Sitzung: 07.06.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1149/2021
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Konzeption zur Umsetzung des
Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel, wie von der Verwaltung vorgelegt.
Rheinland-Pfalz
fördert seit 2012 die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten in Wohngebieten
mit besonderem Entwicklungsbedarf mit dem Programm „Kita!Plus: Kita im
Sozialraum“. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz, das vollumfänglich am 01.07.2021 in
Kraft tritt, wird die Zielrichtung des Programms weiterverfolgt und durch das
Sozialraumbudget in eine anteilige Regelförderung überführt. Im Vorgriff
hierauf und um den Übergang zu gestalten, wurden die Projektmittel seitens des
Landes für 2019, 2020 und bis einschließlich Juni 2021 aufgestockt und mit
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.07.2020 bzw. 12.11.2020 die
Verwendung für den Landkreis Kusel festgelegt. Mit der 100 % Landesförderung
wurde an 5 Standorten Kita-Sozialarbeit implementiert. Weiterhin wurde u.a. die
räumliche Ausstattung zur Schaffung geeigneter Beratungssettings in den Kitas,
insbesondere zur Herrichtung von Elterntreffpunkten finanziert. Gleichzeitig
wurde das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) zur
Unterstützung des Jugendamts bei der Erstellung einer Sozialraumanalyse und
Konzeptionsentwicklung zur Verwendung des Sozialraumbudget beauftragt.
Das vom Land
erstmals ab 01.07.2021 zur Verfügung gestellte Sozialraumbudget (§ 25 Abs. 5
KitaZG) bemisst sich zu 40 % an dem Anteil der Kinder unter 7 Jahren und zu 60
% nach der Zahl der Kinder unter 7 Jahren im SGB II-Leistungsbezug und beträgt
2022 unter Berücksichtigung der Dynamisierung von 2,5 % p.a. für den Landkreis
Kusel 829.505 Euro. Mit diesem Budget können personelle Bedarfe, die in
Tageseinrichtungen aufgrund ihres Sozialraums oder anderer besonderen Bedarfe
entstehen, zu 60 % mit der Landesförderung gedeckt werden. 40 % der
Personalkosten sind vom örtlichen Träger der Jugendhilfe (oder anderen
Kostenträgern) zu übernehmen, so dass sich das Gesamtbudget auf rd. 1.382 Mio.
Euro beläuft. Im Jahr 2021 stehen diese Beträge aufgrund des Inkrafttretens der
Regelungen zur Jahresmitte knapp zur Hälfte zur Verfügung.
Schwerpunkt des
Sozialraumbudgets bildet die Kita-Sozialarbeit, welche dem Leitbild des
Gesetzes, nämlich dem sozialen Ausgleich folgend, z.B. niedrigschwellige
Beratung und Unterstützung von Eltern bietet und die Vernetzung der Familien
fördert, um das Selbsthilfepotenzial zu stärken. Weiterhin können mit diesen
Mitteln Fachkräfte mit interkultureller Kompetenz finanziert werden. Nicht
zuletzt können weitere besondere personelle Bedarfe aus dem Sozialraumbudget
abdeckt werden, welche aufgrund betriebserlaubnisrelevanter Besonderheiten,
z.B. durch eingeschränkte räumliche Bedingungen (Betrieb über mehrere
Stockwerke oder in Waldgruppe), entstehen.
Das beigefügte
Konzept zur Verwendung des Sozialraumbudgets (Anlage 1) wurde unter Einbindung
der Kita-Leitungen und den bereits eingesetzten Kita-Sozialarbeiter/innen
entwickelt und bereits mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
(LSJV) vorab abgestimmt. Die sozialräumlichen Bedarfe sollen seitens des
Jugendamts in Abständen von ca. 2 Jahren überprüft werden.
Der Vorsitzende begrüßte den Geschäftsführer des ism, Herrn Heinz
Müller, der die Konzeption des Landkreises Kusel zur Umsetzung des
Sozialraumbudgets gemeinsam mit dem Jugendamt erarbeitet habe und nun im Rahmen
dieses Tagesordnungspunktes vorstellen werde.
Nach einigen einleitenden Worten des Vorsitzenden bedankte sich Herr
Müller zunächst für die tolle Zusammenarbeit mit den im Bereich der
Kindertagesstätten tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Anschließend ging
Herr Müller kurz auf die Ausgangslage sowie die Bedeutung von
Kindertagesstätten als zentraler Baustein in der sozialen Infrastruktur ein und
erläuterte, wie diese Aspekte im Konzept zur Umsetzung des Sozialraumbudgets
berücksichtigt wurden. Anhand der Daten über den Bezug von Sozialgeld sowie der
Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen im Landesvergleich, die er bereits in der
vergangenen Sitzung kurz ansprach, beschrieb er die Bedeutung des
Sozialraumbudgets für den Landkreis Kusel ehe er die Ziele und die
Anforderungen bei der Konzepterstellung näher erläuterte. Darauf aufbauend habe
das Team schließlich eine in drei Arbeitsschritte unterteilte Sozialraumanalyse
durchgeführt, deren Ergebnisse ausführlich im vorliegenden Konzept dokumentiert
seien. Das Gesamtvolumen des Sozialraumbudgets beziffere sich für das zweite
Halbjahr 2020 auf 674.395 Euro. Der Betrag werde zu 60 % durch eine
Landesförderung finanziert und zu 40 % durch den örtlichen Träger der
Jugendhilfe. Im Jahr 2022 erwarte man Fördermittel in Höhe von 829.505 Euro und
einen Eigenanteil von 553.003,33 Euro. In diesem Zusammenhang verdeutlichte
Herr Müller die stellenmäßige Aufteilung des Budgets auf die einzelnen
Konzeptbausteine und stellte klar, dass für das betriebserlaubnisrelevante
Mehrpersonal ein Trägeranteil erhoben werden soll.
Frau Margot Schillo
(FWG) bemängelte im Anschluss an die Präsentation von Herrn Müller, dass die
Träger bei der Finanzierung des Regelpersonals und der räumlichen Ausstattung
nicht speziell unterstützt werden. Des Weiteren sei auffällig, dass in der
größten Verbandsgemeinde, der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, nur zwei
Einrichtungen die Fördervoraussetzungen erfüllen. Diesbezüglich fragte sie, ob
im Zeitverlauf Evaluationen geplant seien, um auf Veränderungen reagieren zu
können.
Der Leiter der
Abteilung Jugend und Soziales, Herr Marc Wolf, antwortete, dass nach der
gesetzlichen Regelung spätestens alle fünf Jahre eine Überprüfung erfolgen
müsse. Man habe sich für den Landkreis Kusel jedoch entschieden, die
sozialräumlichen Bedarfe bereits nach zwei Jahren zu überprüfen. Er verwies
nochmals darauf, dass die Auswahl der Standorte indikatorengestützt erfolgte
und die Datenanalyse in den anderen Verbandsgemeinden einen großen Bedarf zum
Ausgleich der strukturellen Benachteiligung beschreibt.
Da keine weiteren
Fragen oder Anregungen mehr vorgetragen wurden leitete der Vorsitzende zur
Beschlussfassung über.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
7 |
0 |
0 |