TOP Ö 1: Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges durch die VG Oberes Glantal: Tanklöschfahrzeug 4000 (TLF4000) für die Feuerwehreinheit Schönenberg-Kübelberg
hier: Kostenbeteiligung des Landkreises im Rahmen der Zuständigkeit für den überörtlichen Brandschutzund den Katastrophenschutz gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 LBKG i.V.m. § 5 FwVO

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die Beschaffung eines TLF 4000 durch die VG Oberes Glantal mit einem 50 %-Anteil zu bezuschussen.

 


Gemäß Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz (FwVO) hat der Landkreis Ausrüstung und Einrichtungen für den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie den Katastrophenschutz bereitzuhalten.

 

Hierzu zählen auch Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 3 FwVO). Daher hatte der Landkreis 1990 ein entsprechendes Tanklöschfahrzeug 24/50 (Vorgängerversion des heutigen TLF4000) beschafft und bei der Feuerwehreinheit Schönenberg-Kübelberg stationiert, um den südlichen Bereich des Landkreises, auch mit entsprechenden Autobahnabschnitten, abzudecken. Dieses Fahrzeug ist nun altersbedingt zu ersetzen.

 

Die VG Oberes Glantal beabsichtigt, ein TLF 4000 als Ersatz für dieses – auch überörtlich eingesetzten Fahrzeuges – zu beschaffen. Der Auftrag soll noch 2022 erteilt werden, um eine Fertigstellung und Auslieferung bis 2024 zu ermöglichen. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit soll dieses Fahrzeug durch die VG Oberes Glantal und den Landkreis Kusel gemeinsam beschafft werden. Damit erfüllt der Landkreis auch seine gesetzliche Aufgabe (siehe oben) zur Vorhaltung eines solchen Tanklöschfahrzeugs. Wie bei gemeinsamen Beschaffungen von Fahrzeugen und Geräten mit den Verbandsgemeinden üblich soll auch hier eine Kostenteilung von jeweils 50 : 50 erfolgen.

Die Kostenschätzung geht derzeit – basierend auf den Vergabeerfahrungen anderer Feuerwehren im Land sowie aktueller Preiserkundung – von einem Auftragswert in Höhe von rund 400.000 € brutto aus. Bisherig war im Finanzplan des Landkreises eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 103.500 € für einen Investitionszuschuss im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen. Diese ist aufgrund neuerer Preisentwicklungen entsprechend anzupassen. Aufgrund der derzeitigen Bau- und Lieferzeiten kann mit einer Auslieferung und somit Fälligkeit des Investitionszuschusses nicht vor 2024 gerechnet werden. Von folgender Berechnung ist auszugehen:
  

Kosten TLF 4000                               400.000 €
Zuschuss Land (Antrag VG OG)         93.000 €
Anteil VG OG 50 %                            153.500 €
Anteil Landkreis 50 %                        153.500 €

Die Verwaltung empfiehlt die Fahrzeugbeschaffung der VG Oberes Glantal mit einem 50 %- Anteil zu bezuschussen. Über den Einsatz und die Unterhaltung des Fahrzeugs ist mit der VG eine Überlassungsvereinbarung abzuschließen.

Der Vorsitzende stellte den Sachverhalt kurz vor und ging nochmals auf die Kostenverteilung ein. Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal und der Landkreis teilen sich die ungedeckten Kosten entsprechend der Beschlussvorlage.

Da keine Fragen oder Wortmeldungen vorlagen, leitete er anschließend zur Beschlussfassung über.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

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