Sitzung: 22.07.2022 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1289/2022
Beschluss:
Der Kreisausschuss
bekundet Interesse seitens des Landkreises Kusel an der Entwicklung eines
Tourismus Service Centers (TSC) und beschließt, eine Bewerbung für eine
Landesförderung zur Entwicklung eines Tourismus Service Centers beim Tourismus-
und Heilbäderverband e.V. einzureichen.
Das Pfälzer Bergland ist Teil
der Pfalz und wird auf regionaler Ebene touristisch durch die Pfalz.Touristik
vermarktet. Auf lokaler Ebene wird die touristische Vermarktung der Region
durch den Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland (FVZV) sowie den
Verkehrsverein Pfälzer Bergland und die einzelnen Verbandsgemeinden
wahrgenommen. Die Mitglieder des Fremdenverkehrszweckverbandes sind aktuell der
Landkreis Kusel sowie die Verbandsgemeinden des Landkreises Kusel Oberes
Glantal, Kusel-Altenglan und Lauterecken-Wolfstein sowie die Verbandsgemeinden
außerhalb des Landkreises Kusel Baumholder, Nahe-Glan, Otterbach-Otterberg und
Bruchmühlbach-Miesau.
Mitglieder des Verkehrsvereins
sind neben dem Fremdenverkehrszweckverband die touristischen Leistungsträger (Ferienwohnungen, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe)
und Ortsgemeinden. Die Personal- und Sachkosten für den FVZV und den
Verkehrsverein trägt der Landkreis Kusel.
Der Rechnungshof des Landes
Rheinland-Pfalz empfiehlt in seinem Bericht vom 25.08.2020 die Auflösung des
FVZV. Grund hierfür ist vor allem die dominierende Kostenträgerschaft durch den
Landkreis Kusel. Weiterhin ist durch den Übergang des Draisinenbetriebes eine
Kernaufgabe des FVZV entfallen.
Das Land Rheinlandpfalz verfolgt
derzeit die Umsetzung der Tourismusstrategie 2025. Ein wesentliches Ziel der
Tourismusstrategie des Landes ist die Neustrukturierung der touristischen
Ebenen. Hierbei sollen insbesondere auf der lokalen Ebene effiziente Strukturen
geschaffen, Doppelstrukturen vermieden und Ressourcen gebündelt werden.
In der letzten
Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweckverbandes Pfälzer Bergland am
19.11.2021 wurde der Bericht des Rechnungshofes hinsichtlich des FVZV sowie die
Tourismusstrategie und die Ergebnisse des touristischen Gutachtens des Landes
vorgestellt. Die Mitglieder waren sich einig im Laufe des Jahres 2022 eine
touristische Struktur bzw. Form der Zusammenarbeit im Sinne der
Tourismusstrategie zu erarbeiten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen, die die feste
Absicht haben, ihre touristischen Strukturen im Sinne eines Tourismus
Service-Centers (TSC) weiterzuentwickeln und zu professionalisieren. Gesucht
werden daher interessierte Kommunen, die bereits erste touristische
Kooperationen und gemeinsame Projekte mit anderen Kommunen umsetzen und diese
Zusammenarbeit zukünftig auf eine gemeinsame, verbindliche Basis stellen
wollen. Geeignete Bewerber können bei der gutachterlichen Konzepterstellung zur
Bildung und Umsetzung eines TSC mit einer Landesförderung unterstützt werden.
TSC sind marktfähige, strategisch geführte Einheiten auf
lokaler Ebene mit landesweit einheitlich definierten Kernaufgaben. Sie sollen
die Effizienz der Tourismusarbeit der lokalen Ebene optimieren, die Ebenen
übergreifende Zusammenarbeit stärken und die Kooperation zwischen lokaler Ebene
und Leistungsträgern verbessern. Sie werden in der Regel durch Bildung größerer
Einheiten auf lokaler Ebene erreicht, die hinsichtlich Handlungsfähigkeit,
Schlagkraft und Qualität der Arbeit besonderen Maßstäben und Zielsetzungen
entsprechen. Sie können einzelörtlich oder in Kooperation mehrerer Städte und
Gemeinden, ihrer touristischen Organisationen sowie privater Leistungsanbieter
geführt werden.
