Sitzung: 13.03.2023 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 1380/2023
2.1. Tischlerarbeiten
2.2. Putz- und Stuckateurarbeiten
2.3. Maler- und Lackierarbeiten
2.4. Bodenbelagsarbeiten
2.5. Trockenbauarbeiten, aufgeteilt in 3
Teillose:
2.5.1
Los 1 „Decken“
2.5.2 Los 2 „Wände“
2.5.3 Los 3 „Brandschutz“
Einleitung zu den Auftragsvergaben:
Am Bestandsgebäude der Kreisverwaltung Kusel
soll das bestehende Dienstgebäude C, Baujahr Ende der 60ziger Jahre,
energetisch und brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Durch vorherige
Sanierungen hat sich ergeben, dass im Bestand brandschutztechnische Mängel zu
erwarten sind, die in der Gefahrenverhütungsschau von 2015 nicht erfasst
wurden. Diese sollen in der Gesamtmaßnahme ebenfalls saniert werden. Ebenfalls
sollen im Rahmen der Gebäudesanierung auch die Büros und Flure renoviert
werden.
Die in dieser Beschlussvorlage behandelten
Gewerke beziehen sich auf den Innenausbau des Dienstgebäudes.
Die
Kostenschätzung für das Gesamtprojekt der energetischen Sanierung am
Dienstgebäude C der Kreisverwaltung Kusel beläuft sich auf ca. 3.526.202,-€
mit einem Fördervolumen von 2.115.000,- € aus dem Investitionsstock 2022 des
Landes.
Die hier vorliegenden zu vergebenden Gewerke
hatten ein geschätztes Kostenvolumen von 1.528776,94 €. Die Gesamtsumme der nun zu vergebenden Aufträge beläuft sich auf
661.731,12 €.
Für die Sanierung des Dienstgebäude C ist eine
Ausführungsbauzeit vom 03.04.2023 bis 16.05.2025 geplant.
Die zu vergebenden Arbeiten / Gewerke wurden nach den Vorschriften der
VOB/A in Fachlose aufgeteilt und als einzelne Vergabeverfahren ausgeschrieben.
2.1. Tischlerarbeiten
Bei Fachlos „Tischlerarbeiten“ werden die vorhandenen Innentüren sowie die
Oberlichter, der Büro- u. Sanitärräume ersetzt.
2.2. Putz- und Stuckateurarbeiten
Bei Fachlos „Putz- und Stuckateurarbeiten“ werden die vorhandenen
Geschossdecken, welche wegen mangelnder unterseitiger Betondeckung keinen
ausreichenden Brandschutz aufweisen, zu F 90 Decken ertüchtigt.
2.3. Maler- und Lackierarbeiten
Das Fachlos „Maler- und Lackierarbeiten“ beinhaltet insbes. Neuanstrich
Innenwände sowie Lackierarbeiten der Türzargen.
2.4 Bodenbelagsarbeiten
Das Fachlos „Bodenbelagsarbeiten“ beinhaltet neue Bodenbeläge in Büros sowie
(bis auf EG) in den Fluren.
2.5. Trockenbauarbeiten, aufgeteilt in 3
Teillose:
2.5.1
Los 1 „Decken“: Neue
Akustikdecken in Büros und Fluren.
2.5.2 Los
2 „Wände“: Einbau von akustisch getrennten Büros im Bereich der Zulassungsstelle
sowie Einbau eines Sitzungsraumes im Bereich Flur zu Sitzungssaal 2.
2.5.3 Los
3 „Brandschutz“: Die Installationsstützen an den Aussenwänden weisen keine qualifizierte
Brand- u. Rauchschottung auf und werden mit dieser Maßnahme entsprechend
nachgerüstet.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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