TOP Ö 7: Kooperationsvereinbarung zur Entwicklung eines Touristischen Service Centers (TSC)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Beschlüsse der Verbandsgemeinden beschließt der Kreisausschuss die beigefügte Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung eines Touristischen Service Centers (TSC) seitens des Landkreises Kusel abzuschließen.

 


In seiner Sitzung vom 22.07.2022 hat der Kreisausschuss Interesse seitens des Landkreises Kusel an der Entwicklung eines Tourismus Service Centers (TSC) bekundet und beschlossen eine Bewerbung für eine Landesförderung zur Entwicklung eines Tourismus Service Centers beim Tourismus- und Heilbäderverband e.V. einzureichen.

 

Der Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V. (THV) hat uns mit E-Mail vom 12.09.2022 mitgeteilt, dass wir die grundlegenden Voraussetzungen zur Durchführung eines geförderten TSC-Prozesses erfüllen. Das Wirtschaftsministerium habe dem THV zwischenzeitlich zur Durchführung des TSC-Prozesses einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn übersandt.

 

Ziel ist es nun, den TSC-Prozess im Oktober auszuschreiben und anschließend die gutachterliche Konzepterstellung an eine geeignete Agentur zu vergeben und mit den ersten Analyseschritten zu beginnen. Die Fertigstellung des Konzeptes erfolgt dann in 2023.

 

Vor diesen Schritten ist nun die Kooperationsvereinbarung der Projektpartner mit dem THV abzuschließen.

 

Die kommunalen Partner erklären mit dieser Vereinbarung, dass Sie die feste Absicht haben, ihre touristischen Strukturen zu vernetzen und im Sinne eines Touristischen Service Centers zu führen.

Finanziell sind 20% der Kosten in Höhe von max. 30.000,- € (Brutto) und somit insgesamt maximal 6.000,- € von den kommunalen Partnern gemeinsam zu tragen.

Bei acht Partnern wären dies 750,- € je Partner.

 

Herr Dr. Wolfgang Frey, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, fragte, warum der Fremdenverkehrszweckverband als Kooperationspartner aufgeführt sei? Dieser solle doch aufgelöst werden.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass es organisatorisch einfacher sei den Verband erst zu einem späteren Zeitpunkt aufzulösen und zunächst noch als Kooperationspartner aufzunehmen.

 

Herr Helge Schwab fragte, ob die Beschlussfassung in den Verbandsgemeinden schon erfolgt sei.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass noch nicht alle Beschlüsse vorliegen.

 

Herr Schwab bat daraufhin um Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Passus „vorbehaltlich der Beschlüsse der Verbandsgemeinden“.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, leitete der Vorsitzende zur Beschlussfassung über.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0