TOP Ö 8: Jahresabschluss Landkreis 2020
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Kreisvorstandes

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschuss beschließt der Kreistag

 

a) den geprüften Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,

    gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, festzustellen und

(Abstimmungsergebnis: Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0)

 

b) dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1  

    Satz 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.

(Abstimmungsergebnis: Dafür: 26, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0)

 

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung übergab Frau Lauer den Vorsitz wieder an den Landrat.


Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2020 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:

 

- Jahresabschluss 2020 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 25.02.2022

  einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4  

  GemO.

 

Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss sprach in seiner Sitzung am 06.02.2023 gegenüber dem Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Jahresabschluss 2020, wie von der Verwaltung vorgelegt, festzustellen und dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten die Entlastung zu erteilen.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Matthias Bachmann, berichtete kurz von den Prüfungen im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.02.2023 und teilte mit, dass der Ausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Kreisvorstandes empfohlen habe.

 

Anschließend rückte der Landrat und die Kreisbeigeordneten von Ihren Plätzen ab und das älteste anwesende Ratsmitglied, Frau Ute Lauer, beantragte die Feststellung des Jahresabschlusses und anschließend die Entlastung des Kreisvorstandes.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

26

0

0