Sitzung: 10.10.2022 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1294/2022
Beschluss:
Vorbehaltlich der
Beschlüsse der Verbandsgemeinden beschließt der Kreisausschuss die beigefügte
Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung eines Touristischen Service Centers
(TSC) seitens des Landkreises Kusel abzuschließen.
In seiner Sitzung vom 22.07.2022
hat der Kreisausschuss Interesse seitens des Landkreises Kusel an der
Entwicklung eines Tourismus Service Centers (TSC) bekundet und beschlossen eine
Bewerbung für eine Landesförderung zur Entwicklung eines Tourismus Service
Centers beim Tourismus- und Heilbäderverband e.V. einzureichen.
Der Tourismus- und Heilbäderverband
Rheinland-Pfalz e.V. (THV) hat uns mit E-Mail vom 12.09.2022 mitgeteilt, dass wir die
grundlegenden Voraussetzungen zur Durchführung eines geförderten TSC-Prozesses
erfüllen. Das Wirtschaftsministerium habe dem
THV zwischenzeitlich zur Durchführung des TSC-Prozesses einen vorzeitigen
Maßnahmenbeginn übersandt.
Ziel ist es nun, den TSC-Prozess im Oktober
auszuschreiben und anschließend die gutachterliche Konzepterstellung an eine
geeignete Agentur zu vergeben und mit den ersten Analyseschritten zu beginnen.
Die Fertigstellung des Konzeptes erfolgt dann in 2023.
Vor diesen Schritten ist nun die
Kooperationsvereinbarung der Projektpartner mit dem THV abzuschließen.
Die kommunalen Partner erklären
mit dieser Vereinbarung, dass Sie die feste Absicht haben, ihre touristischen
Strukturen zu vernetzen und im Sinne eines Touristischen Service Centers zu
führen.
Finanziell sind 20% der Kosten
in Höhe von max. 30.000,- € (Brutto) und somit insgesamt maximal 6.000,- € von
den kommunalen Partnern gemeinsam zu tragen.
Bei acht Partnern wären dies
750,- € je Partner.
Herr Dr. Wolfgang
Frey, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, fragte, warum der Fremdenverkehrszweckverband
als Kooperationspartner aufgeführt sei? Dieser solle doch aufgelöst werden.
Der Vorsitzende
antwortete, dass es organisatorisch einfacher sei den Verband erst zu einem
späteren Zeitpunkt aufzulösen und zunächst noch als Kooperationspartner
aufzunehmen.
Herr Helge Schwab
fragte, ob die Beschlussfassung in den Verbandsgemeinden schon erfolgt sei.
Der Vorsitzende
antwortete, dass noch nicht alle Beschlüsse vorliegen.
Herr Schwab bat
daraufhin um Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Passus „vorbehaltlich
der Beschlüsse der Verbandsgemeinden“.
Da keine weiteren
Wortmeldungen mehr vorlagen, leitete der Vorsitzende zur Beschlussfassung über.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |