Sitzung: 23.03.2022 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1225/2022/1
Beschluss:
Auf Basis des einstimmigen Grundsatzbeschlusses bezüglich der neuen
Verbandsordnung des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr
Rheinland-Pfalz Süd in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd am 13.12.2021 beschließt der
Kreistag des Landkreises Kusel die in der Anlage 2 zu dieser Vorlage beigefügte
neue Verbandsordnung des ZÖPNV RLP Süd.
Anlage 1 Präsentation 65. Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd am 13.12.2021,
TOP 5 neue Verbandsordnung ZÖPNV RLP Süd
Anlage 2 Verbandsordnung ZÖPNV RLP Süd
Anlage 3 Stimmenverhältnisse ZÖPNV RLP Süd
Vorbemerkungen
Am
13.02.2021 ist das neue Nahverkehrsgesetz (NVG) Rheinland-Pfalz in Kraft
getreten, welches die bisherige gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1995 ersetzt
hat. Die wesentlichen Kernpunkte des neuen NVG sind:
1.
Der Landesnahverkehrsplan (Fertigstellung bis Ende 2023, hierüber
Konkretisierung der ÖPNV-Pflichtaufgabe und der landesweiten Standards des
ÖPNV),
2.
die Schaffung von sogenannten Regionalausschüssen zur ergänzenden
Beratung der Themen des öffentlichen Personennahverkehrs auf regionaler Ebene,
3.
die gesetzliche Etablierung der Verkehrsverbünde, da diese im alten
Gesetz faktisch keine Erwähnung fanden. Der Grund hierfür war, dass im Jahr
1995 (außer einem noch sehr kleinen Verkehrsverbund Rhein-Neckar) in Rheinland-Pfalz
noch keinerlei Verbundstrukturen bestanden.
4.
Weiterentwicklung der bisherigen Zweckverbände
Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und Nord in zwei Zweckverbände
Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und Nord
5.
Grundidee des Gesetzes: „ÖPNV aus einem Guss“ durch enge Kooperation
aller Partner.
Neue Verbandsordnung Zweckverband Öffentlicher
Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd, Grundsatzbeschluss am 13.12.2021
Auf Basis
dieser neuen gesetzlichen Grundlagen entstand das Erfordernis, die bisherige
Verbandsordnung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz
Süd grundlegend zu überarbeiten. Dieser ist heute im Wesentlichen zuständig für
die Planung, Finanzierung und Organisation des Schienenpersonennahverkehrs im
südlichen Rheinland-Pfalz.
Die
Verbandsordnung des neuen Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr
Rheinland-Pfalz Süd (ZÖPNV RLP Süd), der aus dem heutigen Zweckverband
Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) weiterentwickelt
wird, wurde in der Verbandsversammlung des ZSPNV Süd am 13.12.2021 einstimmig
beschlossen. Auf Basis dieses Grundsatzbeschlusses erfolgen nun die Beschlüsse
in den Gremien der bisherigen Mitglieder des ZSPNV Süd sowie der vier neuen
Mitglieder (Städte Bingen, Bad Kreuznach, Ingelheim, Idar-Oberstein) des
künftigen ZÖPNV RLP Süd.
Zentrale Punkte der neuen Verbandsordnung des ZÖPNV
RLP Süd
Die neue
Organisationsstruktur bildet im Wesentlichen die Organisationsveränderungen in
den letzten Jahren ab, da es zum Zeitpunkt des alten Nahverkehrsgesetzes
faktisch keine Verkehrsverbünde gab. Zum besseren Verständnis der künftigen
ÖPNV-Organisationsstruktur ist diese in Anlage
1, Folie 6, grafisch
dargestellt.
Zu den
zentralen Punkten der neuen Verbandsordnung des ZÖPNV RLP Süd, die in der Anlage 2 beigefügt ist, gehören die
folgenden Aspekte:
1.
Hauptziel der neuen Verbandsordnung ist die verbesserte Kooperation der
bisherigen Schienenzweckverbände und der Verkehrsverbünde zur Schaffung eines
ÖPNV-Angebotes „aus einem Guss“. Schon heute besteht im Süden des Landes eine
enge Kooperation zwischen dem ZSPNV Süd und dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar
auf politischer und Managementebene. Eine ähnlich enge Verknüpfung zwischen dem
künftigen ZÖPNV Süd und dem Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund ist daher ebenfalls
anzustreben.
