Sitzung: 23.03.2022 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 1123/2021/1
Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten bis zum 1.
April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der
Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des
öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die
Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr.
Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten
Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Im Jahr 2021 übte Landrat Otto Rubly folgende
Nebentätigkeiten/Ehrenämter aus und erhielt dafür folgende Vergütungen:
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
- |
- |
- |