TOP Ö 6: Anpassung der Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel, mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungen.

 


Das Jugendamt hat im Jahr 2021 gemeinsam mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ISM) eine Sozialraumanalyse im Landkreis Kusel durchgeführt und die Erkenntnisse im Hinblick auf die Kitas in eine Konzeption überführt. Zweck der Konzeption ist die bestmögliche Steuerung der Mittelverwendung aus dem Sozialraumbudget des Landes Rheinland-Pfalz, welches zur Deckung von personellen Bedarfen zugewiesen wird, die aufgrund des Sozialraums oder anderer besonderer Bedarfe entstehen können. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.06.2021 diese Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel beschlossen.

Im Rahmen der Implementierung der Konzeptbausteine hat sich gezeigt, an welchen Stellen noch Optimierungsbedarf besteht. Für eine erste Evaluation und Überarbeitung war ohnehin der Zeitraum von 2 Jahren vorgesehen. Nun hat sich jedoch gezeigt, dass kleinere Anpassungen bereits jetzt erforderlich werden um die Mittel auch in diesem Evaluationszeitraum bestmöglich zu nutzen. Es handelt sich dabei um folgende Anpassungen:

 

1)    Verlängerung der Besitzstandswahrung im Bereich der Interkulturellen Fachkräfte um ein weiteres Jahr bis vorerst zum 31.07.2023. Gleichzeitig wird geprüft inwiefern das Modell der IKF auch weiterhin dauerhafter Bestandteil der Konzeption sein kann. Die Rückmeldungen aus den betroffenen Einrichtungen haben gezeigt, dass weiterhin erhöhte Bedarfe aufgrund besonderer Anforderungen bestehen. Die Verlängerung der Befristung soll genutzt werden um eine weitere konzeptionelle Einbindung zu prüfen.

 

2)    Weiterführung des erhöhten Leitungsdeputates für die Zusammenarbeit mit der Kita-Sozialarbeit im Umfang von 4 Wochenstunden je Kita ebenfalls bis zum 31.07.2023. Die erhöhten Anforderungen durch die Corona-Pandemie sowie die Umstellung auf das neue Kindertagesstättengesetz haben viele Ressourcen beansprucht, sodass eine Fortführung angezeigt ist. Gleichzeitig wird geprüft in welchem Umfang das Stundenkontingent dauerhaft ausgestaltet sein wird.

Für die Verlängerung der Förderung der Zusatzkräfte für interkulturelle Arbeit in den Kindertagesstätten und für das weiterhin erhöhte Leitungsdeputat entstehen Gesamtkosten in Höhe von rd. 430.000 Euro/Jahr, welche mit 60 % vom Land finanziert werden. Wenngleich die zur Verfügung stehenden Budgetmittel des Landes somit weitgehend ausgeschöpft sind, wird im Rahmen der in 2023 vorgesehenen Evaluation der sozialräumlichen Bedarfe neben den o.g. Konzeptbausteinen der Konzeptbaustein „Personal-Pool“ zu überprüfen sein, dessen Umsetzung frühestens für das Jahr 2022 vorgesehen war. Dieser Projektansatz wurde trotz weiterer Konkretisierungen, die u.a. angesichts der aktuellen Situation ein mobiles Eltern-Kind-Gruppenangebot für Geflüchtete aus der Ukraine zum Gegenstand hatte, seitens des Landesamtes nicht als förderfähig anerkannt bzw. auf die Kita-Sozialarbeit verwiesen.

 

Herr Marc Wolf ging kurz auf die Beschlussvorlage und die früheren Beratungen im Jugendhilfeausschuss zu dem Thema ein. Mit dem vorgelegten Beschlussvorschlag sei man auf die Anregungen aus dem Ausschuss eingegangen und wolle daher die Besitzstandswahrung bei den Interkulturellen Fachkräften nochmals verlängern. Außerdem sei laut Konzeption die Reduzierung des Leitungsdeputats im Zusammenhang mit der Kita-Sozialarbeit auf 2 Wochenstunden vorgesehen gewesen. Diese wolle man nunmehr ebenfalls im bisherigen Umfang weiterführen. Anschließend berichtete er über die Eltern-Kind-Angebote für Geflüchtete aus der Ukraine und informierte, dass bislang 13 ukrainischen Kinder in Einrichtungen, -überwiegend im Südkreis- betreut werden.

 

Frau Margot Schillo fragte, ob es möglich sei in einer der nächsten Sitzungen nochmals genauer über das Sozialraumbudget und deren Verwendung zu berichten. Insbesondere gehe es ihr um die Frage, inwieweit Kita`s ohne genehmigtes Sozialraumbudget durch die Fachkräfte an den Einrichtungen unterstützt werden können, an denen Kita-Sozialarbeit durchgeführt werde.

 

Frau Carmen Gutendorf antwortete, dass lediglich eine punktuelle Beratung des „Teams“, jedoch keine konkrete Sozialarbeit im Rahmen der Unterstützung durch andere Einrichtungen möglich sei und Herr Marc Wolf ergänzte, dass die sozialräumlichen Bedarfe ohnehin planmäßig in 2023, und somit vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Termin, nochmals überprüft und dem Gremium vorgestellt werde.

 

Frau Tatiana Russello trug im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes noch einige Informationen und Hinweise aus dem Kreiselternausschuss vor und Frau Ute Mehrhof berichtete insbesondere aus der Praxis über die Arbeit der interkommunalen Fachkräfte und befürwortete ausdrücklich die Fortführung.

 

Anschließend leitete der Vorsitzende zur Beschlussfassung über.

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

0