Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.


Laut § 58 Abs. 3 LKO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-

leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.

Folgende Zuwendungen wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

Zuwendungs-geber

Art der Zuwendung/Verwendungszweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungs-empfänger

Kreissparkasse Kusel

Geldzuwendungen für kulturelle Aufgaben

42.000,00 €

Allgemeine Kulturförderung

Kreissparkasse Kusel

Geldzuwendung für das Tierheim Jettenbach

8.000,00 €

Tierheim Jettenbach

Kreissparkasse

Kusel

Sponsoring der Aktion „Klimafit“ für Mitarbeiter der Kreisverwaltung Kusel

1.000,00 €

Kreisverwaltung Kusel


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0