TOP Ö 4: Haushaltsvollzug 2012

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes erklärte der Vorsitzende, dass mit Schreiben vom 28.08.2012 die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Landkreises Kusel für das Haushaltsjahr 2012 den Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite sowie der Verpflichtungsermächtigungen unter Bedingungen genehmigt habe. Im Gegensatz zu einigen anderen Gebietskörperschaft sei die Genehmigung ohne die Verpflichtung zur Reduzierung des Haushaltsdefizits ergangen. Jedoch habe die Aufsichtsbehörde den Einnahmeansatz „Zuwendungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds“ beanstandet und in diesem Zusammenhang gefordert, den Kreisumlagehebesatz im nächsten Haushaltsjahr deutlich anzuheben. Den Mitgliedern des Kreisausschusses war ein Abdruck des Schreibens der Aufsichtbehörde ausgeteilt.

 

Im Rahmen der nachfolgenden Diskussion kritisierte Frau Katharina Büdel (FDP) die Forderung der Aufsichtsbehörde und wies auf die Konsequenzen für die Ortsgemeinden hin. Herr Dr. Stefan Spitzer (CDU) und Herr Klaus Müller (SPD) erklärten, dass die Handhabung, dass sich die Verbandsgemeinden im Landkreis Kusel an den Realschulen plus finanziell beteiligen bzw. die alleinige Trägerschaft der Schulen übernommen haben, bei der Ermittlung des Hebesatzes berücksichtigt werden müsse. Abschließend erklärte der Vorsitzende, dass die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Kreistags behandelt werden solle. 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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