachlos „Maler- und Lackierarbeiten“ beinhaltet insbes. Neuanstrich Innenwände sowie Lackierarbeiten der Türzargen.

 

2.4         Bodenbelagsarbeiten

Das Fachlos „Bodenbelagsarbeiten“ beinhaltet neue Bodenbeläge in Büros sowie (bis auf EG) in den Fluren.

 

2.5.        Trockenbauarbeiten, aufgeteilt in 3 Teillose:

 2.5.1 Los 1 „Decken“: Neue Akustikdecken in Büros und Fluren.

 

 

 2.5.2 Los 2 „Wände“: Einbau von akustisch getrennten Büros im Bereich der Zulassungsstelle sowie Einbau eines Sitzungsraumes im Bereich Flur zu Sitzungssaal 2.

 

 

 2.5.3 Los 3 „Brandschutz“: Die Installationsstützen an den Aussenwänden weisen keine qualifizierte Brand- u. Rauchschottung auf und werden mit dieser Maßnahme entsprechend nachgerüstet.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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