Sitzung: 15.12.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1195/2021/1
Beschluss:
Einer
Anpassung der Konzessionsverträge, die als Muster in Anlagen 1 und 2 beigefügt
sind, wird zugestimmt.
I. Pandemiebedingte
Mindereinnahmen
Pandemiebedingt sind die
Fahrgeldeinnahmen im ÖPNV stark eingebrochen. Die Mindereinnahmen in unseren
Busbündel lagen dieses Jahr monatlich zwischen 30.000 und 60.000 Euro (Rückgang
zwischen 14 und 27%). In 2020 und 2021 wurden die pandemiebedingten
Mindereinnahmen vollständig über den ÖPNV-Rettungsschirm von Land und Bund
übernommen, sodass die kommunalen Haushalte hier keine Mehrkosten zu tragen
hatten. Der Rettungsschirm ist aktuell auf den 31.12.2021 befristet. Eine
Nachfolgeregelung ist bislang noch nicht in Sicht und wird – sofern es eine
neue Regelung geben wird – erst im neuen Jahr verabschiedet werden.
Bei den Bruttoverträgen,
wie sie der Landkreis Kusel für seine Bündel Pfälzer Bergland Nord, Pfälzer
Bergland Süd sowie Kaiserslautern Nordwest abgeschlossen hat, werden die
Mindereinnahmen automatisch vollständig im Rahmen einer Zuschusserhöhung
abgedeckt, da bei den Bruttoverträgen der Aufgabenträger das alleinige
Erlösrisiko trägt. Eine Vertragsanpassung ist in diesen Verträgen daher nicht erforderlich.
Da der Landkreis Kusel
mit einem sehr geringen Kilometeranteil aber auch an den eigenwirtschaftlichen
Linienbündel Donnersbergkreis und Kaiserslautern Nord beteiligt ist und hier
die jeweiligen Unternehmen das alleinige Erlösrisiko tragen, sind hier die
pandemiebedingten Einnahmeverluste auszugleichen, damit die Unternehmer den
Verkehr weiterhin sicherstellen können. Damit bei den eigenwirtschaftlichen
Bündel ein Ausgleich vorgenommen werden kann, ist hier eine Vertragsanpassung
notwendig. In Anlage 1 ist hierzu ein vom VRN erarbeitetes Vertragsmuster
angefügt.
Die Kosten für den
Landkreis Kusel bei einer Vertragsanpassung für einen Ausgleich der
Einnahmeverluste bei den beiden eigenwirtschaftlichen Bündel belaufen sich nach
Prognose des VRN für das Jahr 2022 auf einen Betrag von rund 7.000,- Euro,
sofern es keinen weiteren Rettungsschirm geben sollte. Gegebenenfalls ist auch
im Jahr 2023 noch mit Einnahmeverlusten zu rechnen.
II.
Rheinland-Pfalz-Index
In Rheinland-Pfalz wurde
im Rahmen des Tariftreuegesetzes (LTTG) der vom privaten Omnibusgewerbe mit der
Gewerkschaft ver.di abgeschlossene VAV-Tarifvertrag für den regionalen
Busverkehr für repräsentativ erklärt.
Das VAV-Tarifwerk wurde
vor Inkrafttreten des LTTG maßgeblich im ländlichen Raum angewandt. Im
VRN-Gebiet war der VAV aber nur bei Subunternehmern von Relevanz, da die
allermeisten Linien bei den Bahnbustöchtern genehmigt waren, wobei deren mit
der EVG abgeschlossene Haustarifverträge deutlich bessere Konditionen für das
Fahrpersonal enthielten, insbesondere was die Arbeitszeitregelungen betrifft.
Infolge der ersten
Wettbewerbsverfahren unter Anwendung des VAV als gesetzlicher Tarifvorgabe
zeigte sich dann relativ schnell, dass die durch das LTTG verursachte Absenkung
der Sozialstandards zu erheblichen Betriebsproblemen geführt hatte.
Neben den
Arbeitsbedingungen ist der VAV-Tarif auch in Sachen Entlohnung das Schlusslicht
im Vergleich der Tarifverträge für Busfahrer im Südwesten. Dies hat dazu geführt,
dass es immer schwerer fällt, geeignetes Fahrpersonal für die Linienbündel in
Rheinland-Pfalz zu finden, da das Fachpersonal zunehmend in die Nachbarländer
mit signifikant besserer Entlohnung abwandert. Dementsprechend hat ver.di eine
deutliche Erhöhung des Stundenentgeltes in den Tarifverhandlungen 2020 und 2021
eingefordert. Die Arbeitgeber sind zwar grundsätzlich der Ansicht, dass dieser
Nachholbedarf fachlich begründet ist, sehen sich jedoch in dem wirtschaftlichen
Dilemma gefangen, dass sie die mit einem solchen Abschluss verbundenen
überproportional hohen Mehrkosten über die öffentlichen Dienstleistungsaufträge
mit den Aufgabenträgern nicht refinanziert bekommen.
