Sitzung: 17.02.2023 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 1362/2023
Beschluss:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
Der Landkreis Kusel tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet er
sich, seine Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an
Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Er benennt
dazu die in der Beschlussvorlage aufgeführten Ziele und Maßnahmen und bringt
diese in das weitere Verfahren ein.
Auf
dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,
·
die vollständige
Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an
das MKUEM abzugeben,
·
zu prüfen, welche der über den KKP
zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen
und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
·
entsprechende personelle
Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen,
um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.
Anlagen:
1.
Gemeinsame Erklärung
2.
Formular der Beitrittserklärung zum KKP
3.
Liste der möglichen Maßnahmen
Die kommunalen
Spitzenverbände (KSV), die Energieagentur RLP (EARLP), der Verband kommunaler
Unternehmen (VKU) und die Landesregierung einschließlich ihres
Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (RLP-KfK) haben sich daher darauf
verständigt, gemeinsam einen Kommunalen Klimapakt einzurichten.
Gemäß
dieser Gemeinsamer Erklärung können Kommunen ab dem 01.03.2023 dem Kommunalen
Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) beitreten.
Die beitretenden Kommunen
bekennen sich mit ihrem Beitritt zu den Klimaschutzzielen des Landes
(Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes, Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz
2021-2026, Klimaneutrales RLP im Korridor 2035-2040) und verpflichten sich
besonders ambitioniert auf die Klimaschutzziele einzuzahlen. Im Gegenzug
erhalten sie bedarfsgerechte Beratungs- und Unterstützungsleistungen vom Land.
Für den Beitritt zum
Kommunalen Klimapakt wird unter anderem der Beschluss des Kreistages und die
ausgefüllte Beitrittserklärung benötigt. Im Beschluss sollen fünf konkrete
Maßnahmen; benannt werden, die der Landkreis umsetzen will.
Vorschlag der Verwaltung:
Klimawandelfolgen:
Ziele |
Maßnahmen |
Strukturen und
Zusammenarbeit schaffen |
|
|
Berücksichtigung der Anpassung an
Klimawandelfolgen bei allen relevanten kommunalen Planungsprozessen,
Strategien, Strukturen und Zielen |
|
Zuständigkeit mind. einer Person für die Bearbeitung des Themas „Anpassung an Klimawandelfol- gen“ (z. B. Klimawandel-Anpassungsmanager*in) Schulung von Verwaltungsmitarbeiter*innen zum
Thema Klimawandel und Anpassung an Folgen |
|
Erarbeitung und
Umsetzung einer Kommunikations-strategie zur klimagerechten Stadtentwicklung; Festlegung von Zielen, Beteiligten und Motivations-potentialen der Öffentlichkeitsarbeit und
Partiziation |
Klimaschutz:
Ziele |
Maßnahmen |
Kommunale Verwaltung:
Aufgaben und Funktionen, Organisation, know-how |
|
|
Entsprechende Schulung der
Verwaltungsmitarbeiter/innen bzw. der Vergabestellen; |
Energiemanagement |
|
|
Erstmalige Einführung eines systematischen Energiemanagements |
Mobilität, ÖPNV, Fuhrpark
und Dienstreisen |
|
|
Erstellung von Leitlinien für die Beschaffung klimagerechter Fahrzeuge bezogen auf die jeweiligen
Einsatzbereiche (Dienst-PkW,
Einsatzfahrzeuge, ÖPNV, Baumaschinen usw.); |
|
Systematische Ermittlung von Standorten für den Ausbau
der Ladeinfrastruktur |
Gebäude / Liegenschaften
/ Innen- und Außenbeleuchtung |
|
|
Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften |
Als
Anlage ist die Gemeinsame Erklärung und das Beitrittsformular beigefügt. Ebenso
wie die Auflistung möglicher Maßnahmen und Ziele.
Herr Dr. Wolfgang
Frey (Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragte während der
Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt, ob die Fraktionen sich bei der Benennung
der Ziele und der Auswahl von Maßnahmen einbringen können. Seine Fraktion
schlage als Klimaschutzziel beispielsweise vor, die Ernährung klimafreundlich
(vegan, biologisch, fleischlos) zu gestalten.
Der Vorsitzende
antworte, dass Änderungsanträge zu dem seitens der Verwaltung vorgelegten
Beschlussvorschlag immer möglich seien. Man könne aber auch gerne über die
Vorschläge beraten und diese -sofern diese seitens des Kreisausschusses gewollt
seien- für die Kreistagssitzung in den Beschlussvorschlag aufnehmen. Das Ziel
einer klimafreundlichen Ernährung sei für Ihn vorstellbar, die drei
aufgeführten Stichpunkte jedoch nicht.
Der
Kreisbeigeordnete Helge Schwab ergänzte, dass er dagegen sei den Schulen oder
Kindergärten Verbote beim Essensangebot aufzuerlegen. Weitere Mitglieder des Kreisausschusses
äußerten sich ähnlich.
Nach einer kurzen
Beratung und verschiedenen Wortmeldungen, stelle der Vorsitzende den
Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
7 |
0 |
3 |