TOP Ö 10.2: Bezuschussung der Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH
hier: Änderung des Auszahlungsplanes

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die mit Beschluss vom 17.10.2018 festgelegten Zahlungsplan (15 Jahre) dahingehend zu ändern, dass eine Auszahlung des gesamten Investitionskostenzuschusses an die Vitalbad GmbH zeitnah im Haushaltsjahr 2021 und die Schlussrate spätestens nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises erfolgen kann.

 


Am 17.10.2018 hat der Kreistag des Landkreises Kusel beschlossen, dass die im sogenannten „Almunia-Paket“ der Europäischen Kommission aufgeführten Kriterien für kommunale „Ausgleichsleistungen“, d.h. für alle vom Staat oder aus staatlichen (kommunalen) Mitteln jedweder Art gewährten Vorteile, an Unternehmen mit Gemeinwohlaufgaben beachtet werden und dass öffentliche (kommunale) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an die Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH gewährt werden dürfen, wie die Gemeinwohlaufgabe infolge des öffentlichen Betrauungsaktes reicht. Der Landkreis Kusel hat mit Bescheid vom 22.10.2018 die Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH mit den dort beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut.

 

Gleichzeitig gewährte der Kreistag, der Vitalbad GmbH einen Investitionskostenzuschuss in Höhe der Hälfte der nicht durch Bundes- bzw. Landeszuwendungen gedeckten Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vitalbades Kusel. Als Ausgleich für das von der Verbandsgemeinde Kusel eingebrachte Sachanlagevermögen gewährt der Landkreis Kusel einen um 3.210.000 € höheren Barzuschuss an die Vitalbad GmbH. Bei damals geplanten Baukosten von 15 Mio. € hätte der Zuschuss des Landkreises 6.113.730 € betragen, welcher über den Betrauungszeitraum in jährlichen Raten von 415.000 € an die GmbH zu zahlen gewesen wäre.

 

Aufgrund einer aktuellen Kostenschätzung werden Gesamtkosten von ca. 17 Mio. € erwartet. Dies bedeutet, dass die vom Landkreis zu erbringende Zuwendung auf 7.113.732 € ansteigt (siehe Anlage). In den Jahren 2017 - 2020 wurde bereits Abschlagszahlungen in Höhe von 1.553.500 Euro an die Vitalbad GmbH geleistet, sodass eine Restzuwendung in Höhe von 5.560.232 Euro noch aussteht. Diese soll aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase im Jahr 2021 (evtl. Schlusszahlung in 2022) komplett an die Vitalbad GmbH gezahlt werden und nicht wie bisher vorgesehen, über 15 Jahre. Die Haushaltsmittel stehen im Finanzhaushalt 2021 bei der Buchungsstelle 42411.0120012 bereit. Der erforderliche Investitionskredit wurde mit Haushaltsverfügung vom 01.06.2021 von der ADD genehmigt.

 

Die Mittel des Landkreises für die geförderte Maßnahme „Herstellung des den Erholungs- und Freizeitzwecken dienenden Vitalbades“ dürfen für die Dauer von 25 Jahren nicht zweckentfremdet werden. Bei vorzeitiger Nutzungsänderung wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0