Sitzung: 06.02.2023 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1319/2022
Beschluss:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss spricht gegenüber dem Kreisausschuss bzw. dem
Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Gesamtabschluss 2019, wie von der
Verwaltung vorgelegt, gemäß § 57 LKO i.V.m. § 109 Abs. 8 Satz 2 GemO zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Gesamtabschluss ist
gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 1 GemO dahingehend zu prüfen, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Landkreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
vermittelt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich auch darauf, ob
die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In der Prüfung sind die
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen.
Gemäß § 57 LKO i.V.m. §
113 Abs. 2 GemO ist der Gesamtrechenschaftsbericht darauf zu prüfen, ob er mit
dem Gesamtabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang stehen und ob ihre sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung
von der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Landkreises erwecken. Dabei ist
auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
dargestellt sind.
Der
Nach § 57 LKO i.V.m. §
113 Abs. 4 GemO ist dem Landrat vor Abgabe des Prüfungsberichts an den Kreistag
Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis der Prüfung zu geben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschluss mit seinen Anlagen
geprüft und gemäß § 113 Abs. 3 GemO einen entsprechenden Prüfbericht erstellt.
Hinsichtlich der Prüfung des Gesamtabschlusses des Landkreises Kusel für das
Jahr 2019 (TOP 1.1 bis 1.3) wird auf den Prüfbericht (Anlage 1) verwiesen.
Herr Raphael Reichhart, Sachbearbeiter im Finanzreferat, stellte den
Gesamtabschluss vor und der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herr Frieder
Keipper, ging auf den Prüfbericht ein.
Der Vorsitzende
fragte bezüglich der Feststellung zur fehlenden Dienstanweisung, ob die
Verwaltung diesbezüglich weitergekommen sei.
Der Kämmerer der
Kreisverwaltung, Herr Carsten Schnitzer, antwortete, dass ein landesweites
Muster oder dergleichen schön wäre, damit nicht jede Verwaltung eine eigene
Dienstordnung aufwendig erstellen müsse.
Diesbezüglich regte
der Rechnungsprüfungsausschuss an, dass die Kämmerei bitte beim Landkreistag
bzw. dem ISM nachfragen solle, ob es möglich sei eine „Musterdienstordnung“ für
die Kommunen zu entwerfen und zur Verfügung zu stellen.
Da keine weiteren
Fragen oder Wortmeldungen mehr vorlagen, leitete der Vorsitzende zur
Beschlussfassung über.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
8 |
0 |
0 |