TOP Ö 7.1: Kommunaler Klimapakt Rheinland-Pfalz

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:


Der Landkreis Kusel tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet er sich, seine Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Er benennt dazu die in der Beschlussvorlage aufgeführten Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein.

 

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

·         die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,

·         zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie

·         entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

 

 

 

 

 

Anlagen:

1. Gemeinsame Erklärung

2. Formular der Beitrittserklärung zum KKP

3. Liste der möglichen Maßnahmen

 


Die kommunalen Spitzenverbände (KSV), die Energieagentur RLP (EARLP), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Landesregierung einschließlich ihres Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (RLP-KfK) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam einen Kommunalen Klimapakt einzurichten.

Gemäß dieser Gemeinsamer Erklärung können Kommunen ab dem 01.03.2023 dem Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) beitreten.

 

Die beitretenden Kommunen bekennen sich mit ihrem Beitritt zu den Klimaschutzzielen des Landes (Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes, Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz 2021-2026, Klimaneutrales RLP im Korridor 2035-2040) und verpflichten sich besonders ambitioniert auf die Klimaschutzziele einzuzahlen. Im Gegenzug erhalten sie bedarfsgerechte Beratungs- und Unterstützungsleistungen vom Land.

 

Für den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt wird unter anderem der Beschluss des Kreistages und die ausgefüllte Beitrittserklärung benötigt. Im Beschluss sollen fünf konkrete Maßnahmen; benannt werden, die der Landkreis umsetzen will.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Klimawandelfolgen:

Ziele

Maßnahmen

Strukturen und Zusammenarbeit schaffen

  1. Etablierung des politischen Willens und der Handlungsmotivation in der Verwaltung zur Anpassung an Klimawandelfolgen

Berücksichtigung der Anpassung an Klimawandelfolgen bei allen relevanten kommunalen Planungsprozessen, Strategien, Strukturen und Zielen

  1. Institutionalisierung eines Klimawandelanpassungsmanagements

Zuständigkeit mind. einer Person für die Bearbeitung des Themas „Anpassung an Klimawandelfol-

gen“ (z. B. Klimawandel-Anpassungsmanager*in)

 

Schulung von Verwaltungsmitarbeiter*innen zum Thema Klimawandel und Anpassung an Folgen

  1. Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation

Erarbeitung und Umsetzung einer Kommunikations-strategie zur klimagerechten Stadtentwicklung; Festlegung von Zielen, Beteiligten und Motivations-potentialen der Öffentlichkeitsarbeit und Partiziation

 

Klimaschutz:

Ziele

Maßnahmen

Kommunale Verwaltung: Aufgaben und Funktionen, Organisation, know-how

  1. Klimafreundliche Beschaffung

Entsprechende Schulung der Verwaltungsmitarbeiter/innen bzw. der Vergabestellen;

Energiemanagement

  1. Einführung / Optimierung eines systematischen Energiemanagements

Erstmalige Einführung eines systematischen Energiemanagements

Mobilität, ÖPNV, Fuhrpark und Dienstreisen

  1. Klimagerechter kommunaler Fuhrpark

Erstellung von Leitlinien für die Beschaffung klimagerechter Fahrzeuge bezogen auf die jeweiligen Einsatzbereiche (Dienst-PkW, Einsatzfahrzeuge, ÖPNV, Baumaschinen usw.);

  1. Unterstützung klimagerechter privater Mobilität

Systematische Ermittlung von Standorten für den Ausbau der Ladeinfrastruktur

Gebäude / Liegenschaften / Innen- und Außenbeleuchtung

  1. Energetische Sanierung bzw. Optimierung

Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften

 

Als Anlage ist die Gemeinsame Erklärung und das Beitrittsformular beigefügt. Ebenso wie die Auflistung möglicher Maßnahmen und Ziele.

 

 

Herr Dr. Wolfgang Frey (Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragte während der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt, ob die Fraktionen sich bei der Benennung der Ziele und der Auswahl von Maßnahmen einbringen können. Seine Fraktion schlage als Klimaschutzziel beispielsweise vor, die Ernährung klimafreundlich (vegan, biologisch, fleischlos) zu gestalten.

 

Der Vorsitzende antworte, dass Änderungsanträge zu dem seitens der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag immer möglich seien. Man könne aber auch gerne über die Vorschläge beraten und diese -sofern diese seitens des Kreisausschusses gewollt seien- für die Kreistagssitzung in den Beschlussvorschlag aufnehmen. Das Ziel einer klimafreundlichen Ernährung sei für Ihn vorstellbar, die drei aufgeführten Stichpunkte jedoch nicht.

 

Der Kreisbeigeordnete Helge Schwab ergänzte, dass er dagegen sei den Schulen oder Kindergärten Verbote beim Essensangebot aufzuerlegen. Weitere Mitglieder des Kreisausschusses äußerten sich ähnlich.

 

Nach einer kurzen Beratung und verschiedenen Wortmeldungen, stelle der Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

7

0

3