Sitzung: 29.09.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1138/2021/1
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des
Kreisausschusses beschließt der Kreistag die Mittelrheinische Treuhand GmbH,
Mainz, entsprechend dem vorliegenden Angebot mit der Prüfung der
Jahresabschlüsse bzw. der Lageberichte der Wirtschaftsjahre 2021 bis 2025 der
Abfallentsorgungseinrichtung des Land-kreises Kusel zu einem Honorarpreis von
insgesamt 63.750,- € netto (75.862,50 € brutto) zu beauftragen.
Entsprechend § 57 LKO i.V.m. § 89 GemO ist
der Jahresabschluss und der Lagebericht der Abfallentsorgungseinrichtung des
Landkreises Kusel durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zu prüfen.
Der Prüfer ist durch den Kreistag zu
bestellen (§ 89 Abs. 2 GemO). Nach § 2 Abs. 1 der LVO über die Prüfung
kommunaler Einrichtungen soll sich die Bestellung auf mindestens 3 Jahre und
auf höchstens 6 Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung ist zulässig.
Seit dem Jahr 2010 prüft die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH (MRT) in Mainz
die Abschlüsse der Abfallentsorgungseinrichtung. Für den Prüfungszeitraum 2021
bis 2025 hat die Verwaltung folgende Angebote eingeholt:
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
Jährliche Prüfungskosten |
|
Netto € |
Brutto € |
|
Mittelrheinische Treuhand GmbH, Mainz |
12.750,00 |
15.172,50 |
Nächstbietender |
14.500,00 |
17.255,00 |
Nächstbietender |
15.225,00 |
18.117,75 |
In den angebotenen Prüfungshonoraren sind die
berufsüblichen Nebenkosten (Reisekosten, Auslagen und Kosten der technischen
Berichtsfertigung) enthalten. Lediglich beim Angebot eines Bieters werden die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallenden Reisekosten auf Basis
der tatsächlich anfallenden Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die MRT hat das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben.
Die MRT ist eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
die sich seit vielen Jahren auf die Prüfung privater und öffentlicher
Unternehmen spezialisiert hat. Sie ist darüber hinaus mit den örtlichen
Gegebenheiten und den Finanzdaten des Abfallwirtschaftsbetriebes vertraut,
sodass keine aufwendige Einarbeitung eines neuen Prüfers erforderlich wäre.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
30 |
0 |
0 |