Sitzung: 26.10.2022 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1298/2022/1
Beschluss:
Entsprechend der
Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag der Übertragung von
Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr
2022 zuzustimmen.
Beim Vollzug des
Haushaltsplanes 2021 konnten einige Maßnahmen, für die im Haushaltsplan 2021
Ermächtigungen vorgesehen waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden.
Da die Ermächtigungen nach Abschluss des Haushaltsjahres 2021 grundsätzlich verfallen
würden, diese Maßnahmen aber bereits vergeben bzw. geplant sind und die
Durchführung bzw. Abrechnung erst im Jahr 2022 oder noch später stattfinden
wird, empfiehlt die Verwaltung, diese Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022
zu übertragen (siehe Anlage).
Hierbei handelt es sich
um folgende Übertragungen:
Kreditermächtigung
(Rest vom Investitionskredit 2021): 1.850.000,00 €
Außerdem werden nicht mehr benötigte Auszahlungsermächtigungen aus Vorjahren in
Höhe von 23.122,55 € in Abgang gestellt. Der Verzicht auf diese Ermächtigungen
wirkt sich verbessernd auf den Investitionskredit 2021 aus.
Nach § 17 GemHVO können
Ansätze für ordentliche Aufwendungen sowie für Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Nach §
17 Abs. 5 GemHVO wird für die Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und
Finanzhaushaltes die Zustimmung des Kreistages benötigt.
Durch die Übertragung
der Ermächtigungen werden keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.
Der Vorsitzende der
AfD-Fraktion, Herr Alwin Zimmer, teilte vor der Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt mit, dass die AfD-Fraktion künftig gegen alle
Kreistagsbeschlüsse stimmen werde, die im Kreisausschuss vorberaten wurden.
Grund dafür sei, dass seine Fraktion derzeit keinen Sitz im Kreisausschuss mehr
besetze.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
30 |
3 |
0 |