So sehen die
Dienstleistungsverträge des Landkreises Kusel einen jährlichen Preisanstieg von
2,5 Prozent vor. Allein der Tarifabschluss des Jahres 2020 weist jedoch eine
Personalkostensteigerung von 13 Prozent aus. Der Tarifabschluss 2021 sieht
nochmals eine Personalkostensteigerung von 14 Prozent vor.
Nach langwierigen
Gesprächen zwischen dem Land, der Tarifpartnern, den kommunalen
Spitzenverbänden und den Verbünden hat das Land Ende August 2021 eine
Förderrichtlinie veröffentlicht (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz vom 27. August 2021
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von
außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV (Richtlinien
zur Förderung der Personalmehrkosten im Busgewerbe RLP)“), auf deren Grundlage
das Land 50 % der aus den Tarifabschlüssen der Jahre 2020 und 2021
resultierenden Personalmehrkosten bis zum Auslaufen der Dienstleistungsverträge
ausgleichen wird. Das Land erwartet jedoch eine Mitfinanzierung der kommunalen
Aufgabenträger über die restlichen 50 Prozent.
Der Förderantrag für den
kommunalen Anteil musste zur Fristwahrung bereits bis zum 31.10.2021 gestellt
werden. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte jedoch noch keine verlässliche
Kostenberechnung vorgelegt werden, auf deren Grundlage ein Gremienbeschluss
hätte herbeigeführt werden können. Der Sammelantrag des VRN für seine
Verbundmitglieder erging daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
kommunalen Gremien.
Diese Zustimmung soll
nun, da verwertbare Zahlen für die Abschlüsse 2020 und 2021 vorliegen, eingeholt
werden.
Durch die Tarifanpassung
im Jahr 2020 ist der Bruttoarbeitslohn der Busfahrer von 13,23 Euro auf 15 Euro
angehoben worden. Nach dem nun unterschriftsreif vorliegenden Tarifvertrag für
das Jahr 2021 soll der Stundenlohn ab dem 1.11.2021 nochmals auf 17,20 Euro
angehoben werden. Zum Vergleich, in den Ländern Hessen und Baden-Württemberg
liegt der Stundenlohn im Bereich von 18 bis 19 Euro.
Bei einer Zustimmung zur
Anpassung der Konzessionsverträge verbunden mit einer Übernahme des
50-prozentigen kommunalen Anteils stellen sich die Mehrkosten für den Haushalt
wie folgt dar:
Für das Jahr 2021
errechnet sich ein Betrag von rund 170.000 Euro und ab dem Jahr 2022 ist bis
zum Auslaufen der Konzessionsverträge im Juni 2025 mit jährlichen Mehrkosten
von rund 300.000 Euro zu rechnen.
In Anlage 2 ist ein vom
VRN erarbeitetes Muster zur Vertragsanpassung angefügt.
Eine Bestätigung der
ADD, dass die hieraus resultierenden Mehrbelastungen in den kommunalen
Haushalten dem Pflichtbereich zuzuordnen sind liegt zwischenzeitlich vor.
Sollte einer
Vertragsanpassung nicht zugestimmt werden, drohen weiterhin massive Streiks.
Aktuell wird zum 27.11.21 ein erneuter vierwöchiger Streik angedroht. Betroffen
hiervon sind dann wieder Schüler, Eltern, Berufspendler ohne eigenes Auto sowie
ältere Personen, die auf einen funktionierenden ÖPNV besonders angewiesen sind.
Werden den Arbeitgebern
die überproportional hohen Mehrkosten nicht ersetzt, werden diese die Verträge
vorzeitig kündigen müssen was uns in die Situation von Notvergaben bringt.
Diese werden erfahrungsgemäß keineswegs kostengünstiger und der 50-prozentige
Landesanteil fließt in diesem Falle nicht.
Weiterhin sollte eine
Anpassung auch unter dem Gesichtspunkt gesehen werden, dass hier nun eine
Korrektur des seit der Neuvergabe im Jahr 2015 abgesenkten Lohnniveaus
vorgenommen wird. Zuvor kam in unseren Verträgen der höhere Haustarif der
Bahnbusgesellschaften zur Anwendung.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
26 |
0 |
1 |