TOP Ö 1: Prüfung des Gesamtabschlusses des Landkreises Kusel für das Jahr 2019

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss spricht gegenüber dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Gesamtabschluss 2019, wie von der Verwaltung vorgelegt, gemäß § 57 LKO i.V.m. § 109 Abs. 8 Satz 2 GemO zur Kenntnis zu nehmen.

 


Der Gesamtabschluss ist gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 1 GemO dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landkreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In der Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen.

 

Gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 2 GemO ist der Gesamtrechenschaftsbericht darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang stehen und ob ihre sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Landkreises erwecken. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben jeweils über Art und Umfang sowie über das Ergebnis ihrer Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. In der Zusammenfassung des Ergebnisses sind insbesondere Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben, ferner ist eine abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung vorzunehmen (§ 57 LKO i.V.m. 113 Abs. 3 GemO). Dabei sollte der Rechnungsprüfungsausschuss die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Stellungnahme des Landrats berücksichtigen (VV Nr. 2.3 zu § 113 GemO).

 

Nach § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4 GemO ist dem Landrat vor Abgabe des Prüfungsberichts an den Kreistag Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis der Prüfung zu geben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss mit seinen Anlagen geprüft und gemäß § 113 Abs. 3 GemO einen entsprechenden Prüfbericht erstellt. Hinsichtlich der Prüfung des Gesamtabschlusses des Landkreises Kusel für das Jahr 2019 (TOP 1.1 bis 1.3) wird auf den Prüfbericht (Anlage 1) verwiesen.

 

Herr Raphael Reichhart, Sachbearbeiter im Finanzreferat, stellte den Gesamtabschluss vor und der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herr Frieder Keipper, ging auf den Prüfbericht ein.

 

Der Vorsitzende fragte bezüglich der Feststellung zur fehlenden Dienstanweisung, ob die Verwaltung diesbezüglich weitergekommen sei.

 

Der Kämmerer der Kreisverwaltung, Herr Carsten Schnitzer, antwortete, dass ein landesweites Muster oder dergleichen schön wäre, damit nicht jede Verwaltung eine eigene Dienstordnung aufwendig erstellen müsse.

 

Diesbezüglich regte der Rechnungsprüfungsausschuss an, dass die Kämmerei bitte beim Landkreistag bzw. dem ISM nachfragen solle, ob es möglich sei eine „Musterdienstordnung“ für die Kommunen zu entwerfen und zur Verfügung zu stellen.

 

Da keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen mehr vorlagen, leitete der Vorsitzende zur Beschlussfassung über.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

8

0

0