Im Rahmen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 wird
das TSC-Modell weiterentwickelt. Es wird zukünftig die präferierte
Organisationsform für den Tourismus auf der lokalen Ebene sein. Zu den
zukünftigen Aufgaben eines TSC gehören unter anderem:
Zur Erfüllung der Aufgaben auf lokaler Ebene bedarf es dabei einer kritischen
Größe, die es erlaubt,
Für die Größe von TSC wurden daher Mindestkriterien entwickelt, die eine
effiziente und wirtschaftliche Arbeitsweise kommunaler Tourismusstellen
ermöglichen. Ziel der TSC-Bildung ist es, dementsprechende Strukturen zu
entwickeln und umzusetzen. TSC sind durch die folgenden Mindestkriterien
gekennzeichnet (Auszug):
Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben und Ziele der
Tourismusstrategie 2025 haben der Tourismus- und Heilbäderverband
Rheinland-Pfalz e.V. (THV) und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) dieses Angebot entwickelt, das den Kommunen
dabei hilft, größere touristische Organisationseinheiten im Sinne eines
Touristischen Service Centers (TSC) zu entwickeln. Die Orte erhalten
Unterstützung bei Struktur-, Organisations- und Finanzierungfragen durch
ausgewiesene Experten, die den Prozess fachlich entwickeln und den Weg zum TSC
moderieren und begleiten.
Die Kosten für diesen Prozess in Höhe von maximal 30.000 €
(brutto) können bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen durch eine
Landesförderung unterstützt werden. Von den Kommunen ist ein Eigenanteil von 20
% zu tragen. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Voraussetzung ist
eine Bewilligung der Fördermittel durch das MWVLW.
Wichtige Voraussetzung zur Teilnahme an einem TSC Prozess
ist ein Beschluss der politischen Gremien, die TSC-Bildung ernsthaft umsetzen
zu wollen. Ihren gemeinsamen Willen zur Bildung eines TSC bringen die
Projektpartner in einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung zum Ausdruck. Die
Praxis zeigt, dass die konkrete Umsetzung eines TSC ein langwieriger Prozess
ist, der sich zum Teil über mehrere Jahre erstreckt. Dieser Aufruf dient dazu,
interessierte und geeignete Bewerber zur Durchführung eines TSC-Prozesses zu
finden.
In einem ersten Termin mit Herrn
Hollmann vom Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V. (THV) und den
Tourimussachbearbeitern der Verbandsgemeinden am 05.07.2022 wurde der Prozess
und die mögliche Antragsstellung besprochen.
Bis zum 31.07.2022 muss eine
Bewerbung an den Tourismus und -Heilbäderverband e.V. erfolgen.
Kommt der THV zu dem Schluss
unseren TSC Prozess zu fördern müssen im nächsten Schritt
Kooperationsvereinbarungen mit allen Beteiligten Kommunen geschlossen werden.
Nach Rückmeldung des THV werden wir die weiteren Prozesse abstimmen und ggfs.
wieder zur Beratung vorlegen.
Herr Philipp Gruber
erläuterte die Beschlussvorlage.
Herr Christoph
Lothschütz (CDU) befürwortete das Vorhaben um ein einheitliches Werbebild zu
erhalten und die Kräfte zu bündeln, damit man im Verbund der Pfalztouristik
„nicht untergehe“.
Herr Andreas Müller
(SPD) regte eine Abstimmung mit den Ort- und Verbandsbürgermeistern sowie die
vorherige Prüfung an, ob der Landkreis die erforderlichen Personalstrukturen überhaupt
bereitstellen könne.
Der Vorsitzende
antwortete, dass zunächst einmal die Untersuchung durchgeführt werden solle und
man dann gemeinsam mit den Partnern die Strukturen aufbauen wolle.
Herr Dr. Wolfgang
Frey fragte, ob man bereits jetzt die Kooperationen angehen wolle oder erst
später.
Herr Gruber
antwortete, dass dies im zweiten Schritt erfolgen solle, man aber bereits jetzt
mit den möglichen Partnern in Kontakt stehe.
Da keine weiteren
Fragen oder Wortmeldungen mehr vorlagen leitete der Vorsitzende zur
Beschlussfassung über.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |