TOP Ö 4: Antrag auf Entwicklung eines Touristischen Service Center (TSC)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss bekundet Interesse seitens des Landkreises Kusel an der Entwicklung eines Tourismus Service Centers (TSC) und beschließt, eine Bewerbung für eine Landesförderung zur Entwicklung eines Tourismus Service Centers beim Tourismus- und Heilbäderverband e.V. einzureichen.

 

 


Das Pfälzer Bergland ist Teil der Pfalz und wird auf regionaler Ebene touristisch durch die Pfalz.Touristik vermarktet. Auf lokaler Ebene wird die touristische Vermarktung der Region durch den Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland (FVZV) sowie den Verkehrsverein Pfälzer Bergland und die einzelnen Verbandsgemeinden wahrgenommen. Die Mitglieder des Fremdenverkehrszweckverbandes sind aktuell der Landkreis Kusel sowie die Verbandsgemeinden des Landkreises Kusel Oberes Glantal, Kusel-Altenglan und Lauterecken-Wolfstein sowie die Verbandsgemeinden außerhalb des Landkreises Kusel Baumholder, Nahe-Glan, Otterbach-Otterberg und Bruchmühlbach-Miesau.

Mitglieder des Verkehrsvereins sind neben dem Fremdenverkehrszweckverband die touristischen Leistungsträger (Ferienwohnungen, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe) und Ortsgemeinden. Die Personal- und Sachkosten für den FVZV und den Verkehrsverein trägt der Landkreis Kusel.

 

Der Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz empfiehlt in seinem Bericht vom 25.08.2020 die Auflösung des FVZV. Grund hierfür ist vor allem die dominierende Kostenträgerschaft durch den Landkreis Kusel. Weiterhin ist durch den Übergang des Draisinenbetriebes eine Kernaufgabe des FVZV entfallen.

 

Das Land Rheinlandpfalz verfolgt derzeit die Umsetzung der Tourismusstrategie 2025. Ein wesentliches Ziel der Tourismusstrategie des Landes ist die Neustrukturierung der touristischen Ebenen. Hierbei sollen insbesondere auf der lokalen Ebene effiziente Strukturen geschaffen, Doppelstrukturen vermieden und Ressourcen gebündelt werden.

 

In der letzten Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweckverbandes Pfälzer Bergland am 19.11.2021 wurde der Bericht des Rechnungshofes hinsichtlich des FVZV sowie die Tourismusstrategie und die Ergebnisse des touristischen Gutachtens des Landes vorgestellt. Die Mitglieder waren sich einig im Laufe des Jahres 2022 eine touristische Struktur bzw. Form der Zusammenarbeit im Sinne der Tourismusstrategie zu erarbeiten.

 

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen, die die feste Absicht haben, ihre touristischen Strukturen im Sinne eines Tourismus Service-Centers (TSC) weiterzuentwickeln und zu professionalisieren. Gesucht werden daher interessierte Kommunen, die bereits erste touristische Kooperationen und gemeinsame Projekte mit anderen Kommunen umsetzen und diese Zusammenarbeit zukünftig auf eine gemeinsame, verbindliche Basis stellen wollen. Geeignete Bewerber können bei der gutachterlichen Konzepterstellung zur Bildung und Umsetzung eines TSC mit einer Landesförderung unterstützt werden.

TSC sind marktfähige, strategisch geführte Einheiten auf lokaler Ebene mit landesweit einheitlich definierten Kernaufgaben. Sie sollen die Effizienz der Tourismusarbeit der lokalen Ebene optimieren, die Ebenen übergreifende Zusammenarbeit stärken und die Kooperation zwischen lokaler Ebene und Leistungsträgern verbessern. Sie werden in der Regel durch Bildung größerer Einheiten auf lokaler Ebene erreicht, die hinsichtlich Handlungsfähigkeit, Schlagkraft und Qualität der Arbeit besonderen Maßstäben und Zielsetzungen entsprechen. Sie können einzelörtlich oder in Kooperation mehrerer Städte und Gemeinden, ihrer touristischen Organisationen sowie privater Leistungsanbieter geführt werden.

Im Rahmen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 wird das TSC-Modell weiterentwickelt. Es wird zukünftig die präferierte Organisationsform für den Tourismus auf der lokalen Ebene sein. Zu den zukünftigen Aufgaben eines TSC gehören unter anderem:

  • Strategische Tourismusentwicklung
  • Produkt- und Qualitätsmanagement
  • Führung der TI
  • Besucherlenkung
  • Infrastrukturentwicklung
  • Vertrieb & Gästeservice
  • Marketing & Kommunikation
  • Koordination & Kooperation


Zur Erfüllung der Aufgaben auf lokaler Ebene bedarf es dabei einer kritischen Größe, die es erlaubt,

  • dem Gast ein attraktives und entsprechend seiner Bedürfnisse umfassendes Angebot zu machen,
  • über genügend personelle Ressourcen und finanzielle Mittel zu verfügen, die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind und
  • eine professionelle Führung der lokalen Struktur und des lokalen Zuständigkeitsgebietes sicherstellen zu können.


