TOP Ö 1: Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2021 – 2025

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Den Mitgliedern lag das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Kusel aus dem Jahr 2016 sowie die Präsentation „Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2021- 2025“ vor.

 

Nach einigen einleitenden Worten des Vorsitzenden stellte Herr Uwe Zimmer, Leiter der Abteilung Umwelt und Bauen, den Istzustand sowie mögliche Änderungen im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes vor. Er erläuterte zunächst die Rechtsgrundlagen und anschließend die einzelnen Abfallarten im Detail. Dabei ging er jeweils auf die Sammelmengen im Vergleich zu den Nachbarkreisen und dem Landesdurchschnitt ein. Er beschrieb das bisherige Sammelsystem, die Behältergrößen sowie die gebührenmäßige Handhabung und zeigte zu jeder Abfallart mögliche Alternativen inklusive deren Vor-/Nachteile auf.

Anschließend thematisierte er noch die „Einrichtung eines Wertstoffhofes“ sowie die mögliche „Erweiterung der Deponie Schneeweiderhof“ um einen dritten Bauabschnitt und die weitere Vorgehensweise bei der Fortschreibung des Konzeptes. Herr Zimmer bedankte sich für die Aufmerksamkeit und eröffnete die Beratung.

 

Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Zimmer für den Vortrag, der in einem „Ritt“ durch das komplexe Thema Abfallwirtschaft geführt habe. Er könne sich gut vorstellen, dass Herr Zimmer mit seinem Team das Konzept in eigener Regie erstelle und die Kosten für ein Fachbüro eingespart werden können. Bei der Überlegung die Deponie um den dritten Bauabschnitt zu erweitern, könne man allerdings nicht auf die Beteiligung eines Fachbüros verzichten.

 

Herr Alwin Zimmer (AfD) wies auf die Bedeutung des Onlinehandels hin und fragte vor dem Hintergrund der vielen Paketsendungen, ob der vereinbarte Kostenanteil von 50 %, der von den dualen Systemen übernommen wird, dem tatsächlichen Umfang der Verkaufsverpackungen entspreche.

 

Herr Uwe Zimmer antwortete, dass Transportverpackung und Verkaufsverpackung unterschiedlich zu werten seien. Nur die Entsorgung der eigentlichen Verkaufsverpackung müsse von den dualen Systemen gezahlt werden.

 

Herr Lutz Bockhorn (SPD) fragte nach der Berechnung der Grünschnittmengen, da diese sich deutlich erhöht haben und der Kreisbeigeordnete Dr. Spitzer ergänzte in diesem Zusammenhang die Fragestellung, ob möglicherweise Grünschnitt von „außerhalb“ angeliefert werde.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass man bei den bisherigen Kontrollen nicht feststellen konnte, dass Grünschnitt aus den Nachbarkreisen angeliefert wurde, man aber die mengenmäßige Erfassung nach Sammelstellen gerne etwas vertiefen könne.

 

Herr Helge Schwab, Kreisbeigeordneter, bedankte sich für die tolle Aufarbeitung des Themenkomplexes. Bezüglich der externen Anlieferung von Grünschnitt führte er aus, dass er selbst gesehen habe, wie „externe“ Anlieferer auf den Sammelstellen des Landkreises abgeladen haben.

Zur Restlaufzeit der Deponie berichtete er, dass diese nur aufgrund der Annahme externer Abfallmengen bereits in den nächsten Jahren vollständig verfüllt sein werde. Würde man nur eigene Mengen ablagern, könne man die Deponie noch viele Jahre weiter betreiben. Ein Abholservice für Elektroschrott erschien ihm betriebswirtschaftlich schwierig darstellbar. Er sprach sich gegen die Mengenerfassung der Restmülltonnen aus, da die illegalen Ablagerungen zunehmen könnten.

 

Herr Dr. Stefan Spitzer, gab zu Bedenken, dass eine Verlängerung des Abfuhrrhythmus dazu führe, dass mehr Abfälle in den Haushalten gelagert werden müssen. Ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung über die Sammlungsart müsse auch die Praktikabilität sein.

 

Herr Peter Jakob (FDP) befürwortete die Konzeptfortschreibung in eigener Regie. Er finde das aktuelle System insgesamt sehr gut und sprach sich gegen zu viele Tonnen aus.

 

Herr Helge Schwab fragte nach, ob die Gesamtkosten bei der Verwendung von Papiertonnen denn tatsächlich geringer wären, als bei der Sacksammlung.

 

Herr Uwe Zimmer sagte, dass die Entsackungskosten den Ausschlag geben, warum die Tonnensammlung insgesamt etwas günstiger erscheine. Die Anschaffungskosten der Tonnen können man im Rahmen der Abschreibungen auf 10 Jahre als Aufwand buchen. Definitiv feststellen, ob Tonnen- oder Sacksammlung wirtschaftlicher sei, könne man erst, wenn man die Leistungen ausgeschrieben habe.

 

Herr Dr. Spitzer fragte, ob die bereits angesprochene Sammlung im Papiersack nicht möglich sei?

 

Herr Zimmer reichte einen Musterpapiersack rund, sagte aber, dass diese in der Beschaffung viel teurer seien, als die Plastiksäcke.

 

Frau Anna-Maria Woll (CDU) wies auf die Problematik hin, wenn Tiere die Schnüre fressen, mit denen die Abfallsäcke verschlossen werden. Sie sprach sich für die Tonnensammlung, mit der Möglichkeit einer gemeinsamen Behälternutzung, aus.

 

Herr Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen) bevorzugte auch die Tonnensammlung. Im Landkreis Kusel sehe er kein Platzproblem für die zusätzliche Tonne und auch der Papiersack sei ökologisch nicht viel Besser als ein Plastiksack. Da nicht alle Abfallbehälter immer komplett gefüllt seien, fragte er, ob die Reduzierung der Behältergröße -auf Antrag- denkbar sei. Er fragte, wie die „stoffgleichen Nichtverpackungen“ zu entsorgen seien.

 

Herr Uwe Zimmer führte dazu aus, dass der derzeitige Sammelvertrag auf die Anzahl der Leerungen abstelle und die Reduzierung der Tonnengröße nicht mit Einsparungen verbunden sei. Er erklärte dem Gremium auch den Unterschied zwischen Verkaufsverpackung und stoffgleicher Nichtverpackung.

 

Herr Lutz Bockhorn fragte noch, ob die zusätzlichen Gebühren für die Windeltouren nicht auf die Gesamtgebühr umgelegt werden können.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass dies nicht zulässig sei. Nachdem alle Fragen beantwortet waren und keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, bedankte sich der Vorsitzende für die lebhafte Diskussion und leitete zum nächsten Tagesordnungspunkt über.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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