TOP Ö 12.2: Anpassung der VRN-Konzessionsverträge zum Ausgleich der pandemiebedingten Mindereinnahmen sowie Umsetzung des Rheinland-Pfalz-Index

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Einer Anpassung der Konzessionsverträge, die als Muster in Anlagen 1 und 2 beigefügt sind, wird zugestimmt.


I. Pandemiebedingte Mindereinnahmen

 

Pandemiebedingt sind die Fahrgeldeinnahmen im ÖPNV stark eingebrochen. Die Mindereinnahmen in unseren Busbündel lagen dieses Jahr monatlich zwischen 30.000 und 60.000 Euro (Rückgang zwischen 14 und 27%). In 2020 und 2021 wurden die pandemiebedingten Mindereinnahmen vollständig über den ÖPNV-Rettungsschirm von Land und Bund übernommen, sodass die kommunalen Haushalte hier keine Mehrkosten zu tragen hatten. Der Rettungsschirm ist aktuell auf den 31.12.2021 befristet. Eine Nachfolgeregelung ist bislang noch nicht in Sicht und wird – sofern es eine neue Regelung geben wird – erst im neuen Jahr verabschiedet werden.

 

Bei den Bruttoverträgen, wie sie der Landkreis Kusel für seine Bündel Pfälzer Bergland Nord, Pfälzer Bergland Süd sowie Kaiserslautern Nordwest abgeschlossen hat, werden die Mindereinnahmen automatisch vollständig im Rahmen einer Zuschusserhöhung abgedeckt, da bei den Bruttoverträgen der Aufgabenträger das alleinige Erlösrisiko trägt. Eine Vertragsanpassung ist in diesen Verträgen daher nicht erforderlich.

 

Da der Landkreis Kusel mit einem sehr geringen Kilometeranteil aber auch an den eigenwirtschaftlichen Linienbündel Donnersbergkreis und Kaiserslautern Nord beteiligt ist und hier die jeweiligen Unternehmen das alleinige Erlösrisiko tragen, sind hier die pandemiebedingten Einnahmeverluste auszugleichen, damit die Unternehmer den Verkehr weiterhin sicherstellen können. Damit bei den eigenwirtschaftlichen Bündel ein Ausgleich vorgenommen werden kann, ist hier eine Vertragsanpassung notwendig. In Anlage 1 ist hierzu ein vom VRN erarbeitetes Vertragsmuster angefügt.

 

Die Kosten für den Landkreis Kusel bei einer Vertragsanpassung für einen Ausgleich der Einnahmeverluste bei den beiden eigenwirtschaftlichen Bündel belaufen sich nach Prognose des VRN für das Jahr 2022 auf einen Betrag von rund 7.000,- Euro, sofern es keinen weiteren Rettungsschirm geben sollte. Gegebenenfalls ist auch im Jahr 2023 noch mit Einnahmeverlusten zu rechnen.

 

 

II. Rheinland-Pfalz-Index

 

In Rheinland-Pfalz wurde im Rahmen des Tariftreuegesetzes (LTTG) der vom privaten Omnibusgewerbe mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossene VAV-Tarifvertrag für den regionalen Busverkehr für repräsentativ erklärt.

 

Das VAV-Tarifwerk wurde vor Inkrafttreten des LTTG maßgeblich im ländlichen Raum angewandt. Im VRN-Gebiet war der VAV aber nur bei Subunternehmern von Relevanz, da die allermeisten Linien bei den Bahnbustöchtern genehmigt waren, wobei deren mit der EVG abgeschlossene Haustarifverträge deutlich bessere Konditionen für das Fahrpersonal enthielten, insbesondere was die Arbeitszeitregelungen betrifft.

 

Infolge der ersten Wettbewerbsverfahren unter Anwendung des VAV als gesetzlicher Tarifvorgabe zeigte sich dann relativ schnell, dass die durch das LTTG verursachte Absenkung der Sozialstandards zu erheblichen Betriebsproblemen geführt hatte.

 

Neben den Arbeitsbedingungen ist der VAV-Tarif auch in Sachen Entlohnung das Schlusslicht im Vergleich der Tarifverträge für Busfahrer im Südwesten. Dies hat dazu geführt, dass es immer schwerer fällt, geeignetes Fahrpersonal für die Linienbündel in Rheinland-Pfalz zu finden, da das Fachpersonal zunehmend in die Nachbarländer mit signifikant besserer Entlohnung abwandert. Dementsprechend hat ver.di eine deutliche Erhöhung des Stundenentgeltes in den Tarifverhandlungen 2020 und 2021 eingefordert. Die Arbeitgeber sind zwar grundsätzlich der Ansicht, dass dieser Nachholbedarf fachlich begründet ist, sehen sich jedoch in dem wirtschaftlichen Dilemma gefangen, dass sie die mit einem solchen Abschluss verbundenen überproportional hohen Mehrkosten über die öffentlichen Dienstleistungsaufträge mit den Aufgabenträgern nicht refinanziert bekommen.

