Sitzung: 25.04.2022 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1263/2022
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt, die Beschaffung eines TLF 4000 durch die
VG Oberes Glantal mit einem 50 %-Anteil zu bezuschussen.
Gemäß Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz (FwVO) hat der Landkreis
Ausrüstung und Einrichtungen für den überörtlichen Brandschutz, die
überörtliche Allgemeine Hilfe sowie den Katastrophenschutz bereitzuhalten.
Hierzu zählen auch Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Ziffer
3 FwVO). Daher hatte der Landkreis 1990 ein entsprechendes Tanklöschfahrzeug
24/50 (Vorgängerversion des heutigen
TLF4000) beschafft und bei der Feuerwehreinheit Schönenberg-Kübelberg
stationiert, um den südlichen Bereich des Landkreises, auch mit entsprechenden
Autobahnabschnitten, abzudecken. Dieses Fahrzeug ist nun altersbedingt zu
ersetzen.
Die VG Oberes Glantal beabsichtigt, ein TLF
4000 als Ersatz für dieses – auch überörtlich eingesetzten Fahrzeuges – zu
beschaffen. Der Auftrag soll noch 2022 erteilt werden, um eine Fertigstellung
und Auslieferung bis 2024 zu ermöglichen. Im Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit soll dieses Fahrzeug durch die VG Oberes Glantal und den Landkreis
Kusel gemeinsam beschafft werden. Damit erfüllt der Landkreis auch seine
gesetzliche Aufgabe (siehe oben) zur
Vorhaltung eines solchen Tanklöschfahrzeugs. Wie bei gemeinsamen Beschaffungen
von Fahrzeugen und Geräten mit den Verbandsgemeinden üblich soll auch hier eine
Kostenteilung von jeweils 50 : 50 erfolgen.
Die Kostenschätzung geht derzeit – basierend auf den Vergabeerfahrungen anderer
Feuerwehren im Land sowie aktueller Preiserkundung – von einem Auftragswert in
Höhe von rund 400.000 € brutto aus. Bisherig war im Finanzplan des Landkreises
eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 103.500 € für einen
Investitionszuschuss im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen. Diese ist aufgrund
neuerer Preisentwicklungen entsprechend anzupassen. Aufgrund der derzeitigen
Bau- und Lieferzeiten kann mit einer Auslieferung und somit Fälligkeit des
Investitionszuschusses nicht vor 2024 gerechnet werden. Von folgender
Berechnung ist auszugehen:
Kosten
TLF 4000 400.000
€
Zuschuss Land (Antrag VG OG)
93.000 €
Anteil VG OG 50 % 153.500
€
Anteil Landkreis 50 % 153.500
€
Die
Verwaltung empfiehlt die Fahrzeugbeschaffung der VG Oberes Glantal mit einem 50
%- Anteil zu bezuschussen. Über den
Einsatz und die Unterhaltung des Fahrzeugs ist mit der VG eine
Überlassungsvereinbarung abzuschließen.
Der Vorsitzende
stellte den Sachverhalt kurz vor und ging nochmals auf die Kostenverteilung
ein. Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal und der Landkreis teilen sich die
ungedeckten Kosten entsprechend der Beschlussvorlage.
Da keine Fragen
oder Wortmeldungen vorlagen, leitete er anschließend zur Beschlussfassung über.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
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- |