TOP Ö 1: Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel, wie von der Verwaltung vorgelegt.

 


Rheinland-Pfalz fördert seit 2012 die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf mit dem Programm „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz, das vollumfänglich am 01.07.2021 in Kraft tritt, wird die Zielrichtung des Programms weiterverfolgt und durch das Sozialraumbudget in eine anteilige Regelförderung überführt. Im Vorgriff hierauf und um den Übergang zu gestalten, wurden die Projektmittel seitens des Landes für 2019, 2020 und bis einschließlich Juni 2021 aufgestockt und mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.07.2020 bzw. 12.11.2020 die Verwendung für den Landkreis Kusel festgelegt. Mit der 100 % Landesförderung wurde an 5 Standorten Kita-Sozialarbeit implementiert. Weiterhin wurde u.a. die räumliche Ausstattung zur Schaffung geeigneter Beratungssettings in den Kitas, insbesondere zur Herrichtung von Elterntreffpunkten finanziert. Gleichzeitig wurde das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) zur Unterstützung des Jugendamts bei der Erstellung einer Sozialraumanalyse und Konzeptionsentwicklung zur Verwendung des Sozialraumbudget beauftragt.

 

Das vom Land erstmals ab 01.07.2021 zur Verfügung gestellte Sozialraumbudget (§ 25 Abs. 5 KitaZG) bemisst sich zu 40 % an dem Anteil der Kinder unter 7 Jahren und zu 60 % nach der Zahl der Kinder unter 7 Jahren im SGB II-Leistungsbezug und beträgt 2022 unter Berücksichtigung der Dynamisierung von 2,5 % p.a. für den Landkreis Kusel 829.505 Euro. Mit diesem Budget können personelle Bedarfe, die in Tageseinrichtungen aufgrund ihres Sozialraums oder anderer besonderen Bedarfe entstehen, zu 60 % mit der Landesförderung gedeckt werden. 40 % der Personalkosten sind vom örtlichen Träger der Jugendhilfe (oder anderen Kostenträgern) zu übernehmen, so dass sich das Gesamtbudget auf rd. 1.382 Mio. Euro beläuft. Im Jahr 2021 stehen diese Beträge aufgrund des Inkrafttretens der Regelungen zur Jahresmitte knapp zur Hälfte zur Verfügung.

 

Schwerpunkt des Sozialraumbudgets bildet die Kita-Sozialarbeit, welche dem Leitbild des Gesetzes, nämlich dem sozialen Ausgleich folgend, z.B. niedrigschwellige Beratung und Unterstützung von Eltern bietet und die Vernetzung der Familien fördert, um das Selbsthilfepotenzial zu stärken. Weiterhin können mit diesen Mitteln Fachkräfte mit interkultureller Kompetenz finanziert werden. Nicht zuletzt können weitere besondere personelle Bedarfe aus dem Sozialraumbudget abdeckt werden, welche aufgrund betriebserlaubnisrelevanter Besonderheiten, z.B. durch eingeschränkte räumliche Bedingungen (Betrieb über mehrere Stockwerke oder in Waldgruppe), entstehen.

 

Das beigefügte Konzept zur Verwendung des Sozialraumbudgets (Anlage 1) wurde unter Einbindung der Kita-Leitungen und den bereits eingesetzten Kita-Sozialarbeiter/innen entwickelt und bereits mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) vorab abgestimmt. Die sozialräumlichen Bedarfe sollen seitens des Jugendamts in Abständen von ca. 2 Jahren überprüft werden.

 

Der Vorsitzende begrüßte den Geschäftsführer des ism, Herrn Heinz Müller, der die Konzeption des Landkreises Kusel zur Umsetzung des Sozialraumbudgets gemeinsam mit dem Jugendamt erarbeitet habe und nun im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorstellen werde.

 

Nach einigen einleitenden Worten des Vorsitzenden bedankte sich Herr Müller zunächst für die tolle Zusammenarbeit mit den im Bereich der Kindertagesstätten tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Anschließend ging Herr Müller kurz auf die Ausgangslage sowie die Bedeutung von Kindertagesstätten als zentraler Baustein in der sozialen Infrastruktur ein und erläuterte, wie diese Aspekte im Konzept zur Umsetzung des Sozialraumbudgets berücksichtigt wurden. Anhand der Daten über den Bezug von Sozialgeld sowie der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen im Landesvergleich, die er bereits in der vergangenen Sitzung kurz ansprach, beschrieb er die Bedeutung des Sozialraumbudgets für den Landkreis Kusel ehe er die Ziele und die Anforderungen bei der Konzepterstellung näher erläuterte. Darauf aufbauend habe das Team schließlich eine in drei Arbeitsschritte unterteilte Sozialraumanalyse durchgeführt, deren Ergebnisse ausführlich im vorliegenden Konzept dokumentiert seien. Das Gesamtvolumen des Sozialraumbudgets beziffere sich für das zweite Halbjahr 2020 auf 674.395 Euro. Der Betrag werde zu 60 % durch eine Landesförderung finanziert und zu 40 % durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe. Im Jahr 2022 erwarte man Fördermittel in Höhe von 829.505 Euro und einen Eigenanteil von 553.003,33 Euro. In diesem Zusammenhang verdeutlichte Herr Müller die stellenmäßige Aufteilung des Budgets auf die einzelnen Konzeptbausteine und stellte klar, dass für das betriebserlaubnisrelevante Mehrpersonal ein Trägeranteil erhoben werden soll.

 

Frau Margot Schillo (FWG) bemängelte im Anschluss an die Präsentation von Herrn Müller, dass die Träger bei der Finanzierung des Regelpersonals und der räumlichen Ausstattung nicht speziell unterstützt werden. Des Weiteren sei auffällig, dass in der größten Verbandsgemeinde, der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, nur zwei Einrichtungen die Fördervoraussetzungen erfüllen. Diesbezüglich fragte sie, ob im Zeitverlauf Evaluationen geplant seien, um auf Veränderungen reagieren zu können.

 

Der Leiter der Abteilung Jugend und Soziales, Herr Marc Wolf, antwortete, dass nach der gesetzlichen Regelung spätestens alle fünf Jahre eine Überprüfung erfolgen müsse. Man habe sich für den Landkreis Kusel jedoch entschieden, die sozialräumlichen Bedarfe bereits nach zwei Jahren zu überprüfen. Er verwies nochmals darauf, dass die Auswahl der Standorte indikatorengestützt erfolgte und die Datenanalyse in den anderen Verbandsgemeinden einen großen Bedarf zum Ausgleich der strukturellen Benachteiligung beschreibt.

 

Da keine weiteren Fragen oder Anregungen mehr vorgetragen wurden leitete der Vorsitzende zur Beschlussfassung über.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

7

0

0