TOP Ö 1: Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2022-2026

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Auf der Grundlage der im Anhang festgelegten Ziele und Handlungsfelder (vgl. Anlage 1) beauftragt der Abfallwirtschaftsausschuss die Verwaltung, bis zum Herbst 2022 einen Entwurf zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zeitraum 2022-2026 vorzulegen.




 

 

Themen und Handlungsfelder des Abfallwirtschaftskonzeptes 2022-2026

 

 

 

Handlungsfeld

Maßnahmen und Ziele

Abfallberatung

Nach dem Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes des Landes Rheinland-Pfalz muss das produkt- und verbrauchsbezogene Wirtschaften und der damit verbundene Konsum von Gütern grundlegend stärker auf den Aspekt der Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Wichtige Wirkungsbereiche der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind dabei die Förderung der Abfallvermeidung durch Aufklärung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Nutzung satzungsrecht-licher Möglichkeiten zur Stoffstromsteuerung. Denkbare Maßnahmen wären dabei insbesondere:
- Initiativen zur (vor-)schulischen Bildung hinsichtlich der Abfallvermeidung
- Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen
- Beteiligung an Aktionen zur Förderung von Mehrwegsystemen
- Vermeidung von Einwegprodukten / Beschaffung wiederverwertbarer Produkte in
  kommunalen Einrichtungen
- Einrichtung einer Erdaushubbörse

Restmüll

Das bisherige Sammelsystem (Behältergrößen, 4 wöchentliche Leerung) wird bis zum Ende des aktuellen Sammlungsvertrages (frühestens am 31.12.2026) beibe-halten. Erst danach sollte die Einführung eines Identsystems überprüft werden. Bei Einführung eines Identsystems wären in der jährlichen Grundgebühr nicht mehr -wie bisher- alle 13 Leerungen, sondern beispielsweise nur noch 6 Leerungen enthalten. Für darüber hinaus gehende Leerungen wäre eine gesonderte Leerungsgebühr fällig.
  

Bioabfall

Die zum 01.01.2019 eingeführte Bioabfallsammlung wird von den Bürgern des Land-kreises sehr gut angenommen und soll daher auch in den nächsten Jahren unver-ändert fortgeführt werden.

 

PPK-Abfälle

Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) werden aktuell alle 14 Tage in Plastiksäcken ge-sammelt. Da die PPK-Abfälle vor der Weitergabe an den Verwerter kostenintensiv entsackt werden müssen, sollte die Einführung einer Papiertonne geprüft werden. Das Sammelsystem könnte frühestens zum 01.01.2024 umgestellt werden. Sofern die Einführung einer Papiertonne zu diesem Zeitpunkt erfolgen soll, müsste bereits im Sommer dieses Jahres -und damit vor der Verabschiedung des Abfallwirtschafts-konzeptes- über das Sammlungskonzept entschieden werden.

LVP-Abfälle

Der Landkreis behält das bisherige System zur Sammlung von Leichtverpackungen (gelber Sack, 14-tägige Sammlung) zunächst bis zum 31.12.2025 bei. Im Laufe des Jahres 2024 soll die Frage der Einführung einer gelben Tonne bzw. einer Wertstoff-tonne nochmals geprüft werden.

Altglas

Das Sammelsystem (Sacksammlung, alle 4 Wochen) wird unverändert fortgeführt.

Sperrmüll

Das Sammelsystem (Sperrmüllsammlung auf Abruf, Maximalmenge 4 m³/Jahr, maximal 2 Abholungen im Jahr, Anliefermöglichkeit auf der Deponie Schneeweider-hof) wird beibehalten. Zur Verbesserung des Serviceangebotes sollen Überlegungen zur gebührenpflichtigen Abholung von belastetem Altholz angestellt werden.

