Sitzung: 26.10.2022 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1277/2022/2
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag
die Änderung der Gebührenordnung für die Jugendfreizeit- und Bildungsstätte
Bambergerhof zum 01.01.2023 wie vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen.
Im Zuge der Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UstG) werden viele
Tätigkeiten des Landkreises umsatzsteuerrelevant. Hierrunter fällt auch die vom
Landkreis betriebene Jugendfreizeit- und Bildungsstätte Bambergerhof. Diese
liegt an der L 354 zwischen Waldmohr und Breitenbach und bietet 48
Übernachtungsplätze. Die Einrichtung kann nur von Jugendgruppen,
Jugendverbänden, Schulklassen und Kindergärten gemietet werden.
Bis zum 31.12.2015 war die Vermietung der Einrichtung im Rahmen der
Vermögensverwaltung umsatzsteuerfrei. Ab dem 01.01.2016 wäre die neue
Rechtslage das § 2 b UStG anzuwenden, da der Landkreis jedoch eine
Optionserklärung abgegeben hat ist das neue Recht erst ab dem 01.01.2023
anzuwenden.
Dies bedeutet, dass sich der Landkreis ab dem 01.01.2023 nicht mehr auf
eine Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der Vermögensverwaltung berufen kann. Bei
der Vermietung der Jugendfreizeit- und Bildungsstätte handelt es sich
umsatzsteuerrechtlich um eine kurzfristige Vermietung von Wohn- und
Schlafräumen, welche nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG mit dem verringerten
Umsatzsteuersatz von 7 % zu versteuern ist. Da dem Landkreis Kusel keine
Nachteile durch die Umsatzsteuerpflicht entstehen sollen, sollen ab dem
01.01.2023 die Nutzungsgebühren erhöht werden. Neben dem Aufschlag für die
Umsatzsteuer sollen auch die gestiegenen Unterhaltungskosten in die Erhöhung
mit einfließen. Letztmalig wurden die Nutzungsentgelte 2007 angepasst. Die
Erhöhung soll jedoch auch sozialverträglich ausfallen, um eine konstante
Buchungsdichte beizubehalten und allen Kindern und Jugendlichen eine Freizeit
in der Jugendfreizeit- und Bildungsstätte zu ermöglichen.
Auf dieser Basis und der entsprechenden Kalkulation einschließlich
Personalkosten soll die Teilnehmerpauschale pro Tag und Teilnehmer für die
Benutzung der Freizeitstätte von bisher 5,50 Euro auf 10,00 Euro inkl. MwSt
erhöht werden. Darin enthalten sind künftig auch die Kosten für den
Gasverbrauch zum Betrieb des Gasherdes in der Küche, welche bisher mit 2,00
Euro pro m³ abgerechnet wurden. Dem Beispiel anderer vergleichbarer
Einrichtungen folgend, soll für Gruppen aus dem Landkreis Kusel, ein
günstigeres Entgelt in Höhe von 8,50 Euro erhoben werden.
Ebenfalls wird für die Telefonnutzung künftig aufgrund der gegenwärtigen
Vertragssituation mit einem Flatrate-Tarif kein Entgelt mehr erhoben. Aus
verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten soll außerdem auf die Erhebung der
Kaution von bisher 55,- Euro verzichtet werden. Diese wurde in der
Vergangenheit fast ausschließlich wieder an die Nutzer zurückgezahlt und der
Betrag steht zudem ohnehin in keinem Verhältnis, sofern es zu größeren Schäden
kommt. Die Reinigungsgebühr soll künftig pauschal mit 50,00 Euro in Rechnung
gestellt werden. Jede weitere Wohneinheit wird mit 10,00 Euro zusätzlich
berechnet. Diese Handhabung sorgt im Vergleich zur aktuellen Regelung (15,00
Euro je angefangener Stunde Reinigungszeit) schon bei der Buchung der Anlage
für bessere Transparenz hinsichtlich der zu erwartenden Gesamtkosten. Außerdem
ist der Reinigungsaufwand weitgehend unabhängig von der Zahl der
Übernachtungen. Über die Reinigungspauschale für die Nutzung weiterer
Schlafeinheiten erfolgt zudem somit eine gewisse Steuerung der Nutzung.
Lediglich bei den Stromkosten erfolgt weiterhin eine Verbrauchsabrechnung,
wobei die Kostenerstattung von 0,55 Euro/kWh auf 0,60 Euro/kWh erhöht wird und
aufgrund der dynamischen Preisentwicklung in diesem Bereich künftig jährlich
eine Indexierung des Erstattungsbetrags erfolgen soll.
Des Weiteren soll die Benutzungsgebühr für das Seminarhaus im Rahmen
einer Mitbenutzung der gesamten Freizeitanlage weiterhin unverändert bleiben.
Um die Auslastung der Anlage weiter zu verbessern, soll neben dem Seminarhaus
künftig auch die Außenanlage bzw. die gesamte Anlage für Tagesveranstaltungen
angeboten werden und dafür gesonderte Benutzungsentgelte erhoben werden.
Der Tagesordnungspunkt wurde am 28.06.2022 im Jugendhilfeausschuss
beraten. Dieser hat der Änderung der Gebührenordnung grundsätzlich zugestimmt,
empfiehlt jedoch, die Teilnehmerpauschale pro Tag und Teilnehmer für die
Benutzung der Freizeitstätte Bambergerhof statt auf 10,00 Euro auf 8,50 Euro
inkl. MwSt. zu erhöhen. Für Gruppen aus dem Landkreis Kusel soll das
vergünstigte Entgelt statt bei 8,50 Euro zukünftig bei 7,00 Euro liegen.
Der entsprechende Entwurf der Neufassung der Gebührenordnung ist der
Beschlussvorlage beigefügt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
31 |
2 |
0 |