Für die Größe von TSC wurden daher Mindestkriterien entwickelt, die eine effiziente und wirtschaftliche Arbeitsweise kommunaler Tourismusstellen ermöglichen. Ziel der TSC-Bildung ist es, dementsprechende Strukturen zu entwickeln und umzusetzen. TSC sind durch die folgenden Mindestkriterien gekennzeichnet (Auszug):

  • 150.000 Übernachtungen gemäß amtlicher Statistik
    Landkreis Kusel 2019: 97.198 Übernachtungen und 957 Betten
    FVZV Pfälzer Bergland 2018: 363.433 Übernachtungen und 3.148 Betten
  • 1.500 Gästebetten gemäß amtlicher Statistik
  • 3 Vollzeitäquivalente im Destinationsmanagement, mit entsprechenden Qualifikationen, zzgl. Personal im Gästeservice, je nach Tourismusaufkommen
  • 250 TEUR Gesamtbudget p.a.
  • 50 TEUR p.a. eigenes Marketing-/Maßnahmenbudget
  • 50 TEUR Einnahmen aus freiwilligen Marketingbeteiligungen
  • Orientierung an geographisch-topographischen Grenzen, klar abgegrenztes, verbindliches Zuständigkeitsgebiet
  • Größe max. 30-45 Pkw-Minuten Durchmesser
  • Wahrnehmbarkeit als Teilregion der Region

Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben und Ziele der Tourismusstrategie 2025 haben der Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V. (THV) und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) dieses Angebot entwickelt, das den Kommunen dabei hilft, größere touristische Organisationseinheiten im Sinne eines Touristischen Service Centers (TSC) zu entwickeln. Die Orte erhalten Unterstützung bei Struktur-, Organisations- und Finanzierungfragen durch ausgewiesene Experten, die den Prozess fachlich entwickeln und den Weg zum TSC moderieren und begleiten.

Die Kosten für diesen Prozess in Höhe von maximal 30.000 € (brutto) können bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen durch eine Landesförderung unterstützt werden. Von den Kommunen ist ein Eigenanteil von 20 % zu tragen. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Voraussetzung ist eine Bewilligung der Fördermittel durch das MWVLW.

Wichtige Voraussetzung zur Teilnahme an einem TSC Prozess ist ein Beschluss der politischen Gremien, die TSC-Bildung ernsthaft umsetzen zu wollen. Ihren gemeinsamen Willen zur Bildung eines TSC bringen die Projektpartner in einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung zum Ausdruck. Die Praxis zeigt, dass die konkrete Umsetzung eines TSC ein langwieriger Prozess ist, der sich zum Teil über mehrere Jahre erstreckt. Dieser Aufruf dient dazu, interessierte und geeignete Bewerber zur Durchführung eines TSC-Prozesses zu finden.

In einem ersten Termin mit Herrn Hollmann vom Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V. (THV) und den Tourimussachbearbeitern der Verbandsgemeinden am 05.07.2022 wurde der Prozess und die mögliche Antragsstellung besprochen.

 

Bis zum 31.07.2022 muss eine Bewerbung an den Tourismus und -Heilbäderverband e.V. erfolgen.

Kommt der THV zu dem Schluss unseren TSC Prozess zu fördern müssen im nächsten Schritt Kooperationsvereinbarungen mit allen Beteiligten Kommunen geschlossen werden. Nach Rückmeldung des THV werden wir die weiteren Prozesse abstimmen und ggfs. wieder zur Beratung vorlegen.

 

Herr Philipp Gruber erläuterte die Beschlussvorlage.

 

Herr Christoph Lothschütz (CDU) befürwortete das Vorhaben um ein einheitliches Werbebild zu erhalten und die Kräfte zu bündeln, damit man im Verbund der Pfalztouristik „nicht untergehe“.

 

Herr Andreas Müller (SPD) regte eine Abstimmung mit den Ort- und Verbandsbürgermeistern sowie die vorherige Prüfung an, ob der Landkreis die erforderlichen Personalstrukturen überhaupt bereitstellen könne.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass zunächst einmal die Untersuchung durchgeführt werden solle und man dann gemeinsam mit den Partnern die Strukturen aufbauen wolle.

 

Herr Dr. Wolfgang Frey fragte, ob man bereits jetzt die Kooperationen angehen wolle oder erst später.

 

Herr Gruber antwortete, dass dies im zweiten Schritt erfolgen solle, man aber bereits jetzt mit den möglichen Partnern in Kontakt stehe.

 

Da keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen mehr vorlagen leitete der Vorsitzende zur Beschlussfassung über.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0