 

So sehen die Dienstleistungsverträge des Landkreises Kusel einen jährlichen Preisanstieg von 2,5 Prozent vor. Allein der Tarifabschluss des Jahres 2020 weist jedoch eine Personalkostensteigerung von 13 Prozent aus. Der Tarifabschluss 2021 sieht nochmals eine Personalkostensteigerung von 14 Prozent vor.

 

Nach langwierigen Gesprächen zwischen dem Land, der Tarifpartnern, den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbünden hat das Land Ende August 2021 eine Förderrichtlinie veröffentlicht (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz vom 27. August 2021 „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV (Richtlinien zur Förderung der Personalmehrkosten im Busgewerbe RLP)“), auf deren Grundlage das Land 50 % der aus den Tarifabschlüssen der Jahre 2020 und 2021 resultierenden Personalmehrkosten bis zum Auslaufen der Dienstleistungsverträge ausgleichen wird. Das Land erwartet jedoch eine Mitfinanzierung der kommunalen Aufgabenträger über die restlichen 50 Prozent.

 

Der Förderantrag für den kommunalen Anteil musste zur Fristwahrung bereits bis zum 31.10.2021 gestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte jedoch noch keine verlässliche Kostenberechnung vorgelegt werden, auf deren Grundlage ein Gremienbeschluss hätte herbeigeführt werden können. Der Sammelantrag des VRN für seine Verbundmitglieder erging daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung der kommunalen Gremien.

 

Diese Zustimmung soll nun, da verwertbare Zahlen für die Abschlüsse 2020 und 2021 vorliegen, eingeholt werden.

 

Durch die Tarifanpassung im Jahr 2020 ist der Bruttoarbeitslohn der Busfahrer von 13,23 Euro auf 15 Euro angehoben worden. Nach dem nun unterschriftsreif vorliegenden Tarifvertrag für das Jahr 2021 soll der Stundenlohn ab dem 1.11.2021 nochmals auf 17,20 Euro angehoben werden. Zum Vergleich, in den Ländern Hessen und Baden-Württemberg liegt der Stundenlohn im Bereich von 18 bis 19 Euro.

 

Bei einer Zustimmung zur Anpassung der Konzessionsverträge verbunden mit einer Übernahme des 50-prozentigen kommunalen Anteils stellen sich die Mehrkosten für den Haushalt wie folgt dar:

 

Für das Jahr 2021 errechnet sich ein Betrag von rund 170.000 Euro und ab dem Jahr 2022 ist bis zum Auslaufen der Konzessionsverträge im Juni 2025 mit jährlichen Mehrkosten von rund 300.000 Euro zu rechnen.

 

In Anlage 2 ist ein vom VRN erarbeitetes Muster zur Vertragsanpassung angefügt.

 

Eine Bestätigung der ADD, dass die hieraus resultierenden Mehrbelastungen in den kommunalen Haushalten dem Pflichtbereich zuzuordnen sind liegt zwischenzeitlich vor.

 

Sollte einer Vertragsanpassung nicht zugestimmt werden, drohen weiterhin massive Streiks. Aktuell wird zum 27.11.21 ein erneuter vierwöchiger Streik angedroht. Betroffen hiervon sind dann wieder Schüler, Eltern, Berufspendler ohne eigenes Auto sowie ältere Personen, die auf einen funktionierenden ÖPNV besonders angewiesen sind.

 

Werden den Arbeitgebern die überproportional hohen Mehrkosten nicht ersetzt, werden diese die Verträge vorzeitig kündigen müssen was uns in die Situation von Notvergaben bringt. Diese werden erfahrungsgemäß keineswegs kostengünstiger und der 50-prozentige Landesanteil fließt in diesem Falle nicht.

 

Weiterhin sollte eine Anpassung auch unter dem Gesichtspunkt gesehen werden, dass hier nun eine Korrektur des seit der Neuvergabe im Jahr 2015 abgesenkten Lohnniveaus vorgenommen wird. Zuvor kam in unseren Verträgen der höhere Haustarif der Bahnbusgesellschaften zur Anwendung.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

26

0

1