Sitzung: 26.10.2022 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1301/2022/1
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion vom 24.07.2022
abzulehnen und den bereits bestehenden Beschluss des Kreisausschusses vom
01.04.2020, ergänzt um den Kreisausschussbeschluss vom 23.11.2020 unverändert
aufrecht zu erhalten. Nach Vorlage der NKU im Sommer 2023 wird der Kreistag
über den Fortgang der Reaktivierung der Glantalbahn entscheiden.
Mit Beschluss des
Kreisausschusses vom 23.11.2020, in der Anlage beigefügt, wurde der
ursprünglich hierzu bereits ergangene Beschluss vom 1.04.2020 zur Durchführung
einer Kosten-Nutzen- Untersuchung für den Streckenabschnitt Lauterecken –
Staudernheim um einen Untersuchungsauftrag für den Streckenabschnitt Altenglan
– Lauterecken erweitert.
Mit Schreiben vom
24.07.2022 beantragte die SPD-Fraktion eine Reaktivierung der Glantalbahn für
den Abschnitt von Lauterecken nach Staudernheim zu forcieren und gleichzeitig
sowohl die Draisinenstrecke wie auch den Radweg bei einer Reaktivierung der
Glantalbahn zu erhalten.
Der Antrag der SPD
ändert aus Sicht der Verwaltung den bestehenden Untersuchungsauftrag
dahingehend ab, dass der Streckenabschnitt Altenglan – Lauterecken aus der nun
laufenden Kosten-Nutzen-Untersuchung herausgenommen werden müsste. Eine
Aufnahme dieses Streckenabschnitts wurde in der Kreisausschusssitzung am
01.04.2020 von Klaus Umlauff sowie Bündnis90/Grüne angeregt.
Nach Auskunft des ZSPNV
werden beide Streckenabschnitte getrennt voneinander untersucht, sodass im
Falle eines negativen Untersuchungsergebnisses für den Abschnitt Altenglan –
Lauterecken dies nicht das Ergebnis für den Abschnitt Lauterecken –
Staudernheim beeinflusst.
Eine Reaktivierung der
Glantalbahn setzt voraus, dass diese auf dem bestehenden Gleis- und Dammkörper
und somit auf der nach wie vor als Schienenstrecke gewidmeten Strecke erfolgt.
In beiden
Kreisausschusssitzungen war man sich einig, zunächst eine Wirtschaftlichkeits-untersuchung
anzufertigen zu lassen und nach Vorliegen des Ergebnisses der
Nutzen-Kosten-Untersuchung den Kreistag bei der Entscheidung mit einzubinden,
ob die Glantalbahn reaktiviert wird und dies Vorrang vor unserer Draisine haben
soll.
Ein gleichzeitiger
Erhalt des Radweges und der Draisine auf dem bestehenden Gleis- und Dammkörper
ist nicht möglich.
Bei einer Reaktivierung
der Glantalbahn müsste bei einem Festhalten an der Draisine - dem vorliegenden
Antrag der SPD-Fraktion entsprechend - ein Neuausbau der Draisinenstrecke
erfolgen. Hier stellt sich dann aber die Frage, warum der Landkreis Kusel
spätestens ab Odenbach in einem anderen Landkreis – hier Bad Kreuznach -- eine
neue Draisinenstrecke sowie Radweg bauen und unterhalten soll. Auch wurden beim
früheren Erwerb der Bahnlinie Staudernheim – Homburg leider weder mit dem
Landkreis Bad Kreuznach noch den Landkreisen Kaiserslautern und Saarpfalz-Kreis
über Unterhaltungslasten in deren Landkreisgebieten verhandelt bzw.
festgesetzt.
Die derzeitige jährliche
Unterhaltungslast der Draisienenstrecke im Bereich des Landkreises Bad
Kreuznach liegt - ohne Zuschuss zum Betrieb der Strecke als solchem - oberhalb 50.000
EUR/ anno. Diese Leistungen werden dem Landkreis Kusel zu den freiwilligen
Leistungen gerechnet.
