Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.


Laut § 58 Abs. 3 LKO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-

leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.

Folgende Zuwendungen wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

Zuwendungs-geber

Art der Zuwendung/Verwendungszweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungs-empfänger

Lotto Stiftung Rheinland-Pfalz

Veranstaltungen Jugendkunstschule Wasserburg Reipoltskirchen 2023

1.000,00 €

Kreisverwaltung Kusel,

Referat Kultur

Lotto Stiftung Rheinland-Pfalz

Kultursommer-Projekt "Adonisrose"

500,00 €

Kreisverwaltung Kusel,

Referat Kultur


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0