Sitzung: 22.07.2022 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1288/2022
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt die grundhafte
Sanierung des Glan Blies Radweges im Bereich Waldmohr bis Niedermohr mit der
Bodenbeschaffenheit einer Asphaltdeckschicht zu planen und einen Förderantrag
für das Förderprogramm „Stadt und Land“ zu erstellen.
Im
Zeitraum 2021-2023 fördert der Bund die Länder und Kommunen bei Investitionen
in den Radverkehr mit insgesamt bis zu 657 Millionen Euro im Rahmen des
Sonderprogrammes des Bundes zur Förderung der Radinfrastruktur „Stadt und
Land“.
Die
Finanzhilfen können insbesondere eingesetzt werden für den Neu-, Um- und Ausbau
von eigenständigen Radwegen.
Der Landkreis Kusel beabsichtigt einen Förderantrag für die
grundhafte Sanierung des Glan-Blies Radweges auf einer Länge von 13,5 km im
Abschnitt Waldmohr bis Niedermohr sowie die Sanierung der Tragschichten der
Brückenbauwerke zu stellen.
Nach Rücksprache mit dem für die Förderung zuständigen
Landesbetrieb Mobilität in Koblenz ist eine Förderung mit einem Fördersatz von
90 % möglich.
Bevor der Förderantrag fertiggestellt bzw. die Gesamtkosten
geschätzt und der Planungsauftrag vergeben werden kann, muss eine
Ausführungsvariante abgestimmt werden. Hierzu wurden die Vor- und Nachteile und
Kosten der Ausführung als wassergebundene Deckschicht und Asphaltdeckschicht
abgewogen.
Wassergebundene
Deckschicht |
|
Vorteile |
Nachteile |
im Vergleich
zur Asphaltdeckschicht ca. 50%
günstiger in ihrer Herstellung. Die bauliche Ausführung im Bereich von
Wurzelwerk gestaltet sich einfacher
und ist im Falle eines Aufbruchs mit weniger Aufwand wieder auszubessern. fügt sich im
Vergleich zur unbehandelten Asphaltschicht erheblich besser in das Landschaftsbild ein. geringere
Oberflächenerhitzung. Infolgedessen kann der Radweg auch an wärmeren Tagen uneingeschränkt genutzt werden. keine
Vollversiegelung der Oberfläche. Diese Variante steht somit im Einklang mit natur- und
umweltschutzrechtlichen Belangen. |
hat dem Wert
der Abschreibungstabelle entsprechend eine geringere Nutzungsdauer (10 Jahre) Bei
fachgerechter Instandhaltung ist eine jährliche Bearbeitung der Oberfläche
erforderlich. Hat aufgrund
der Beschaffenheit einen erhöhten
Rollwiederstand und ist nicht für alle Fahrräder geeignet (Rennrad). |
Asphaltdeckschicht |
|
Vorteile |
Nachteile |
Bietet einen besseren Fahrkomfort und eignet sich für
einen größeren Nutzerkreis. Hat bei
fachmännischer Instandhaltung eine höhere Nutzungsdauer (Gem. AfA-Tabelle 15 Jahre) Der Aufwand
für den Winterdienst ist geringer. |
Herstellungskosten im
Vergleich zur wassergebundenen Deckschicht doppelt so teuer. Aufgrund der vollständigen Oberflächenversiegelung ist
eine Versickerung von Wasser in diesem Bereich ausgeschlossen. Um eine Rand-
Unterspülung zu vermeiden, muss zusätzlich
eine geführte Entwässerung hergestellt
werden. Durch die
vollständige Versiegelung sind naturschutzrechtliche
Belange betroffen, welche von der unteren Naturschutzbehörde bereits mit
Bedenken beurteilt wurden. Eingriffe
in die Natur und Landschaft machen gem. § 14 BNatSchG eine weiterführende
Planung erforderlich. Da
eine wassergebundene Deckschicht zur Funktionserfüllung ausreichend ist, muss
die Notwendigkeit eine Vollversiegelung fachgutachterlich begründet werden. Vor dem
Hintergrund der höheren Erhitzung
ist der Weg an warmen Tagen nur eingeschränkt
nutzbar. Um eine lange
Nutzungsdauer zu gewährleisten ist die konsequente Freihaltung des
Lichtraumprofiles erforderlich um Wurzelaufbrüche zu verhindern. |
Vergleich Herstellungskosten:
|
wassergebunden |
asphaltiert |
asphaltiert
|
Nutzungsdauer |
10
Jahre |
15
Jahre |
15
Jahre |
Herstellungskosten |
1.452.915,10
€ |
2.799.861,35
€ |
2.799.861,35
€ |
Instandhaltungskosten |
817.000,00
€ |
637.500,00
€ |
1.297.500,00
€ |
Gesamtsumme |
2.269.915,10
€ |
3.437.361,35
€ |
4.097.361,35
€ |
+ 5
Jahre Differenzausgleich |
1.861.415,10
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
Gesamtsumme Weg |
4.131.330,20
€ |
3.437.361,35
€ |
4.097.361,35
€ |
Bauwerksoberbau (Brücken) |
1.769.504,07
€ |
1.769.504,07
€ |
1.769.504,07
€ |
Summe Gesamt |
5.900.834,27
€ |
5.206.865,42
€ |
5.866.865,42
€ |
Förderung 90 % |
5.310.750,84
€ |
4.686.178,88
€ |
5.280.178,88
€ |
Eigenanteil |
590.083,43
€ |
520.686,54
€ |
586.686,54
€ |
Vergleich jährliche Unterhaltungskosten:
|
wassergebunden |
asphaltiert |
asphaltiert inkl. LRP |
Winterdienst |
15.600,00
€ |
11.700,00
€ |
11.700,00
€ |
Jährliche
Bearbeitung |
40.000,00
€ |
8.400,00
€ |
8.400,00
€ |
Geräte/Lohn |
10.500,00
€ |
6.800,00
€ |
6.800,00
€ |
Grün-
und Baumschnitt |
15.600,00
€ |
15.600,00
€ |
15.600,00
€ |
LRP |
0,00
€ |
0,00
€ |
44.000,00
€ |
Summe
Gesamtstrecke |
81.700,00
€ |
42.500,00
€ |
86.500,00
€ |
Summe
je Kilometer (12,9) |
6.333,33
€ |
3.294,57
€ |
6.705,43
€ |
Herr Philipp
Gruber, zuständiger Referatsleiter der Kreisverwaltung, erläuterte den
Sachverhalt nach einer kurzen Einleitung durch den Vorsitzenden eingehend. Es
entwickelte sich eine Debatte bei der Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die
Grünen) für die wassergebundene Deckschicht argumentierte. Anschließend leitete
der Vorsitzende zur Beschussfassung über.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
1 |
0 |