TOP Ö 5: Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel
a) Fortsetzung der Ausweitung und Erhöhung der Förderung infolge der Corona-Krise
b) Etablierung von Tagesveranstaltungen im Rahmen des Förderbereichs „Projekttagen ohne Übernachtungen“

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen,

 

a)    die Verlängerung der Ausweitung und Erhöhung der Förderung im Rahmen der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel, bis 31.12.2022 und

b)    die dauerhafte Etablierung von Tagesveranstaltungen im Rahmen des förderfähigen Bereichs der Projekttagen ohne Übernachtungen und entsprechende Anpassung der Richtlinie.

 


Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 1. Juli 2020 wurde im Zuge der Corona-Krise die Förderung der Jugendarbeit für das zweite Halbjahr 2020 ausgeweitet und erhöht. Hintergrund der Maßnahme war, Angebote für junge Menschen im Rahmen der vorhandenen Strukturen stärker zu fördern und auch einen finanziellen Ausgleich für die Träger für den Einnahmeausfall im 1. Halbjahr 2020 zu schaffen. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurde die Änderung der Richtlinien danach noch zweimal, zuletzt bis einschließlich der Sommerferien 2022, verlängert.

 

Zusammen mit den im Rahmen des Ferienprogramms des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz beschlossenen Änderungen der VV-JuFöG sollte somit ein Beitrag geleistet werden, damit junge Menschen vor allem auch in den bevorstehenden Ferien, Angebote der Jugendarbeit nutzen konnten.

 

Hierzu wurde die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel in folgenden Punkten geändert:

 

-      Förderungsfähigkeit: Änderung des Betreuungsschlüssels je angefangener Teilnehmerzahl auf 5 analog des geänderten Betreuungsschlüssels nach VV-JuFöG (Bei diesen Maßnahmen kann je 5 angefangener Teilnehmerzahl eine betreuende Person (Mindestalter 16 Jahre) mit gefördert werden; vorher 7 : 1)

-      Anhebung der Förderung pro Tag und Teilnehmer von Freizeiten/Soziale Bildung von 2 auf 4 Euro.

-      Anhebung der Förderung von Projekttagen ohne Übernachtung von 1,50 auf 3 Euro und Reduzierung der Dauer der Maßnahme auf 1 – 10 Tage (vorher 2 – 10 Tage)

 

Aufgrund weiterhin bestehender, starker Verunsicherungen gerade auch im Bereich der Jugendarbeit, sollen die geänderten Regelungen nochmals bis einschließlich der Herbstferien 2022 verlängert werden. Warnungen von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums hinsichtlich einer bevorstehenden nächsten Coronawelle im Herbst und die aktuell unkalkulierbaren Kostensteigerungen in allen Bereichen des täglichen Lebens, erschweren die Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Auch gilt es, die sich in allen Bereichen der Jugendarbeit zeigenden Folgen der Pandemie so gut wie möglich abzufedern. Die Motivation und „Wiederbelebung“ des Engagements junger Menschen in gewohnter Form steht dabei besonders im Fokus. Gerade im Zeitraum von den Sommerferien bis zum Ende der Herbstferien 2021 war eine Erhöhung von Projekten in der Jugendarbeit zu verzeichnen, so dass auch 2022 eine ähnliche Entwicklung zu erwarten ist, die sich in der Förderung der Maßnahmen widerspielt. Die Änderungen hinsichtlich des Betreuungsschlüssels (aktuell 5 TN 1 Betreuer) kommt den rückläufigen Teilnehmerzahlen bei Mehrtagesangeboten von Jugendverbänden entgegen.

 

Neben der befristeten Verlängerung der o.g. Punkte soll als Erkenntnis aus dem veränderten Nutzverhalten infolge der geänderten  Förderung und Reaktion auf bestehende Lebensweltrealitäten, die Dauer der Maßnahme bei den Projekttagen ohne Übernachtungen (Ziffer 5 c) der Richtlinien) dauerhaft auf 1 – 10 Tage (vorher 2 – 10 Tage) reduziert werden. Die Zahl der Projekttage, wo von 39 Anträgen 30 (Stand 31.10.21) als eintägige Maßnahmen stattgefunden haben, zeigt, dass dieses Angebot von den Jugendlichen sehr gut angenommen wird. Diese Art der Förderung eröffnet der Jugendarbeit eine gute Möglichkeit, Kinder und Jugendliche zu erreichen und in dieser intensiven Lebensphase zu motivieren und bedarfsgerechte und der Kinder- und Jugendwelt angepasste Angebote anbieten zu können. Um diese Tagesveranstaltungen dauerhaft zu etablieren, schlägt die Verwaltung vor, diese Ausweitung der Förderung während der Corona-Krise zu verstetigen.

 

Die entstehenden Mehrkosten können durch die entsprechenden Haushaltsmittel ausgeglichen werden.

 

Frau Margot Schillo prognostizierte die Pandemieentwicklung und beantragte die Erweiterung des Förderzeitraumes bis zum Jahresende.

 

Frau Petra Seibert bekräftigte den Vorschlag aus Sicht der Jugendverbände und begrüßte auch die Aufnahme der Tagesveranstaltungen.

 

Der Vorsitzende fragte nach den finanziellen Auswirkungen, wenn man den Förderzeitraum bis zum Jahresende verlängern würde. Herr Thorsten Ellmer bezifferte den zusätzlich benötigten Betrag auf ca. 800 Euro. Der Vorsitzende war einverstanden und leitete zur Beschlussfassung über.