Sitzung: 16.12.2022 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1333/2022
Beschluss:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag:
a) den Jahresabschluss
für das Wirtschaftsjahr 2021 der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie
vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 14.141.683,10
€
Passiva: 14.141.683,10 €
und den
Jahresgewinn in Höhe von 439.120,15 €.
gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.
Die Feststellung des
Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
Jahresrechnung;
b) den Jahresgewinn in
Höhe von 439.120,15 €. in die
allgemeine Rücklage einzustellen.
Der Vorsitzende
nahm nicht an der Abstimmung teil.
a) Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses 2021
Gem. § 57 LKO i. V. m. §
86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach
den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die
Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirt-schaftsführung
und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungs-legung der
Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buch-führung
zu erfolgen.
Der Abschluss für das
Wirtschaftsjahr 2021 wurde von der Verwaltung entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH
geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk
wurde uneinge-schränkt erteilt.
Der Jahresabschluss
sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei. Darüber hinaus steht
in der Sitzung ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und
Erläuterungen zur Verfügung.
Das Wirtschaftsjahr
wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 14.141.683,10
€
Passiva: 14.141.683,10 €
Das Jahresergebnis war
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
(+ TEUR 724) sowie aus dem Betrieb
gewerblicher Art (+ TEUR 353) begründet.
Der Erlösanstieg im Bereich der Verwertung
von Papier, Pappe und Kartonagen ist hauptsächlich auf im Vergleich mit dem
Vorjahr deutlich gestiegene Altpapierpreise zurückzuführen. Bei den Erlösen aus
dem Betrieb gewerblicher Art führten gegenüber dem Vorjahr höhere Einbaunmengen
sowie gestiegene Preise für die Annahme von Abfällen auf der Deponie
Schneeweiderhof zu einer entsprechenden Zunahme der Umsatzerlöse.
·
Der Anstieg des Personalaufwandes um TEUR 1 bzw. 0,1 % resultiert
hauptsächlich aus den Tariferhöhungen für Beamte und den tariflich Beschäftigte
und den gestiegenen Zuführungen zu den Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen
(+ TEUR 9). Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten
hat sich gegenüber dem Vorjah um 0,6 Mitarbeiter reduziert.
·
Die Abschreibungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 38.
Der Anstieg ist hauptsächlich auf die höhere
eingebaute Abfallmenge auf der Deponie Schneeweiderhof zurückzuführen, die zu
einer entsprechenden Zunahme der verfüllmengenabhängigen Abschreibungen (TEUR
311; Vorjahr: TEUR 269) geführt haben.
·
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit TEUR 906 um TEUR 176
deutlich
über denen des Vorjahres. Der Anstieg ist im
Wesentlichen durch höhere Aufwendungen für Personalgestellung durch den
Landkreis Kusel (+ TEUR 168) sowie gestiegene Aufwendungen für
Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachungen (+ TEUR 17) begründet.
Danach ergibt sich ein
Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 439.120,15 €.
Der Jahresgewinn 2021 lag somit rd.635 T€
über dem geplanten Verlust in Höhe
von 196 T€.
Die Abweichung gegenüber dem Plan stellt sich
im Wesentlichen wie folgt dar:
Entsprechend der LVO
über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor Feststellung
des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung stattzufinden.
b) Feststellung des Jahresabschlusses 2021
Der Jahresabschluss, die
Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem
Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur
Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach
Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden. Gleichzeitig ist über die
Verwendung des Jahresver-lustes zu beschließen.
Der
Wirtschaftsprüfer der Abfallwirtschaftseinrichtung, Herr Engelter, berichtete
über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 2021. Nachdem er näher auf die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Unternehmens einging teilte er dem Gremium mit, dass die Buchführung und
das Belegwesen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen und für
den Jahresabschluss ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt worden
sei. Des Weiteren habe die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und der wirtschaftlichen Verhältnisse keine besonderen Feststellungen ergeben.
Im Anschluss an den
Vortrag von Herrn Engelter erkundigte sich der Kreisbeigeordnete, Jürgen
Conrad, genauer bezüglich der Zulässigkeit Finanzmittelüberschüsse in
Wertpapieren anzulegen.
Herr Engelter
antwortete, dass es sich um nicht risikobehaftete Wertpapiere handele und im
Gebührenrecht sogar die Pflicht einer ertragsbringenden Anlage für Überschüsse
bestehe.
Herr Uwe Zimmer,
zuständiger Abteilungsleiter, ergänzte, dass das Geld mittelfristig für die
Deponieabdichtung benötigt werde und der Kämmerer fügte hinzu, dass man Strafzinsen
hätte zahlen müssen, wäre das Geld auf dem Girokonto verblieben.
Herr Conrad dankte
für die Beantwortung der Nachfrage und da keine weiteren Wortmeldungen mehr
vorlagen leitete der Vorsitzende zur Beschlussfassung über.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
0 |
0 |