Sitzung: 28.11.2022 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1323/2022
Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt,
- entsprechend der Finanzierungsregelung des
LEADER-Ansatzes des Entwicklungsprogramms EULLE für die Förderperiode 2023
– 2029 projektunabhängig kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, die
unter Berücksichtigung der von den beteiligten kommunalen Partnern der LAG
Westrich-Glantal und der LAG Donnersberger und Lautrer Land gemeinsam
bereitgestellten Mittel mindestens 10 Prozent der zugewiesenen ELER-Mittel
umfassen. Für die LAG Westrich-Glantal beträgt der Eigenanteil insgesamt
max. 54.100,00 Euro. Für die LAG Donnersberger und Lautrer Land beträgt
der Eigenanteil derzeit insgesamt max. 15.680,20€; eine Erhöhung des
kommunalen Pflichtanteils um 20 Prozent ist zulässig.
- die
Kofinanzierung des Regionalmanagements für die LAG Westrich-Glantal
(Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms) zusätzlich anteilig mit
einem Betrag von max. 48.960,23 Euro zu übernehmen.
Die Lokale
Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal hat sich für die Fortsetzung des
LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2029 erfolgreich
beworben.
Die LAG wird sich
künftig aus den vier Verbandsgemeinden (VG) Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl,
Ramstein-Miesenbach und Weilerbach des Landkreises Kaiserslautern sowie den
beiden VG Kusel-Altenglan und Oberes Glantal des Landkreises Kusel
zusammensetzen.
Neben der
Ausstattung der LEADER-Regionen mit Fördermitteln zur Umsetzung des LEADER-Ansatzes
ist auch ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der
zugewiesenen ELER-Mittel (2,5 Millionen Euro) zu leisten. Der kommunale
Pflichtanteil beläuft sich dadurch auf mindestens 250.000 Euro. Dies wurde den
kommunalen Partnern bereits im Laufe der LILE-Erstellung im November 2021
mitgeteilt.
In den ersten Informationen, die uns zur
Erstellung der LILE mitgeteilt wurden, wurde eine Aufstockung der ELER-Mittel
ab 90.000 Einwohner der LEADER-Region mit bis zu 100.000 Euro pro zusätzlichen
10.000 Einwohnern angekündigt. Somit haben wir, hochgerechnet auf die
Einwohnerzahlen mit Stand 31.12.2019, für die Beschlussfassung einen maximalen
Eigenanteil aller kommunalen Partner der LAG Westrich-Glantal von 229.792 Euro
kalkuliert.
Nun wurde die LAG Westrich-Glantal darüber
informiert, dass die einwohnerbasierte Aufstockung der ELER-Mittel erweitert
wurde. Die LAG Westrich-Glantal kann für die neue LEADER-Förderperiode eine
Aufstockung um 500.000 Euro, damit insgesamt 2.500.000 Euro ELER-Mittel
erhalten. Dadurch würde sich der kommunale Pflichtanteil ebenfalls auf 250.000
Euro erweitern.
Für die LAG
Westrich-Glantal ergibt sich damit ein kommunaler Mittelbedarf von 476.248,75
Euro für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2029, der entsprechend eines
einwohnerbasierten Verteilschlüssels auf die kommunalen Partner umgelegt wird.
Hierzu werden die Einwohnerzahlen des statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz
mit Stichtag 31.12.2021 zu Grunde gelegt. Die Hälfte der fälligen kommunalen
Mittel wird entsprechend anteiliger Bevölkerung im LAG-Gebiet von den beiden Landkreisen
abgedeckt. Die angegebenen Mittel werden über 6,5 Jahre hinweg durch die
LAG-Geschäftsstelle anteilig abgerufen.
Für den Landkreis Kusel ergibt sich damit ein Mittelbedarf von 54.100,00 € für die gesamte Förderperiode. In den beigefügten Tabellen sind
die jährlichen Beiträge pro Kommune sowie die Beiträge pro Kommune für die
gesamte Förderperiode aufgeschlüsselt.
Damit die LAG
Westrich-Glantal, wie auch in der Vergangenheit, eigene Fördervorhaben umsetzen
kann, ist der beschriebene Pflichtanteil für die Kofinanzierung von Projekten
und für die Öffentlichkeitsarbeit der Region vorgesehen. Die Kofinanzierung des
Regionalmanagements (Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms), wird wie
gehabt zusätzlich von den Gebietskörperschaften bereitgestellt. In der kommenden
Förderperiode muss das Regionalmanagement laut Vorgaben des Ministeriums für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mindestens 1,5
Vollzeitäquivalente umfassen, sodass sich der nicht geförderte Anteil der
Personalkosten auf 226.248,75 Euro für die gesamte kommende Förderperiode und
alle kommunalen Partner beläuft. Für den Landkreis Kusel beträgt der Anteil für
die gesamt Förderperiode 48.960,23 Euro.
Auch die Lokale
Aktionsgruppe (LAG) Donnersberger und Lautrer Land hat sich für die Fortsetzung des
LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2029 erfolgreich
beworben.
Die
Zusammensetzung der LAG wird zukünftig aus den Verbandsgemeinden (VG) Eisenberg
(Pfalz), Göllheim, Kirchheimbolanden, Winnweiler, Nordpfälzer Land,
Otterbach-Otterberg und Enkenbach-Alsenborn bestehen. Neu hinzu kommt die VG
Lauterecken-Wolfstein aus dem Landkreis (LK) Kusel, sodass die LAG sich aus
drei Landkreisen zusammensetzt.
Neben der
Ausstattung der LEADER-Regionen mit Fördermitteln zur Umsetzung des
LEADER-Ansatzes ist auch ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %
der zugewiesenen ELER-Mittel zu leisten. Laut Beschlussfassung vom 29.11.2021 beträgt
der Eigenanteil bisher insgesamt max. 15.680,20 € .
Die LAG Donnersberger und Lautrer Land wurde
bisher noch nicht darüber informiert, dass die einwohnerbasierte Aufstockung
der ELER-Mittel erweitert wurde, was erneut eine Erweiterung des kommunalen
Pflichtteils zur Folge hat.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |