TOP Ö 3: Sanierung Glan-Blies Radweg

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt die grundhafte Sanierung des Glan Blies Radweges im Bereich Waldmohr bis Niedermohr mit der Bodenbeschaffenheit einer Asphaltdeckschicht zu planen und einen Förderantrag für das Förderprogramm „Stadt und Land“ zu erstellen.

 


Im Zeitraum 2021-2023 fördert der Bund die Länder und Kommunen bei Investitionen in den Radverkehr mit insgesamt bis zu 657 Millionen Euro im Rahmen des Sonderprogrammes des Bundes zur Förderung der Radinfrastruktur „Stadt und Land“.

Die Finanzhilfen können insbesondere eingesetzt werden für den Neu-, Um- und Ausbau von eigenständigen Radwegen.

 

Der Landkreis Kusel beabsichtigt einen Förderantrag für die grundhafte Sanierung des Glan-Blies Radweges auf einer Länge von 13,5 km im Abschnitt Waldmohr bis Niedermohr sowie die Sanierung der Tragschichten der Brückenbauwerke zu stellen.

 

Nach Rücksprache mit dem für die Förderung zuständigen Landesbetrieb Mobilität in Koblenz ist eine Förderung mit einem Fördersatz von 90 % möglich.

 

Bevor der Förderantrag fertiggestellt bzw. die Gesamtkosten geschätzt und der Planungsauftrag vergeben werden kann, muss eine Ausführungsvariante abgestimmt werden. Hierzu wurden die Vor- und Nachteile und Kosten der Ausführung als wassergebundene Deckschicht und Asphaltdeckschicht abgewogen.

 

Wassergebundene Deckschicht

Vorteile

Nachteile

im Vergleich zur Asphaltdeckschicht ca. 50% günstiger in ihrer Herstellung.

 

Die bauliche Ausführung im Bereich von Wurzelwerk gestaltet sich einfacher und ist im Falle eines Aufbruchs mit weniger Aufwand wieder auszubessern.

 

fügt sich im Vergleich zur unbehandelten Asphaltschicht erheblich besser in das Landschaftsbild ein.

 

geringere Oberflächenerhitzung. Infolgedessen kann der Radweg auch an wärmeren Tagen uneingeschränkt genutzt werden.

 

keine Vollversiegelung der Oberfläche. Diese Variante steht somit im Einklang mit natur- und umweltschutzrechtlichen Belangen.

hat dem Wert der Abschreibungstabelle entsprechend eine geringere Nutzungsdauer (10 Jahre)

 

Bei fachgerechter Instandhaltung ist eine jährliche Bearbeitung der Oberfläche erforderlich.

 

Hat aufgrund der Beschaffenheit einen erhöhten Rollwiederstand und ist nicht für alle Fahrräder geeignet (Rennrad).

 

 

 

 




Asphaltdeckschicht

Vorteile

Nachteile

Bietet einen besseren Fahrkomfort und eignet sich für einen größeren Nutzerkreis.

 

Hat bei fachmännischer Instandhaltung eine höhere Nutzungsdauer (Gem. AfA-Tabelle 15 Jahre)

 

Der Aufwand für den Winterdienst ist geringer.

 

 

Herstellungskosten im Vergleich zur wassergebundenen Deckschicht doppelt so teuer.

 

Aufgrund der vollständigen Oberflächenversiegelung ist eine Versickerung von Wasser in diesem Bereich ausgeschlossen. Um eine Rand- Unterspülung zu vermeiden, muss zusätzlich eine geführte Entwässerung hergestellt werden.

 

Durch die vollständige Versiegelung sind naturschutzrechtliche Belange betroffen, welche von der unteren Naturschutzbehörde bereits mit Bedenken beurteilt wurden.

Eingriffe in die Natur und Landschaft machen gem. § 14 BNatSchG eine weiterführende Planung erforderlich.

Da eine wassergebundene Deckschicht zur Funktionserfüllung ausreichend ist, muss die Notwendigkeit eine Vollversiegelung fachgutachterlich begründet werden.

 

Vor dem Hintergrund der höheren Erhitzung ist der Weg an warmen Tagen nur eingeschränkt nutzbar.

 

Um eine lange Nutzungsdauer zu gewährleisten ist die konsequente Freihaltung des Lichtraumprofiles erforderlich um Wurzelaufbrüche zu verhindern.

 

Vergleich Herstellungskosten:

 

wassergebunden

asphaltiert

asphaltiert
inkl. Freihaltung Lichtraumprofil

Nutzungsdauer

10 Jahre

15 Jahre

15 Jahre

Herstellungskosten

1.452.915,10 €

2.799.861,35 €

2.799.861,35 €

Instandhaltungskosten

817.000,00 €

637.500,00 €

1.297.500,00 €

Gesamtsumme

2.269.915,10 €

3.437.361,35 €

4.097.361,35 €

+ 5 Jahre Differenzausgleich

1.861.415,10 €

0,00 €

0,00 €

Gesamtsumme Weg
Differenzausgleich

4.131.330,20 €

3.437.361,35 €

4.097.361,35 €

Bauwerksoberbau (Brücken)

1.769.504,07 €

1.769.504,07 €

1.769.504,07 €

Summe Gesamt

5.900.834,27 €

5.206.865,42 €

5.866.865,42 €

Förderung 90 %

5.310.750,84 €

4.686.178,88 €

5.280.178,88 €

Eigenanteil

590.083,43 €

520.686,54 €

586.686,54 €


Vergleich jährliche Unterhaltungskosten:

 

wassergebunden

asphaltiert

asphaltiert  inkl. LRP

Winterdienst

15.600,00 €

11.700,00 €

11.700,00 €

Jährliche Bearbeitung

40.000,00 €

8.400,00 €

8.400,00 €

Geräte/Lohn

10.500,00 €

6.800,00 €

6.800,00 €

Grün- und Baumschnitt

15.600,00 €

15.600,00 €

15.600,00 €

LRP

0,00 €

0,00 €

44.000,00 €

Summe Gesamtstrecke

81.700,00 €

42.500,00 €

86.500,00 €

Summe je Kilometer (12,9)

6.333,33 €

3.294,57 €

6.705,43 €

 

 

Herr Philipp Gruber, zuständiger Referatsleiter der Kreisverwaltung, erläuterte den Sachverhalt nach einer kurzen Einleitung durch den Vorsitzenden eingehend. Es entwickelte sich eine Debatte bei der Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen) für die wassergebundene Deckschicht argumentierte. Anschließend leitete der Vorsitzende zur Beschussfassung über.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

1

0