TOP Ö 3: Kenntnisnahme des Schlussberichts des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes (§57 LKO i.V.m. § 112 Abs. 7 GemO)

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses nahmen den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis.

 

Da die nach § 112 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 sowie Nr. 6, 1. Alternative GemO geforderten Prüfungshandlungen in die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 einbezogen waren, wird auf die Erstellung eines gesonderten Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses verzichtet.

 


Dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rechnungsprüfungsamt obliegt die Prüfung der in § 112 Abs. 1 GemO genannten Aufgaben. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind jeweils in einem Schlussbericht zusammenzufassen, der dem Kreistag vorzulegen ist (§ 57 LKO i.V.m. § 112 Abs. 7 GemO).

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat einen Schlussbericht (§ 112 Abs. 1 Nr. 6 GemO) erstellt, der den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vorlag. Herr Frieder Keipper erläuterte den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und beantwortete die Fragen der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Der Vorsitzende wies hinsichtlich der unvermuteten Kassenprüfungen darauf hin, dass diese nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zusätzlich zum Rechnungsprüfungsamt vorgenommen werden sollen (VV Nr. 1 zu § 112 GemO). Sodann wurde hinsichtlich des Prüfungsauftrags des Rechnungsprüfungsausschusses folgender Beschluss gefasst:

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

7

 

0

 

0