Der Kreistag erkennt
auch keine Situation, in welcher die Verwaltung hat Zeit verstreichen lassen
und somit eine Verzögerung der Reaktivierung der Glantalbahn im Bereich
Altenglan - Staudernheim eingetreten ist.
Der ZSPNV hat nach
Vorliegen unseres Kreisausschussbeschlusses vom 1.04.2020 in seiner
Verbandsversammlung am 10.06.2020 ebenfalls der Durchführung einer NKU
zugestimmt und diese beauftragt. Da dann aber vielversprechende Projekte wie
eine Reaktivierung der stillgelegten Bahnstrecken Landau – Germersheim und
Landau – Herxheim jedoch an den bestehenden Bewertungsmaßstäben zu scheitern
drohten, hat der ZSNPV in seiner Verbandsversammlung am 3.12.2020 eine
Resolution gefasst und das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, endlich die
aktuellen Prüf- und Bewertungsmaßstäbe im Hinblick auf eine stärkere Gewichtung
von Umwelt- und Klimaschutzkriterien auf der Nutzenseite zu prüfen und
anzupassen. Im Rahmen einer ÖPNV-Besprechung am 19.02.2021 hat der ZSPNV die
Kreisverwaltung Kusel dann auch darüber informiert, dass in Absprache mit dem
Land die Durchführung einer NKU für eine Reaktivierung der Glantalbahn ruhen
soll, bis das Bundesverkehrsministerium neue Rahmenbedingungen (geplant zum
Januar 2022) geschaffen hat. (Informationsheft des ZSPNV und Information
Landrat in KT Sitzung am 12.4.2021).
Das zuständige
Bundesverkehrsministerium hat die Bewertungskriterien für eine NKU jetzt aber
erst zum 1. Juli 2022 angepasst. Unmittelbar nach Vorlage der neuen
Verfahrensanleitung zur Durchführung der NKU wurde das Ingenieurbüro PTV-Group
vom ZSPNV mit der ingenieurtechnischen Untersuchung zur Kostenermittlung
beauftragt. Von Seiten Herrn Michael Heilmann, Verbandsdirektor des ZSPNV,
wurde uns zugesichert, dass die beauftragte KNU nun bis Sommer 2023 vorliegen
soll.
Der Kreistag begrüßt
ausdrücklich die Ende 2019 gestartete Initiative von Landrätin Bettina Dickes
und Landrat Otto Rubly, sowie der Verbandsbürgermeister Andreas Müller
(Lauterecken-Wolfstein) und Dietmar Kron (Meisenheim) zur Reaktivierung der
Glantalbahn, die dann zu Beginn des Jahres 2020 nach Vorlage der
Gremienbeschlüsse zu einem entsprechenden Untersuchungsauftrag geführt hat.
Der Kreistag begrüßt
auch die vom Bundesministerium für Verkehr nun endlich neu geschaffenen
Bewertungskriterien, da hierdurch die Chance auf ein positives
Untersuchungsergebnis gestiegen ist.
Da die Vorlage der NKU
in absehbarer Zeit zu erwarten ist, sollte zum jetzigen Zeitpunkt das Verfahren
nicht durch einen abgeänderten Beschluss verzögert werden.
Sobald das
Untersuchungsergebnis vorliegt, werden die Kreisgremien unverzüglich
informiert. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist nach entsprechender
Beratung dann ein Grundsatzbeschluss zur Reaktivierung der Glantalbahn
erforderlich. In dieser Phase ist dann auch die Frage der Finanzierung der
notwendigen Infrastrukturkosten wie Ausbau der Bahnhaltepunkte und
Bahnübergänge zu klären, da diese Kosten anteilig auch von den Kommunen zu
tragen sind.
Frau Pia Bockhorn erläuterte den Antrag ihrer Fraktion und der
Vorsitzende ging auf den darauf aufbauenden Verwaltungsvorschlag ein. Nach
einigen weiteren Wortmeldungen wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
33 |
0 |
0 |