Sitzung: 12.05.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 1131/2021
Beschluss:
Die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses nahmen den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis.
Da die nach § 112
Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 sowie Nr. 6, 1. Alternative GemO geforderten
Prüfungshandlungen in die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 einbezogen waren,
wird auf die Erstellung eines gesonderten Schlussberichtes des
Rechnungsprüfungsausschusses verzichtet.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rechnungsprüfungsamt obliegt die Prüfung der in § 112 Abs. 1 GemO genannten Aufgaben. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind jeweils in einem Schlussbericht zusammenzufassen, der dem Kreistag vorzulegen ist (§ 57 LKO i.V.m. § 112 Abs. 7 GemO).
Das Rechnungsprüfungsamt hat einen Schlussbericht (§ 112 Abs. 1 Nr. 6 GemO) erstellt, der den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vorlag. Herr Frieder Keipper erläuterte den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und beantwortete die Fragen der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses.
Der Vorsitzende wies hinsichtlich der unvermuteten Kassenprüfungen darauf hin, dass diese nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zusätzlich zum Rechnungsprüfungsamt vorgenommen werden sollen (VV Nr. 1 zu § 112 GemO). Sodann wurde hinsichtlich des Prüfungsauftrags des Rechnungsprüfungsausschusses folgender Beschluss gefasst:
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
7 |
0 |
0 |