Sitzung: 23.03.2022 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1215/2022/1
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:
a) den gegenüber dem Wirtschaftsplan 2020 entstandenen Mehraufwendungen
in Höhe von
rd. 551 T€ zuzustimmen;
b) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 der Einrichtung
„Abfallentsorgung“ wie
vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 12.783.949,81
€
Passiva: 12.783.949,81 €
und den Jahresverlust in Höhe von 436.655,53
€ gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.
Die Feststellung des
Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
Jahresrechnung;
c) den Jahresverlust in Höhe von 436.655,53 € aus der allgemeinen
Rücklage zu
entnehmen.
Gem. § 57 LKO i. V. m. §
86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach
den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu
verwalten.
Dies bedeutet, dass die
Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirt-schaftsführung
und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungs-legung der
Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buch-führung
zu erfolgen.
Der Abschluss für das
Wirtschaftsjahr 2020 wurde von der Verwaltung entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH
geprüft. Die Schlussbesprechung fand in der Kreisausschusssitzung vom
31.01.2022 statt. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk
wurde uneinge-schränkt erteilt.
Der Jahresabschluss
sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei.
Das Wirtschaftsjahr
wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 12.783.949,81
€
Passiva: 12.783.949,81 €
Das Jahresergebnis war
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
·
Im Berichtsjahr reduzierten sich die
Umsatzerlöse insgesamt um TEUR 165. Diese Veränderung ergibt sich im
Wesentlichen aus niedrigeren Umsatzerlösen aus dem Betrieb gewerblicher Art (-
TEUR 128), bedingt durch geringere Einbaumengen auf der Deponie
Schneeweiderhof,sowie geringeren Erlösen aus der Vermarktung von Papier, Pappe
und Kartonagen (- TEUR 85) infolge gesunkener Verwertungspreise.
·
Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr
um TEUR 497. Veränderungen ergaben sich dabei hauptsächlich in den Bereichen
der Rest-, Sperr- sowie Bioabfälle (+ TEUR 341). Die Mehraufwendungen sind
dabei überwiegend auf entsprechende Mengensteigerungen zurückzuführen.
·
Die Abschreibungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 143
auf TEUR 659.Die Abschreibung der abnutzbaren Vermögensgegenstände auf der
Deponie Schneeweiderhof erfolgt mengenabhängig. Im Berichtsjahr verringerten
sich die Abschreibungen auf Grund der reduzierten Einbaumenge auf der Deponie
Schneeweiderhof.
·
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich ebenfalls
gegenüber dem Vorjahr (- TEUR 48). Dies hängt u. a. mit geringeren Aufwendungen
für Mieten und Pachten (- TEUR 45) zusammen.
·
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem
Vorjahr um TEUR 85. Ursächlich hierfür waren insbesondere höher ausgefallene Aufwendungen aus der Aufzinsung der langfristigen
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorgekosten von Deponien (TEUR
920; Vorjahr: TEUR 836).
·
Danach ergibt sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung
in Höhe von 436.655,53 €.
Der Jahresabschluss, die
Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem
Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur
Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach
Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden. Gleichzeitig ist über die
Verwendung des Jahresver-lustes zu beschließen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
28 |
0 |
0 |