TOP Ö 3: Kindertagesstätten und Kindertagespflege, hier: Entwicklung des Betreuungsbedarfs

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes erläuterte der Leiter des Referats Verwaltung und Soziale Dienste Jugendamt, Herr Werner Kronenberger die Entwicklung des Betreuungsbedarfs in den Kindertagesstätten. Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde hierzu eine Übersicht der notwendigen Änderungen im Kindergartenjahr 2011/2012 und der geplanten Änderungen für das Kindergartenjahr 2012/2013 ausgeteilt. Insgesamt habe man 85 Ganztagsplätze und 10 Kleinkindplätze neu geschaffen. Gleichzeitig reduziere sich die Gesamtzahl der Plätze um 31 Plätze. Die Anzahl der Kindertagespflegeplätze sei im Vergleich zum Vorjahr um 61 Plätze auf 251 gestiegen. Dadurch habe sich auch die Anzahl der Tagespflegepersonen von 67 auf 81 erhöht. Zum Stichtag 15.08.2012 befänden sich 13 Zweijährige, 23 Kinder vom zweiten bis zum sechsten Lebensjahr und  33 Kinder von sechsten bis zum vierzehnten Lebensjahr in Kindertagespflege. Anschließend ging er auf Anzahl der Plätze für Kleinkinder verteilt nach altergemischten und geöffneten Regelgruppen ein. Demnach biete man 245 Plätze für Kleinkinder in altergemischten Gruppen und 283 Plätze in geöffneten Regelgruppen an, so dass man kreisweit über insgesamt 528 Plätze für Kleinkinder verfüge.

 

Herr Karl-Heinz Becker erklärte, dass man bei diesen Zahlen nicht befürchten müsse, dass der Landkreis Kusel irgendwann den Bedarf an Kleinkindplätze nicht decken könne. Auf seine Frage, wie sich die regionale Verteilung der Tagespflege auf den Landkreis darstelle, erklärte Herr Kronenberger, dass man insbesondere im Südkreis über ein gutes Angebot verfüge. Die zuständige Dezernatsbeauftragte, Frau Ulrike Nagel, ergänzte, dass man bisher jedoch kreisweit für alle Einzelfälle kurzfristig eine Lösung bieten konnte.

 

Anschließend erklärte der Leiter der Abteilung Jugend und Soziales, Herr Leonhard Müller, dass man die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in der heutigen Sitzung frühzeitig über den Stand des Betreuungsbedarfs auf Grundlage der Geburtenzahlen zum Stichtag 01.08.2012 informieren und in der nächsten Sitzung den Kindertagesstättenbedarfsplan, welcher zum Stichtag 01.09.2012 fortzuschreiben ist, zur Beschlussfassung vorlegen wolle.

 

Nachdem die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses keine Einwände gegen die vorgestellte Entwicklung hatten, erklärte der Vorsitzende, dass die Verwaltung auf Grundlage dieser Daten weiterplanen solle.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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