TOP Ö 4: Kreisstraßen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, wie von der Verwaltung und dem LBM vorgeschlagen, den

Auftrag über die Arbeiten/Leistungen zur Traglasterhöhung auf der Kreisstraße K 42 und der Durchlasserneuerung an der K 53 an den Bieter mit dem annehmbarsten und wirtschaftlichsten Angebot, die Firma Otto Jung GmbH & CO.KG, Sien/Nahe zum Angebotspreis von -brutto- 232.038,98 €  (Anteil des Landkreises Kusel -brutto- 230.327,38 €) zu vergeben.

 


K 42:

Die Kreisstraße K 42 ist auf einem Teilabschnitt von ca. 1400 m (Stat. 0,480 bis Stat. 1,900) in einem schlechten baulichen Zustand und hat keinen ausreichend tragfähigen Aufbau.

Die Fahrbahn ist geprägt durch viele Risse und Verdrückungen, wodurch eindringende Feuchtigkeit den Untergrund aufweicht und im Winter zu immer weiteren Frostaufbrüchen führt.

Zur Beseitigung der Schäden und Erhöhung der Traglast sollen eine Binderschicht

und eine Deckschicht im Hocheinbau aufgebracht werden.

Mit der jetzt vorgesehenen Baumaßnahme kann der vorhandene tragfähige Fahrbahn-

unterbau gesichert sowie die Tragfähigkeit  und Verkehrssicherheit der Straße für weitere Jahre aufrecht erhalten werden.

Ein Baurechtsverfahren ist nicht erforderlich, da die Fahrbahn in der vorhandenen Breite nicht verändert wird.

 

K 53:

Der Durchlass in der Nähe der Ortslage Grumbach (bei Stat. 1+855) ist einem schlechten Zustand und nicht mehr ausreichend funktionsfähig. Durch den Abbruch des bestehenden Sandsteindurchlasses und die Einbringung einer Betonrohrleitung (DN 600) wird wieder ein störungsfreier Durchfluss gewährleistet.

 

 

Die Traglasterhöhungsmaßnahme der K 42 sowie die Erneuerung des Durchlasses an der  

K 53 wurden durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Kaiserslautern als eine Gesamtmaßnahme öffentlich ausgeschrieben.

 

Als Ausführungsbeginn ist die erste Novemberhälfte vorgesehen.

 

Zum Eröffnungstermin am 15.10.2012 haben 6 Firmen ein Angebot abgegeben.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote ergab bei den fünf günstigsten Bietern folgende Reihenfolge:

                       

Bieter

Angebotssumme

-brutto-

 

 

1. Fa. Otto Jung, Sien/Nahe

232.038,98 €

2. Fa. Juchem, Niederwörresbach

246.094,32 €

3. Fa. Thomas, Kirchberg

282.852,67 €

4. Fa. Faber, Alzey

288.567,18 €

5. Fa. Peter Gross, St. Ingbert

297.186,17 €

 

Die fachtechnische und rechnerische Prüfung hat ergeben, dass das Angebot der Firma Otto Jung GmbH & CO.KG, vollständig ausgefüllt und nicht zu beanstanden ist. Die Firma Otto Jung hat das wirtschaftlichste Angebot mit einer geprüften Gesamtangebotssumme von -brutto- 232.038,98 € abgegeben.

 

Die Firma Otto Jung GmbH & CO.KG besitzt die für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Leistungsfähigkeit und bietet auf Grund Ihrer Erfahrung die Gewähr für eine fach- und termingerechte Arbeitsausführung.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher in Verbindung mit dem LBM, die Vergabe der Leistungen zur Traglasterhöhung auf der K 42 und der Durchlasserneuerung an der K 53 an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten/günstigsten Gesamtangebot, die Firma Otto Jung, Sien / Nahe.

 

Die Zuschlagsfrist endet am 12.11.2012

 

 

Die Angebotssumme verteilt sich auf die Maßnahmen wie folgt:

 

K 42,    Landkreis Kusel                                              206.648,93 €

            Verbandsgemeindewerke Wolfstein                      897,21 €

            Land Rheinland-Pfalz                                            814,39 €  

K 53,    Landkreis Kusel                                                23.678,45 €

                                                                                    232.038,98 €

 

Die Maßnahme zur Traglasterhöhung auf der K 42 ist förderfähig.

Eine Zuwendung in Höhe von 70 v.H. (65 v.H. + 5 v.H.) der zuwendungsfähigen Kosten von ca. 206.648,93 € ist zugesagt. Die voraussichtliche Zuwendungssumme beträgt ca. 145.000 €, der Eigenanteil des Landkreises ca. 62.000 €.

 

Im Bauprogramm des Landkreises sind unter der Haushaltsstelle 54201.096 hierfür, wie vom Landesbetrieb (LBM) Kaiserslautern geschätzt, 250.000,00 € im HH-Jahr 2012 eingeplant.

 

 

Die Maßnahme Durchlasserneuerung an der K 53 ist als reine Unterhaltungsmaßnahme nicht förderfähig. Hierfür hat der LBM Baukosten in Höhe von 26.000,00 € geschätzt, die entsprechend im Haushaltsansatz 54201.5233 für das HH-Jahr 2012 berücksichtigt sind.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0