Elektroschrott

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wurde novelliert und gilt seit dem 01.01.2022. Mit der Novellierung haben sich die Entsorgungsmöglichkeiten für die Verbraucher weiter verbessert. Vor diesem Hintergrund soll an dem bisherigen Sammelsystem (Bringsystem mit 4 Annahmestellen im Landkreis) festgehalten werden. Ergänzend dazu soll die Einführung eines gebührenpflichtigen Abholservice für größere Elektroaltgeräte geprüft werden.

 

Grünschnitt

Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) wird voraussichtlich im März 2022 novelliert. Mit der Novelle erweitert sich ihr Anwendungsbereich auch auf Bodenhilfsstoffe. Die direkte landwirtschaftliche Verwertung des auf den Sammelplätzen erfassten Grünschnittmengen wird daher in Zukunft vermutlich nicht mehr ohne weiteres möglich sein. Welche Maßnahmen konkret erforderlich sein werden, steht derzeit noch nicht abschließend fest. In den nächsten Jahren wird daher das aktuelle Sammel- und Verwertungskonzept zu überprüfen und ggfls. an die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen sein.

Wertstoffhöfe

Derzeit verfügt der Landkreis -mit Ausnahme der Deponie Schneeweiderhof- über keinen eigenen Wertstoffhof. Zur Verbesserung des Bürgerservice (z.B. bei der Entsorgung von Holz aus dem Außenbereich bzw. bei der Erfassung von größeren Wertstoffmengen) wäre es sinnvoll, in der Mitte des Landkreises eine weitere Annahmestelle einzurichten. Hier sollen geeignete Standorte gefunden und mögliche Betreiberkonzepte erarbeitet werden.

 

Deponie Schneeweider-
hof

Das Ablagerungsvolumen der DA I und II der Deponie Schneeweiderhof wird voraussichtlich 2025 erschöpft sein. Nach dem ursprünglichen Deponiekonzept besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Deponie um einen weiteren Deponieab-schnitt III zu erweitern. Dieser würde sich in weiten Teilen über die bestehenden DA I und II legen. Inwieweit der Ausbau der Deponie für den Landkreis sinnvoll ist, soll noch in diesem Jahr im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgestellt werden.

 

 

 

 


Nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-träger Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling, und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises wurde am 05.10.2016 vom Kreistag beschlossen. Nach § 6 Abs. 4 Satz 2 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) sind die Abfall-wirtschaftskonzepte bei wesentlichen Änderungen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, fortzuschreiben.

 

Das aktuelle Entsorgungskonzept sowie mögliche Alternativen bezüglich der Sammlung von Abfällen wurden bereits in der Sitzung des Abfallwirtschaftsausschusses am 17.09.2021 vorgestellt.

 

Zur konkreten Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist es nun aber erforderlich, die Handlungsfelder sowie die Ziele, die der Landkreis in den nächsten fünf Jahren in der Abfall-wirtschaft erreichen möchte, zu definieren. Hierbei sind auch die Mengenentwicklungen der zurückliegenden Jahre, die Bevölkerungsentwicklung sowie die abfallrechtlich relevanten Landesplanungen zu berücksichtigen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind hier die in der beigefügten Tabelle (Anlage 1) enthaltenen Punkte wesentlich. Sie sollen dem Ausschuss als Diskussionsgrundlage dienen.

 

Auf Basis der vom Abfallwirtschaftsausschuss zu treffenden Festlegungen und unter Beteiligung der Klimaschutzmanagerin des Landkreises bzw. der örtlichen Umweltverbände wird die Verwaltung bis Herbst dieses Jahres einen entsprechenden Entwurf zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes vorlegen.

 

Der Leiter der Abteilung Umwelt und Bauen, Herr Uwe Zimmer, stellte die wesentlichen Eckpunkte zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes vor. Im Rahmen einer ausgiebigen Beratung wurden einzelne Punkte näher erläutert, Fragen der beantwortet und Anregungen der Ausschussmitglieder aufgenommen. Bis zum Jahresende werde die Verwaltung daraus ein Konzept erstellen und dem Ausschuss erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

8

0

0