TOP Ö 2: Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2021/22

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der Verwaltung vorgelegten Kindertagesstätten Bedarfsplan -Fortschreibung 2021/2022- zu.


Der zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung, Herr André Mahler, stellte die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten, Fortschreibung 2021/2022 vor.

 

Er beschrieb zunächst kurz die Ziele der Bedarfsplanung und ging dabei insbesondere auf die Veränderungen, die sich durch das neue Kita-Gesetz seit 01.07.2021 ergeben, ein. So müsse beispielsweise nach Ablauf einer Übergangsfrist in allen Einrichtungen eine durchgängige Betreuungsmöglichkeit von mindestens sieben Stunden -also ohne Mittagspause- bestehen. Da das noch nicht in allen Kitas möglich sei, plane man derzeit gemeinsam mit den Trägern, wie die neue Vorgabe in den einzelnen Einrichtungen umgesetzt werden soll. Im Unterschied zu den Vorjahren werde der Bedarf auch nicht mehr gruppenbezogen, sondern nach Plätzen abgebildet.

 

Nach einigen statistischen Schaubilder stellte Herr Mahler die veränderte Darstellung der Standortanalysen nach dem neuen System zur Bedarfsplanung vor.

 

Anschließend ging Herr Mahler auf die laufenden und unmittelbar bevorstehenden investiven Baumaßnahmen in den Kindertagesstätten ein. Anhand einiger ausgewählter Standorte verdeutlichte er die Notwendigkeit der einzelnen Investitionen und bedankte sich schließlich für die Aufmerksamkeit.

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

0