2.
Im künftigen ZÖPNV RLP Süd nimmt die Geschäftsstelle in Kaiserslautern
(zentrale Geschäftsstelle des ZÖPNV RLP Süd) wie heute alle Aufgaben im
Hinblick auf die Planung, Finanzierung und Organisation des
Schienenpersonennahverkehrs wahr.
3.
Die regionalen Buslinien, die unter die Finanzierungsregeln nach § 16
Abs. 7 NVG fallen (sog. Regionale Hauptlinien), sind Teil der Linienbündel in
den Verkehrsverbünden. Dabei obliegt deren Planung und Gestaltung den
Regionalausschüssen in Abstimmung mit der zentralen Geschäftsstelle des ZÖPNV
Süd sowie dem für den ÖPNV zuständigen Ministerium, die ebenfalls Partner der
jeweiligen Kooperations- und Finanzierungsverträge werden.
4.
Im ZÖPNV Süd werden zwei Regionalausschüsse gebildet: der
Regionalausschuss Rheinhessen-Nahe sowie der Regionalausschuss Pfalz:
Die
Regionalausschüsse nehmen nach § 7 Abs. 4 NVG innerhalb ihres jeweiligen
Regionalausschussgebietes die Aufgaben der Gestaltung des Verbundtarifs, des
Vertriebs, der Einnahmeaufteilung, der Fahrgastinformation, des Marketings und
der verkehrlichen Planung (für den lokalen Busverkehr) für den Zweckverband wahr.
Ø
Im Bereich der Region Rheinhessen-Nahe wird der heutige Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Nahe (ZRNN) zum Regionalausschuss Rheinhessen-Nahe
weiterentwickelt. Die regionale Geschäftsstelle ist in Ingelheim, die
gleichzeitig die Geschäftsstelle des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes ist.
Ø
Der Regionalausschuss Rheinhessen-Nahe bedient sich zur Durchführung der
in § 7 Abs. 4 NVG definierten Aufgaben des Zweckverbandes Rhein-Nahe
Nahverkehrsverbund, bzw. der RNN GmbH als regionale Geschäftsstelle.
Ø
Im Bereich der Pfalz bedient sich der Regionalausschuss Pfalz zur
Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben aufgrund der Sonderstellung des
Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (Dreiländerverbund Rheinland-Pfalz, Hessen und
Baden-Württemberg) des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN).
5.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Verbandssatzung ändert sich die
Stimmengewichtung in der Verbandsversammlung. Heute hat jedes Mitglied (auch
das Land Rheinland-Pfalz) eine Stimme. Künftig erfolgt die Stimmengewichtung
entsprechend der Einwohnerzahl (Anlage 3).
Die
detaillierten Unterschiede zwischen der heutigen Verbandsordnung des
Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und des künftigen
Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd sind in der
beigefügten Power-Point-Präsentation dargestellt (Anlage 1).
Vor diesem Hintergrund
ergeht folgender Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende der
FWG-Fraktion, Herr Herwart Dilly, wies im Zusammenhang mit der Beratung zu
diesem Tagesordnungspunkt darauf hin, dass nicht alle Kreistagsmitglieder der
digitalen Gremienarbeit zugestimmt haben und bat darum, dass diesen Personen
die Beratungsunterlagen weiterhin in Papierform zugestellt werden.
Herr Dr. Wolfgang
Frey ergänzte, dass die Sitzungsunterlagen bitte auch rechtzeitig im
Ratsinformationssystem eingestellt und eine automatisierte E-Mail mit dem
Hinweis, dass ein neues Dokument eingestellt wurde, an die Mitglieder versendet
werden solle.
Herr Olaf Radolak
(FWG) wies in diesem Zusammenhang auch noch darauf hin, dass der Verlauf bei
Änderungen nachvollziehbar dargestellt werden soll.
Der Vorsitzende
sagte zu, die Anregungen künftig zu berücksichtigen und leitete sodann zum
eigentlichen Thema über.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
29 |
0 |
0 |