TOP Ö 9: Bestellung eines Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse 2021 bis 2025 der Einrichtung "Abfallentsorgung"

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Mainz, entsprechend dem vorliegenden Angebot mit der Prüfung der Jahresabschlüsse bzw. der Lageberichte der Wirtschaftsjahre 2021 bis 2025 der Abfallentsorgungseinrichtung des Land-kreises Kusel zu einem Honorarpreis von insgesamt 63.750,- € netto (75.862,50 € brutto) zu beauftragen.

 

 


Entsprechend § 57 LKO i.V.m. § 89 GemO ist der Jahresabschluss und der Lagebericht der Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zu prüfen.

 

Der Prüfer ist durch den Kreistag zu bestellen (§ 89 Abs. 2 GemO). Nach § 2 Abs. 1 der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen soll sich die Bestellung auf mindestens 3 Jahre und auf höchstens 6 Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung ist zulässig.

 

Seit dem Jahr 2010 prüft die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MRT) in Mainz die Abschlüsse der Abfallentsorgungseinrichtung. Für den Prüfungszeitraum 2021 bis 2025 hat die Verwaltung folgende Angebote eingeholt:

 

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jährliche Prüfungskosten

Netto

Brutto

Mittelrheinische Treuhand GmbH, Mainz

12.750,00

15.172,50

Nächstbietender

14.500,00

17.255,00

Nächstbietender

15.225,00

18.117,75

 

In den angebotenen Prüfungshonoraren sind die berufsüblichen Nebenkosten (Reisekosten, Auslagen und Kosten der technischen Berichtsfertigung) enthalten. Lediglich beim Angebot eines Bieters werden die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallenden Reisekosten auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Die MRT hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

 

Die MRT ist eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die sich seit vielen Jahren auf die Prüfung privater und öffentlicher Unternehmen spezialisiert hat. Sie ist darüber hinaus mit den örtlichen Gegebenheiten und den Finanzdaten des Abfallwirtschaftsbetriebes vertraut, sodass keine aufwendige Einarbeitung eines neuen Prüfers erforderlich wäre.

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

30

0

0